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:rolleyes: ja herr doktor ...
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tja, das ist nun mal so...
denn wenn zb in den AGBs steht: 4.1. Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner sind berechtigt, Verträge schriftlich per Einschreiben unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit jedem Monatsende zu kündigen. dann ist das fax nun mal "wischiwaschi", denn du hast ja genau diese AGBs auch unterschrieben... |
Ich hab jetzt nachgeschaut, dürfte sich aber von den AGB's des(vormaligen) AWEBS unterscheiden, hab jetzt aber leider keinen Vergleich.
In den AGB's steht nur "schriftlich", nachdem ich mehrmals per E-Mail und Fax dieser Firma mitgeteilt habe dass ich meinen Vertrag kündige, wird dass doch hoffentlich reichen? Ich versuche auch schon einige Tage anzurufen, komme aber nur in die Mailbox. Schaut auch irgendwie eigentartig aus, mit ständigen Zahlungserinnerungen unter Androhung eines Inkassobüro genervt zu werden ..., als ob ich nichts anderes zu tun hätte. |
Schreibt einen eingeschriebenen Brief! Bitte was ist daran so schwer?
So habe ich es bisher immer gemacht ;) (Das ist der sicherste Weg!) |
Ein Fax fällt wohl auf jeden Fall unter "schriftlich"!
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Schreib den verdammten eingeschriebenen Brief. Damit kannst du eindeutig beweisen dass du das Schreiben zu einem bestimmten zeitpunkt verschickt hast.
Obs ankommt oder nicht bzw obs von denen in die Rundablage abgelegt wird ist dabei egal. |
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