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zufälligerweise unter der domain www.wcm.at :D das ganze nennt sich dann 'hacking the law' |
Ist ja nicht verboten nach Mechiko auszuwandern, wenn es da billiger ist. :D
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:eek: für was hab ich meine 2 Foren aus der Taufe gehoben, wenn D schon wieder shice baut und EUweit alle reintreten?
schweinerei (<<ist das wort erlaubt in bezug auf ein urteil?)...ich meine penner und Betrügerfirma?! was soll das?! wenn ich mich etwas anders ausdrücke als die konzerne/industrien und herrn politiker das wollen (wohltätige firma, Kennedy) soll man dafür noch gelöscht (ZENSIERT) werden?! das ist wirklich der anfang vom ende des internets! tja wie ich seit jahren vermute: es wird nur noch dem kaufen und verkaufen dienen, und deshalb sind auch alle konzerne immer noch dran interessiert und es fließen wohl nicht wenige gelder dazu...oder sogar drohungen? war diese vermutung zu äußern jetzt illegal? :hammer: ich will noch nicht aus dem internet scheiden! :heul: |
es geht auch anders
http://www.computerbase.de/news/wirt...rofde_gericht/ Sieh an ... anderes Gericht - anderes Urteil. |
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Kann man Hausbesitzer bzgl. der Graffitti an ihren Mauern abmahnen?
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absolut OT
@Obi-Wan
Die Zahl 777....hmm...nur sind die 777er Maschinen häufig zum Absturtz bestimmt nach Freimaurermeinung, ich meine nicht die Boing 777, sondern die Kennung der Maschine bzw die Flugkennung ;) |
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Wenn nicht können euch die tips vom powerman teuer zu stehen kommen :lol: |
in österreich sieht die rechtslage so aus, dass der betreiber eines forums erst dann haftet, wenn er vom "beleidigten" darauf aufmerksam gemacht wurde die beleidigung zu löschen. und selbst dann kann man noch darüber streiten ob es sich nicht um eine sog. "milieubedingte äusserung" handelt. komplizierter wirds natürlich bei wettbewerbsverstössen ...
mich wundert, dass die in deutschland da so gross rumstreiten, das ecg beruht grossteils auf einer eg-richtlinie. aus dem ECG: § 16. (1) Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, ist für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen nicht verantwortlich, sofern er 1. von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder, 2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, unverzüglich tätig wird, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. (2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird. |
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