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Satan_666 26.06.2008 07:42

http://www.orf-gis.at/?kategorie=info&thema=melden

Ziemlich weit oben steht:
Zitat:

Beachten Sie bitte:
Selbst wenn Sie Kabel-, Satelliten- oder Pay-TV haben, oder (als Unternehmen) AKM- oder sonstige Gebühren zahlen müssen, ersetzt das nicht die Meldung und Entrichtung der Rundfunkgebühren.
Und ganz unten steht:
Zitat:

Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.
Ist dort sicher nicht juristisch ausformuliert, aber ich denke sehr wohl an eine Verpflichtung für die GIS-Gebühren. Ein TV-Handy empfinde ich als ein Portable-Gerät und muss daher jeweils dort, wo man sich befindet, auch gemeldet sein.

Und beim Autoradio geht man davon aus, dass der Fahrzeughalter sowieso brav seine Rundfunkgebühren an der Wohnadresse bezahlt. Sonst wäre wohl auch das Autoradio melde- und daher gebührenpflichtig.

maxb 26.06.2008 10:57

Maaahh, ein portables Gerät ist z.B. ein kleiner Fernseher mit einem Griff zum Herumtragen.

Hättest in die FAQ gesehen, dann wäre dort auch konkret die Auflösung gestanden.

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ung&artikel=29

Wenn du ein Handy als Fernseher Ersatz verwendest, dann natürlich schon:lol:

Zitat:

Der mobile Rundfunkempfang – beispielsweise via Autoradio – ist nicht melde- und gebührenpflichtig
http://www.orf-gis.at/files/48_GIS_Infomappe_Mrz08.pdf


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