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The_Lord_of_Midnight 29.11.2006 23:06

übrigens gilt das vatersein.de nur begrenzt für uns.
weils eben eine deutsche seite ist.

TONI_B 30.11.2006 06:12

Warum schon wieder ALLE Männer?? Das stimmt so nicht. Haben wir Juristen hier im Forum? Die könnten sicher besser erklären, wovon es abhängt, ob ein Mann (oder eine Frau!) Unterhalt zahlen muss. Schuldig geschieden oder einvernehmliche Scheidung - da gibt es gewaltige Unterschiede...

SL27 30.11.2006 13:25

Wobei schuldig geschieden oder einvernehmlich auch wieder so eine Sache ist. Seitensprung des/r Partners/in z.B. zählt meines Wissens seit einigen Jahren nicht mehr zu den Scheidungsgründen...D.h. du lässt dich dann scheiden und musst u.U. deinem/r Ex trotzdem Alimente zahlen (abgesehen von den Alimenten für das Kind/die Kinder)...

Weiters staffeln sich die Alimente bei mehreren Kindern ganz schön hoch und man(n) weiß nie, ob das Geld auch wirklich nur für die Ausgaben der Kinder (dafür bezahlt mans ja selbstverständlich)verwendet wird oder eben auch den Lebensstandard des/r Ex miterhält....bei zusätzlich Ausgaben, wie Schulsportwochen, Zahnspangen, etc. muss Du sowieso auch wieder die Hälfte tragen.. usw. usf.


@wizard: ein Männergleichbehandlungsbeauftragter wäre schon eine interessante Sache. Das Thema Scheidung ist sowieso schon sehr vielschichtig und emotional geladen...wenn dann noch aufgrund teilweise unverständlicher, schwammiger oder sogar absurder Rechtlicher Regelungen einer der (Ex)Partner ins Out gedrängt wird, ist's übel...Aber "arme/misshandelte/benachteiligte" Männer gibt es offiziell nicht - darum wird dieser Beauftragte wohl noch länger eine Illusion bleiben.......oder doch nicht?!?

SL27

oitt 30.11.2006 16:13

vergesst auf eurer homepage ned die unverheirateten väter, deren freundinnen gegen den willen der väter abtreiben lassen! soll schon manchen passiert sein -.-

jayjay 30.11.2006 19:15

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Warum schon wieder ALLE Männer?? Das stimmt so nicht. Haben wir Juristen hier im Forum? Die könnten sicher besser erklären, wovon es abhängt, ob ein Mann (oder eine Frau!) Unterhalt zahlen muss. Schuldig geschieden oder einvernehmliche Scheidung - da gibt es gewaltige Unterschiede...
das lässt sich hier wohl nicht so in aller kürze zusammenfassen. werd schauen ob ich morgen mal zeit finde ... nur soviel sei gesagt, dass in der praxis gerade bei scheidungsverfahren (insbesondere bei älteren richtern) der mann oft ziemlich ausgenommen dasteht.

Caveman 07.03.2011 07:50

Zitat:

Zitat von Burschi (Beitrag 1983120)
Weil die Männer hierzulande nur noch Weicheier sind, mich eingeschlossen. :D Gehts mal nach Saudiarabien! Das sind halt noch echte Männer!!!!;)

Das Einzige, was an uns Kerlen weich ist, sind unsere Birnen. Ich meine, es gibt unzählige Ehefrauen und Ex-Ehefrauen, die mit den Kindern und den Vätern machen was sie wollen; es gibt unzählige Gerichte, Rechtsanwälte, Jugendämter, Verfahrenspfleger, Gutachter usw...usw...usw..., die mit den Vätern machen was sie wollen... und wir? Wir lassen das alles mit uns machen!
Wieso? Weil wir denken, wir würden das schon hinkriegen. Weil wir als Einzelkämpfer erzogen wurden und nicht anders denken können.
Was wäre, wenn wir uns alle zusammentun und mal so richtig auf die Pauke haun?

TONI_B 07.03.2011 12:20

Leichenschänder! :p

rev.antun 07.03.2011 12:47

ev hat er gerade scheidungsphase :rolleyes:

Don Manuel 07.03.2011 13:05

Yep. Gewisse zeitlose Themen sollten nicht generell als "Leichen" abgetan werden. Diese automatische Kritik widerspricht der Foreneinstellung, die so etwas ja eben auch nicht prinzipiell unterbindet. In vielen Fällen trifft es natürlich schon zu, häufig ist die Kritik eh berechtigt. Aber in diesem Fall, gerade auch wegen des gegenwärtigen Frauenrechtehypes, sollte man da imho offener sein. Insbesondere wenn sich in so einer gesellschaftlichen Frage langfristig nichts bessert.

TONI_B 07.03.2011 13:26

Ich glaube ja gerne, dass das Thema für den "Leichenschänder" aktuell akut ist, aber da hätte er uns wenigstens mit mehr Information versorgen können und nicht nur mit einem - in dieser Allgemeinheit nicht gültigen - Rundumschlag.


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