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Zitat:
Wieso verliert ein Auto bereits 20% an Wert, sobald der Erstbesitzer nur im Typenschein eingetragen wird? Der braucht nicht mal einen Meter damit fahren, schon ist das Auto einen Haufen Geld weniger wert. Wo ist der prinzipielle Unterschied zum Auto und zu einem Computerbauteil? Dass sich viele Händler trotzdem kulant zeigen, zeugt vielleicht von Geschäftssinn (indem er den Kunden nicht vergrault) - aber rechtlich, denke ich, bräuchte er nur den Gebrauchtwert erstatten. Habe ich mal in einem von einem Juristen verfassten Zeitungsartikel gelesen. Gutscheine brauchst aber auf keinen Fall akzeptieren. |
Es geht aber hier nicht um einen Umtausch sondern um einen Gewährleistungsfall - Gebraucht is ein Gerät sobald du die Schachtel aufmachst - da würde man ja bei jedem Gewährleistungsfall weniger zurückbekommen
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Der Händler, hat das Ding zu reparieren oder den Kaufvertrag zu wandeln, dass sie es mit einer Gutschrift versuchen liegt leider an der Tagesordnung.... aber es ist halt nur ein Versuch ;) -> auf Wandlung - wenn notwendig - schriftlich bestehen (nur eingeschrieben = ist schriftlich)
pong |
Na, dann versuche das mal bei einem Auto ... :rolleyes: ... von wegen Geld retour!
==> http://www.konsument.at/konsument/de...579&text=text3 Auf dieser Seite steht (bitte ganz nach unten scrollen): Zitat:
:p :p :p |
Ein Auto wird ja in der Regel auch repariert.
Aber offenbar scheint mit dem reduzierten Preis doch so zu stimmen - für mich eine Frechheit, der Defekt ist ja nicht Schuld des Konsumenten. Nutzung hin oder her. Ich würde mich dennoch an den Konsumentenschutz wenden, zumindest was die Höhe der "Nutzungsgebühr" betrifft. Auf jeden Fall wieder eine Firma, die aus meinem Adressbuch fliegt. |
Das sei Dir unbenommen, diese Firma aus Deinem Adressbuch zu nehmen.
Aber hälst Du einen Wertverlust von ca 15% in 3 Monaten wirklich für so hoch für ein Computerteil? Überlege mal, wie viel Du für das Teil bekommen würdest, wenn Du es nach 3 Monaten verkaufen wolltest? Subjektiv betrachtet halte ich das sehr wohl für angemessen! |
nja aber du musst auch einsehen, ich als kunde habe dieses produkt erworben, defekt, dann erwarte ich mir ein gleichwertiges modell oder das selbe retour, beides können sie mir nicht bieten also will ich den kaufpreis retour
ist als kunde eigentlich logisch und nur zur info bin auch im handel tätig nur das meine ware in die zig tausende geht pro kunde und ich weiss auch was kundenservice bedeutet. wertverlust, gibts dann aber auch nur bei diesem händler... habe ich bei ditech noch nie erlebt, immer ohne mucken und murren aber was sogar beim birg gings besser :D |
Ich habe es oben schon geschrieben: es ist die Frage, ob es kundenfreundlich und von daher geschickt ist, wenn ein Händler auf sein Recht besteht. DASS es sein Recht ist, ist ja mittlerweile unbestritten. Ich finde diese Vorgehensweise auch irritierend, aber es ist ja nicht MEIN Geschäft. Ich ziehe eben so wie holzi die Lehre, dort nicht (mehr) einzukaufen.
Aber frei von Schuld bist Du nicht (siehe oben): Du kaufst ein Teil, welches Du im Moment nicht ausprobieren kannst und hoffst jetzt insgeheim, dass Du nach dieser (für die Computerei doch recht langen) Zeit den vollen Kaufpreis zurück bekommst. Nur: DAFÜR kann ja der Händler nichts, oder? Hättest halt gewartet, bis das MoBo funzt und erst dann das Ding gekauft, dann hättest Dir viel erspart. Zumindest die 35 Euro! Was Du jetzt meiner Meinung nach maximal hoffen kannst, ist dass man sich nach einem freundlichen Gespräch doch kulant zeigt und Dir die 35 Euro auszahlt. Zumindest als Gutschein. |
das problem ist eben auch dieser gutschein, ich brauch ja das barre da die ja keine alternative lagernd haben...
naja hoffentlich hab ich hiermit ein paar leute gewarnt und sparen sich diesen ärger |
Zitat:
Anders die Fa. Raisl. Nach ca. 2 1/2 Jahren ging mir ein Tagan-Netzteil ein. Es wurde von der Firma eingeschickt und nach einiger Zeit bekam ich den vollen Betrag, den ich dafür bezahlt hatte, gutgeschrieben.:-) |
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