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Telcontar 14.05.2008 14:29

Bist aber mit einen "Blauen" Auge davongekommen wie schon gesagt der Strafrahmen ist von 72 Euro und Vormerkung aufwärz bis zu 1180 Euro

Satan_666 14.05.2008 14:30

Zitat:

Zitat von zed (Beitrag 2276819)
auch schnellfahren an sich ist kein problem ....

*voll-zustimm* ... wohl eher das nicht rechtzeitig stehen bleiben Können.

So wie die Frage des Reporters an den Trainer des ersten Dachrutsch-Weltmeisters: "Sagen Sie, ist das nicht ziemlich gefährlich, wenn man am Dach rutscht? Kann man sich dabei nicht verletzen?" - Und der antwortet: "Auf dem Dach nicht!!!"
:rofl:

Zitat:

Zitat von zed (Beitrag 2276819)
... wenn zur situation passend.

Genau das ist ja der springende Punkt: Der Raser wird es wohl immer für passend empfinden, seine Geschwindigkeit.

barns 14.05.2008 14:46

Zitat:

Zitat von hewlett (Beitrag 2276760)
Hi Leute,

hab am Wochenende wieder mal eine "Spende" an unsere Polizei getätigt, bin bei einer Stopptafel nicht ganz stehen geblieben.

Musste 35€ bezahlen.

Eigentlich bekommt man ja da schon einen Punkt, wie weis ich ob ich einen bekommen habe bzw. hätte mir das der Polizist sagen müssen wenn es so wäre?

Was du bezahlt hast war eine Organstrafverfügung. Somit gibt's auch kein Vormerkung, da dies somit erledigt ist.

Ein Vormerkung bei überfahrener Stop-Tafel gibt es nur wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Bei Gefährdung (wenn es fast zu einem Unfall gekommen wäre) ist sogar ein sofortiger mind. 3 Monatiger FS-Entzug möglich.

Schwierig ist in diesem Fall: wo ist die Grenze ziwschen "behindern" und "gefährden". Eine entscheidende Frage, da die Folgen sehr unterschiedlich sind.

Zur Vormerkung: kann der Polizist vor Ort auch nicht zu 100% beantworten. Ob die eine erhältst liegt im Ermessen der Behörde, deren Organ er zwar ist, aber er entscheidet es nicht.

Hoffe geholfen zu haben.

TONI_B 14.05.2008 14:48

Zitat:

Genau das ist ja der springende Punkt: Der Raser wird es wohl immer für passend empfinden, seine Geschwindigkeit.
Ganz deiner Meinung!

Jetzt warte ich nur auf den Kommentar von FoTD...:engel:

LouCypher 14.05.2008 14:56

rasen hat aber nichts damit zu tun das man sich an die oft willkürlichen begrenzung hält sondern das man seine geschwindigkeit an die umstände anpasst. Manchmal gelten auch 50kmh auf der autobahn als rasen.

hewlett 14.05.2008 15:16

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2276843)
Was du bezahlt hast war eine Organstrafverfügung. Somit gibt's auch kein Vormerkung, da dies somit erledigt ist.

Ein Vormerkung bei überfahrener Stop-Tafel gibt es nur wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Bei Gefährdung (wenn es fast zu einem Unfall gekommen wäre) ist sogar ein sofortiger mind. 3 Monatiger FS-Entzug möglich.

Schwierig ist in diesem Fall: wo ist die Grenze ziwschen "behindern" und "gefährden". Eine entscheidende Frage, da die Folgen sehr unterschiedlich sind.

Zur Vormerkung: kann der Polizist vor Ort auch nicht zu 100% beantworten. Ob die eine erhältst liegt im Ermessen der Behörde, deren Organ er zwar ist, aber er entscheidet es nicht.

Hoffe geholfen zu haben.

also bekomme ich deiner meinung nach keinen Punkt.

Es war ja auch so, das sowohl links als auch rechts kein Auto kam, d.h. ich habe niemanden gefährdet.

zed 14.05.2008 15:41

Zitat:

Zitat von Satan_666 (Beitrag 2276837)
Genau das ist ja der springende Punkt: Der Raser wird es wohl immer für passend empfinden, seine Geschwindigkeit.

dem muss ich widersprechen. zumindest für mich gibt es einen klaren unterschied wann welche geschwindigkeit passt oder nicht. und ich denke doch, dass ich das recht gut einschätzen kann. im gegensatz zur mehrzahl der "unbewusst" autofahrenden.

kleines beispiel: bin gestern auf der A21 / S33 bei strahlendem sonnenschein und wenig verkehr beständig 160km/h gefahren. halte ich für absolut vertretbar. aber huch ich raser ich. selbe strasse im winter (rund um die hochstrassgegend) fahren die wahnsinnigen "schilderlfahrer" auch 130km/h obwohl z.b. maximal ein 80er drinn ist. aber das sind ja keine raser, neeeein die halten sich ja brav an die vmax beschränkung.

sorry aber obiges "schilderlfahr"-verhalten und das stereotype "raserbashing" ist halt typisch österreichisch schwachsinnig.


Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2276848)
rasen hat aber nichts damit zu tun das man sich an die oft willkürlichen begrenzung hält sondern das man seine geschwindigkeit an die umstände anpasst. Manchmal gelten auch 50kmh auf der autobahn als rasen.


wenigstens einer hats verstanden.

snake22 14.05.2008 15:53

Zitat:

Zitat von pc.net (Beitrag 2276815)
es müssen alle 4 räder zum vollständigen stillstand kommen ... oft ignoriert man das aber bei gut einsehbaren kreuzungen ...

Ja, so ists halt. Ich komme mir zwar manchmal blöd vor, wenn ich bei einer Kreuzung mit Stop-Tafel bereits gesehen habe, dass von allen Seiten weit und breit kein Auto kommt und dann drücke ich nochmal bei der Haltelinie aufs Bremspedal, damit alle Räder still stehen, und dann erst wieder wegfahren langsam, aber wenns wer sieht, ists vielleicht doch nicht so gut, wenn man das nicht macht. Also werde ich es auch so beibehalten.

Dass es so viel leichter zu einem Unfall kommt, wenn man mit 1-2 km/h noch weiter vor rollt bei der Stop-Tafel als wenn man völlig still steht, bezweifle ich zwar, aber gut.

Telcontar 14.05.2008 16:02

@ZeD
Beide Sowohl du als auch der Andere verhalten sich verkerswiedrig
wenn das Schild Erlaubtehöchstgeschindigkeit mit der zusatztafel Bei Schneefahrbahn/Nasser Strasse ignoriert wird ist er zu schnell. Punkt
Genauso wie du mit deinen 160
Ich hätte absolut nichts gegen eine Strafe wie sie zb in Norwegen Eingehoben wird

Zitat:

20 km/h zu schnell ab 395
Spanien ist auch mir etwas zu Extrem aber sie werden ihre Gründe Haben warum sie so reagieren
Zitat:

Spanien - Achtung bei groben Verstößen drohen seit Mai 2008 auch Haftstrafen !!
Alkohol am Steuer: ab 300 € (Promillegrenze: 0.5)
ab 1,2 Promille: Haftstrafe zwischen 3 und 6 MOnaten.
20 km/h zu schnell ab 90 €
Bei Geschwindigkeiten über 200 km/h auf Autobahnen droht ein Freiheitsentzug zwischen 3 und 6 Monaten
Geschindigkeiten innerorts über 110 km/h: 3-6 Monate Haftstrafe

In einigen Fällen lässt sich eine Haftstrafe in eine Geldbusse bis 144.000 € umwandeln. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem einkommen des Täters.
Fakt ist in Östereich gelten Gewisse gesetze und deren Übertretung muss Geahndet werden zb. max 130 auf Autobahnen bei Optimalen bedinungen. Punkt aus

Quelle:
http://www.jokko.de/html/deutsch/ver...ernational.php

zed 14.05.2008 17:47

wer hat was von einer zusatztafel "Schneefahrbahn/Nasser Strasse" geschrieben?!

genau das kotzt mich so an in diesem land. warum muss es für alles ein taferl, gesetz, verordnung etc geben. warum kann man den leuten nicht zutrauen mal wieder das hirn einzuschalten? :mad:

wenns regnet oder schneit wird ja wohl jeder so schlau sein angemessen zu fahren, der rest fällt unter natürliche auslese! vor allem bin ich der meinung, dass die leute vernünftiger fahren würden ohne die ganzen schilder. weil so richten sie sich nach den verkehrszeichen und wenn da ein 80er steht bei regen/schnee fahrens an 80er obwohl z.b. nur 60 möglich wären. so ist das leider. der schilderwald täuscht nicht vorhandene sicherheit vor!

bezüglich strafen in spanien:
wiedermal ein tolles beispiel für "angemessenheit"! für "nur" schnellfahren eine frechheit. in verbindung mit einem unfall etc. absolut in ordnung aber für eine blose übertretung einer verordnung ohne jegliche behinderung eines anderen ein witz!


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