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fredf 30.09.2007 08:29

Gewährleistung sehr ausführlich beschrieben
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buc...tion-view=true

Produkthaftung
http://members.aon.at/agartne2/aktuelles3.htm

Guru 02.10.2007 11:16

"Nach der Rechtssprechung haftet der Verursacher für versteckte Mängel 30 Jahre samt Rechtsnachfolger."

Dies gilt im Baubereich - inwieweit dies auch für Elektrikerleistungen analog gilt, sagt Dir sicher zB die Rechtsberatung der Arbeiterkammer.

LG
Guru

cub 02.10.2007 23:04

Soweit ich es verstanden habe geht es um den Fall defektes Gereät verursacht Brandschaden der nicht entstanden wäre wenn die Zuleitung ordnungsgemäs abgesichert gewesen wäre.
Logisch erscheint mir eine Aufteilung 50% Gerätehersteller 50% Wohnungseigentümer bzw. Elektriker oder Versicherung der Wohnungseigentümer
Denken Juristen logisch?
Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung oder einen guten Anwalt in der Familie.

gunnarh 03.10.2007 08:49

Zitat:

Versicherung der Wohnungseigentümer
Brand sollte doch in jeder 0815 Haushaltsversicherung enthalten sein. Vielleicht erklärt uns ja der Fragesteller nochmal genau welches Haftungsproblem er hat und beantwortet auch die Frage "wer hat wie festgestellt, dass der Brand durch eine ordnungsgemäße Absicherungs des Stromkreises verhindert worden wäre".

Ich würde nämlich nicht automatisch annehmen, dass ein Gerätebrand durch einen (z.b. 16A) Leitungsschutzschalter mit Sicherheit verhindert worden wäre. Der Leitungsschutzschalter schützt wie der Name schon sagt die Leitungen vor übermäßiger Beanspruchung und in Folge Überhitzung / Kabel/Leitungsbrand. Wenn das Gerät selbst zu brennen beginnt schaltet der Leitungsschutzschalter erst aus, wenn mehr als z.b. 16A Strom fließen. Um einen Brand auszulösen brauchts aber gar keine 230Vx16A=3680Watt, das ist z.b. auch mit einem 25 Watt Lötkolben möglich.

jestofunk 07.10.2007 11:42

Wichtig wäre auch wann die Installation erfolgt ist.

Wenn sie erst vor kurzem durch einen konzessionierten gemacht wurde sollte es eine Anlagenerstprüfung + Prüfbuch geben und eine Prüfung nach VD390, die eine Mängelfreiheit bescheinigt!

Guru 07.10.2007 17:59

In Österreich kanns höchstens eine Prüfung nach ÖVE geben, der VDE ist uns ziemlich wurscht...

Guru

fredf 07.10.2007 19:51

http://www.das-i-team.at/webdaten/elektropruef.asp

jestofunk 08.10.2007 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Guru
In Österreich kanns höchstens eine Prüfung nach ÖVE geben, der VDE ist uns ziemlich wurscht...

Guru

VD390 ist der Name des (Österreichischen)Prüfprotokolls, hat nichts mit Deutschland zu tun ...

Wickerl 08.10.2007 20:24

Zitat:

Original geschrieben von Guru
"Nach der Rechtssprechung haftet der Verursacher für versteckte Mängel 30 Jahre samt Rechtsnachfolger."

Dies gilt im Baubereich - inwieweit dies auch für Elektrikerleistungen analog gilt, sagt Dir sicher zB die Rechtsberatung der Arbeiterkammer.

LG
Guru

:D

das klingt gut. weißt du, wo sowas steht? im baugesetz gg?

a) rechtsnachfolge klingt toll. realität: der baumeister (nicht e-installateur) ging nach fertigstellung in konkurs und hat mit dem gleichen personal, im gleichen büro, der gleichen einrichtung die baufirma nr. 2 aufgemacht. baufirma nr. 1 ist aus der haftung. na super. nur sein auto war danach ein größeres :-)).


b) e-installateur: mein vertrauen hat er nicht mehr (mehrmals "verwarnt" und erst nach hochheiligem versprechen, er schicke die besten arbeiter, weiterarbeiten lassen. mit krampf die rechnungen bezahlt u teilweise selber hand angelegt). den soll ich wieder rannlassen. wie soll ich dem vertrauen, dass der FI geht, wenn ich mich mit dem Föhn in die wanne lege?

nur "wandlung" gibt es in so einem fall nicht... naja, egal. werde mal die innung fragen... und es mir selber besorgen ggg...

prinzipielle frage: wenn z.b. ein elektriker ein projekt nicht schafft, weil er die fehler nicht beheben kann... na, egal, es wird zu kompliziert.

danke auf jeden fall für die beitraäge !!!!!!!!!!


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