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Guru 10.11.2007 19:22

Derzeit werden bei den meisten ISP nur die Relationen zugeteilte IP-Adresse <--> User, die Datenmenge up/down und die Uhrzeiten gespeichert. Zugriff auf diese Daten gibts - zumindest noch - nur auf richterlichen Antrag, aber auch nur dann, wenn es ein erhebliches Delikt (Mindeststrafrahmen >= 12 Monate) ist.

Beim derzeit gültigen Urheberrecht ist der Mindeststrafrahmen nicht erreicht - dies könnte sich aber mit dem neuen in Entwurf befindlichen Sicherheitspolizeigesetz ändern. Beim österreichischen Urheberrecht ist es noch immer strittig, ob der Download überhaupt strafbar ist - wer allerdings Dateien zum Download in Österreich anbietet, die dem Urheberrecht unterliegen, begeht eine strafbare Handlung nach dem Urheberrecht (Strafrahmen.....).
Vertrackter wird das Ganze, wenn jemand als Agent provocateur Dateien anbietet und dann eine Anzeige gegen einen Downloader macht, zB ein Musikunternehmen. Dann macht sich auch das Unternehmen selbst strafbar ;)

LG
Guru

pc.net 13.11.2007 08:48

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Vertrackter wird das Ganze, wenn jemand als Agent provocateur Dateien anbietet und dann eine Anzeige gegen einen Downloader macht, zB ein Musikunternehmen. Dann macht sich auch das Unternehmen selbst strafbar ;)
aber nur, wenn es sich beim downloader nicht um den rechteinhaber handelt ;) ...

Guru 13.11.2007 08:53

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
aber nur, wenn es sich beim downloader nicht um den rechteinhaber handelt ;) ...
In diesem Fall würde es wohl auszujudizieren sein, ob - selbst wenn er die Rechte für dieses Musikstück besitzen würde - er damit nicht trotzdem gegen das Urheberrecht verstößt.

Wär allerdings was Neues, wenn das Musikunternehmen, das die Vertriebsrechte besitzt, den Autor wegen Downloads seines eigenen Musikstücks verklagen würde ;)

Guru

pc.net 13.11.2007 09:02

wär mal was neues ... so eine retourkutsche hätten sie sich mal verdient :D

zed 13.11.2007 09:07

Zitat:

Original geschrieben von holzi

Gibts dazu Präzedenzfälle, ab wann (Datenmenge, Anzahl angebotener files usw.) die ip-Daten herausgegeben werden müssen?

präzedenzfälle gibts bei uns so und so keine. wir sind nicht die USA.

selbst wenn der oberste gerichtshof in einem speziellen fall entschieden hat so und so ist es, kann der nächste kleine bezirksrichter im nächsten fall ganz anders entscheiden.

jayjay 13.11.2007 13:38

Zitat:

Original geschrieben von zed
selbst wenn der oberste gerichtshof in einem speziellen fall entschieden hat so und so ist es, kann der nächste kleine bezirksrichter im nächsten fall ganz anders entscheiden.
die unteren gerichte orientieren sich an der höchstgerichtlichen rechtsprechung. alles andere wäre ja auch sinnlos: dann gehts halt wieder vors höchstgericht und das wird bei vergleichbarem sachverhalt nicht anders entscheiden.

zed 13.11.2007 14:19

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
dann gehts halt wieder vors höchstgericht und das wird bei vergleichbarem sachverhalt nicht anders entscheiden.
diese annahme kann falsch sein! und das von dir als jus-student? ;)

es kann durchaus VORKOMMEN, dass der oberste gerichtshof in zwei sehr ähnlichen fällen anders entscheidet!

der oberste gerichtshof besteht immerhin aus 11 senaten. somit haben zwei fälle - vor allem wenn sie zeitlich recht knapp beieinander liegen - sehr gute chancen vor zwei verschiedene senate (mit anderen richtern) zu kommen. theoretisch ist sogar ein anderer entscheid im gleichen senat denkbar.



ausserdem sind richter weisungsfrei. also kann ein richter - im rahmen der gesetzte - nach eigenem ermessen entscheiden.

also nochmals: auch bei eindeutigen entscheidungen des obersten, heisst das nicht ZWINGEND dass ein anderer richter in einem anderen verfahren jetzt genau gleich entscheiden MUSS.

das ist ein wichtiger umstand, der vielen - auch mir bis vor kurzem - nicht bekannt / bewusst ist.

daraus folgert sich nämlich:
- keine präzedenzfälle
- auch bei entsprechenden OGH entscheidungen gibt es keine diesbezügliche rechtssicherheit vor einem anderen gericht

jayjay 13.11.2007 14:53

du hast natürlich recht, dass es in österreich grundsätzlich keine präzedenzfälle gibt. in der praxis schaut das ganze in der regel aber so aus, dass die gerichte sich sehr wohl an höchstgerichtlichen entscheidungen orientieren (genau das habe ich ja geschrieben): beispielsweise fordert das medienrecht für websites eine gewisse "sorgfaltspflicht" des medieninhabers. weder im gesetz selbst noch in den gesetzeserläuterungen ist dieser begriff erklärt, im gegenteil: es wird sogar indirekt darauf hingewiesen, dass dieser begriff von den (höchst)gerichten zu definieren ist. wenn dies nun irgendwann mal passiert ist werden die unteren gerichte wohl den selben sorgfaltsmassstab anwenden, genauso wie zb. die haftung für online-foren (medieninhaber vs. host-provider, also medienrecht vs. ecg) nicht jedesmal neu geklärt werden muss bzw. wird.

insofern gibt es doch sowas wie präzedenzfälle, auch, wenn die theorie von etwas anderem ausgeht. auch versucht man bei den höchstgerichten schon eine möglichst einheitliche linie zu behalten. aber du hast natürlich recht, dass ein richter abweichend von ogh-erkenntnissen entscheiden kann - mir ist nur bisher noch keiner untergekommen, der das tut ;)

zed 13.11.2007 16:05

is klar...

ich wollt nur rausstreichen was sein KANN :bier:


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