![]() |
Zitat:
wenn du ein auto samt zündschlüssel herumstehen siehst und es ohne genehmigung für eine kleine spritztour benutzt, ist das strafbar - auch wenn du das auto danach wieder an der selben stelle abstellst ... |
Ja aber -achtung PC.Net dünnes Eis!
Gabs /gibts da nicht einen Paragraphen "vorschubleistung zum Diebstahl" oder so? Bin ja kein rechtspfleger aber ich habe da schon mal gehört das sich zb. in solchen Fällen die Versicherung eben unter hinweis auf diesen abputzt auch wenn das auto nicht mehr zurückommt! IMHO wurden auch schon Strafen wegen nicht versperren des wagens verhängt! Also da kommen dann 2 drann! Wenn wir das dann auf den Fall WLAN umlegen-glaube ich ist unsere Rechtsprechung nicht vollkompatibel mit der Deutschen. :rolleyes: |
Du darfst 2 Dinge nicht vermischen. Die Versicherung wird sich zu recht abputzen, wenn der Schaden "grob fahrlässig" durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde. Dazu zählt heute auch teilweise schon, wenn man die Navi-Halterung im versperrten KFZ lässt und dann eingebrochen wurde.
Nichts desto trotz bleibt der Strafbestand Diebstahl bestehen (es ist halt dann kein Einbruch, beim Einbruch, der höher bestraft wird, muss man ein Hindernis umgehen, also eine Absperrung, etc.). |
Kommt mir vor wie ein Unterricht für angehende Kriminelle. ;)
|
Danke Oli!;)
Beim Auto ist das schon klarer-die Frage ist nur was stehle ich beim WLAN? Die Funkwellen die mir der Betreiber um die Ohren haut (übrigens auch ein frage: darf ich WLAN überall verwenden-wie schaut das z.b. in sensiblen Gegenden wie Krankenhausnähe aus?) können es ja nicht sein?:rolleyes: |
Zitat:
1.) man lernt nie aus 2.) nachdem es zum Thema WLAN nun eine DEUTSCHE Gerichtsentscheidung gibt sollte man das im Auge behalten! Da ich im Gegensatz zu dir ja eines habe interessiert mich das durchaus ! BTW-hat das von dir vorgeschlagene (und vieldiskutierte;)) 800€ System WLAN -N? (oder zumindest oben eine Heizplatte für den Weihrauchkessel-zur selbstbeweihräucherung/Rauchzeichen! :D:lol:SCNR! ) |
Zitat:
Kennst du da konkrete Beispiele dazu? Wär doch lächerlich, wegen einer leeren Halterung gleich grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Dann müsste man ja jedesmal das Klump neu montieren und einrichten. |
es würde mich sehr wundern wenn eine versicherung dies nicht probieren würde. Die meisten konsumenten schlucken derartiges kommentarlos.
|
Zitat:
Autozubehör ist bis zu einem bestimmten Wert bereits ab der Teilkasko gegen Diebstahl versichert. Es steht nirgendwo in den Versicherungsbedingungen, dass das Zubehör nicht sichtbar sein dürfte - und bei der immer weiteren Verbreitung der Navis würden sich die Versicherungen ein bisserl schwer tun, das noch zu ändern. Guru |
Bei bestehenden Versicherungsverträgen ist dies meist kein Problem. Ich hatte vor kurzem einen Bericht im ORF gesehen, wo ein ÖAMTC Jurist darauf hingewiesen hat, dass bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen man aufpassen sollte, da eben oft solche Schäden dann ausgeschlossen werden.
ACHTUNG: dies gilt nicht bei fix eingebauten Navis, wie erwähnt, meinte ich die mobilen Navis; und hier reicht es anscheinend nicht mehr, nur das Navi aus dem Auto zu entfernen, sondern auch die Halterung. Leider finde ich die Quelle dazu nicht mehr - und ärgerlich ist es trotzdem; Jedesmal die Halterung entfernen ist nicht nur umständlich, die Dinger sind ja auch oft nicht dafür ausgelegt, dass man die mehrmals täglich demontiert. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:15 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag