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samc 13.10.2007 16:24

ja, denke ich auch (zumindest wenn man dem artikel auf der ärztekammer-seite glauben schenken darf ;) )

pc.net 14.10.2007 19:44

Vergütung für Wahlarzt-Rezepte erfolgt von den Krankenkassen nach folgendem Prinzip:

Die Kosten für das Medikament werden nach dem Krankenkassen-Tarif abzüglich einer allfälligen Rezeptgebühr ersetzt. Allerdings gibts bei den Apotheken zwischen dem Krankenkassen-Tarif und dem Preis beim Privat-Verkauf einen enormen Unterschied (genauso wie Wahlärzte höhere Preise in Rechnung stellen, als Kassenärzte von den Krankenkassen tarifmäßig vergütet bekommen).

Besser ist es somit, ein Wahlarzt-Rezept bei der Krankenkasse auf ein Kassenrezept umschreiben zu lassen. Dann wird tatsächlich nur die Rezeptgebühr fällig.


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