![]() |
Die letzten C´T Zeitschriften haben sich auch mit Paypal beschäftigt. Und auch hier wird bestätigt, dass PayPal oft sehr dubiose Geschäftspraktiken hat.
Ich lasse jedenfalls von PayPal die Finger weg! Lg Oliver |
hochinteressante Infos zumThema Paypal!
danke |
Paypal
Wie haben die eig. den Sprung zur "Bank" geschafft?
Wenn mir meine Hausbank ohne richterlichen Beschluß einen erhaltenen Betrag rückbucht, so hätte sie das das letzte Mal getan! :mad: |
Re: Paypal
Zitat:
|
hi,
@eAnic da bist du im Irrtum! der Betrag kann im Zeitraum von 14 Tagen zurückgebucht werden! BITTE deine Bank fragen. Mit dieser Methode ist Abzocke in England am Tagesplan. Beispiel aus der TV-Serie: Autohändler verkaufte bei eBay ein Auto(Porsche?) für40.000€. ein Eng. Händler bezahle IRRTÜMLICH 50.000,- und bat um Rücküberweisung des zuviel bezahlen Betrages. Auto wurde ausgeliefert. Das zuviel bezahlte 10.000,-€ wurden zurückbezahlt. 14 Tage später wurden aber auch von diesem Konto die 40.000.- zurückgebucht, mit dem Vermerkt Tansaktion nicht GÜLTIG! Wurde auch in der Fernsehserien-> AKTE ->auch bereits diskutiert-> und abgeraten! PAYPAL ist die BANK :mad: du zahlt auf diese einen bestimmten Betrag ein und schon laufen deide geschäfte mit der angabe dieser tubiosen PAYPAL-Bank. ist ein abzocker von eBay. die kosten sind doppelt so hoch wie bei anderen Banken :mad: ich dachte seinerzeit es geht schneller und bequemer, da die beiden doch zusammen gehören :hammer: NIE MEHR PAYPAL ! NIE MEHR eBAY !:hammer: |
Rückbuchung ist afaik nur möglich, wenn der Name des Überweisungsempfängers und der Name auf den das Konto lautet nicht identisch sind. ;)
|
Zitat:
Der Schmäh geht nur, wenn mit einem Scheck bezahlt wird. Wenn der Scheck nachträglich platzt, dann ist das Geld weg. Und PayPal ist hauptsächlich für Verkäufer ein Risiko. |
Betrug durch Bank -> nationale Zentralbank in Deutsch oder Englisch kontaktieren (Schlichtungsstelle)
Die Klärung (clearing) muß innerhalb der ersten 6 Wochen (Europaratsregelung seit den 50er Jahren) vom betrogenen Kunden begonnen werden (nicht bei der Schlichtungsstelle, sondern bei der verursachenden Bank), wenn es nichts fruchtet: Verbraucherzentrale, danach Zentralbank (bspw. Dt.Bundesbank) kontaktieren mit wahrheitsgemässen Angaben und unterstützt durch Beweismittel (Faksimile per Email oder postalisch der Schlichtungsstelle zukommen lassen). Entscheidend ist der Hinweis auf die Vollhaftung der Bank für 42 Tage nach Geldeingang auf dem eigenen oder Konto des anderen. Dabei ist es nicht relevant, ob ein Betrag rückgebucht wurde oder nicht, sondern daß die Bank für JEDEN Schaden innerhalb dieses Zeitraums haftet. Die Schlichtungsstelle gibt Schiedsprüche ab, wie eine Bank zu agieren hat, um den Schaden wiedergutzumachen. Beispielsweise nach Rückbuchung eines Betrages (immer ungesetzlich !) die Kosten der Nachforschung bei der eigenen Bank (z.B. 20 Euro), die Klärungskosten für die eigene Nationalbank (z.B. 10 Euro) und den aushaftenden Betrag (z.B. 250, 1000, 3500 Euro) anmahnen (nur so hat man in einem Zivilprozess auch ohne Sammelklage die Gewissheit das eigene Geld wieder zurückzuerhalten). |
Zitat:
|
PayPal ? Nur Vollbanken bewahren vor üblichen Prozentualkalamitäten a la Handelshausbank.
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:06 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag