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Ziemlich weit oben steht: Zitat:
Zitat:
Und beim Autoradio geht man davon aus, dass der Fahrzeughalter sowieso brav seine Rundfunkgebühren an der Wohnadresse bezahlt. Sonst wäre wohl auch das Autoradio melde- und daher gebührenpflichtig. |
Maaahh, ein portables Gerät ist z.B. ein kleiner Fernseher mit einem Griff zum Herumtragen.
Hättest in die FAQ gesehen, dann wäre dort auch konkret die Auflösung gestanden. http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ung&artikel=29 Wenn du ein Handy als Fernseher Ersatz verwendest, dann natürlich schon:lol: Zitat:
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