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Zitat:
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ab 15 (früher 16) darfst den Mopedschein machen.
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Mopedlenkberichtung:
mit Mopedschein mit 15 (Eltern müssen zustimmen) oder 16 oder ab einen Alter von min. 24 Jahren unter 24 mim A Schein bzw mim B Schein - da braucht ma aber soweit ich weiß eine Zusatzeintragung |
Soweit ich weiss, darf man mit dem normalen B-Führerschein auch Mopeds fahren..
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dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mopetschein zum machen, aber erst mit 15,5. sonst is er teurer.
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wurscht, zahlt eh mama oder papa :D
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Wenns ein Fahrrad mit "Hilfsmotor" ist (also eines wo du den Motor ausschalten kannst und trotzdem weiterfahren -durch treten- brauchst gar nix -alles andere ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (landesgesetze!).;)
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Zitat:
Wurde schon gesagt: <400W, <20km/h wurscht ob er sich "Hilfsmotor" nennt oder sonstiges. Wenn er mit der Leistung darüber liegt oder über 20km/h ermöglicht ist es kein Fahrrad mehr. Ach ja, StVO und KFG sind schon Bundesgesetze. |
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