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LouCypher 24.10.2006 15:51

lol, der preis ist ein hammer! 5800,- für so eine alte kiste mit 200t km :lol:

ich würde meinen wenn der wagen pickerl tauglich ist musst die reperatur selber zahlen und wenn nicht muss der händler blechen, schliesslich hast du den wagen als fahrbereit gekauft.

rev.pragon 24.10.2006 16:56

Zitat:

Original geschrieben von wizard
Ähmm es gehört NICHT zum Thema und ich will ned "klugscheißen".
Ich fahre genau den gleichen Wagen, gleiches baujahr alles gleich.

1.) 5800 für das Auto mit den Kilometern ist meiner Meinung zu hoch.
meiner hat 121000 und ich habe ihn geschätzt bekommen auf 4000, Zustand ist ok, paar Kratzer und Abnützungen, das wars aber auch schon

2.) Das mit den Radlagern, Gelenken vorne, ist ein Audileiden, das beginnt bei ca 60000, bei mir mussten vorher 3 mal die Querträger teilweise getauscht werden, hatte ein Geräusch als würde das Rad wegbrechen. Stell dich auf jedenfall drauf ein, dass das in irgendeiner Form wiederkommt

Zum Thema, ich sage auch, du hast gute Chancen, dass der Händler das reparieren muss, zumal es gravierende Mängel sind, die er Dir nicht gesagt hat.

Kontrolliere auch auf jedenfall wie oft und wann zuletzt der Zahnriemen getauscht wurde, ist bei dem Auto auch so eine Sache.
Wenn der reißt, na mehr brauch ich ehh ned sagen, geht aber auf eigene Kosten, ehh klar.


Gruß

tja das mit dem preis is ne sache. ich persönlich hab ihn für relativ günstig gefunden. ja 200.000km is zwar viel, aber ich habs "eben leider" geschluckt. Angenommen hab ich auch nicht viel. Der letzte Pickerl war im Februar 06 beim ÖAMTc und der hat keine Mängel fest gestellt. Der Zahnriemen wurde erst bei 180.000km getauscht.
Daß das ein Audileiden ist wurde mir heute auch erklärt. Daß es wieder kommt ist klar bei so nem Wagen, aber wenn du gesehen hättest wies da unten bei den Lagern und beim Träger ausschaut dann wärst auch so geschockt wie ich. Ich mein ich bin eh selber schuld das is fix.

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
lol, der preis ist ein hammer! 5800,- für so eine alte kiste mit 200t km :lol:

ich würde meinen wenn der wagen pickerl tauglich ist musst die reperatur selber zahlen und wenn nicht muss der händler blechen, schliesslich hast du den wagen als fahrbereit gekauft.

ja da hast eigentlich recht. aber jetzt wart ich mal den freitag ab,

tellme 24.10.2006 17:34

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
lol, der preis ist ein hammer! 5800,- für so eine alte kiste mit 200t km :lol:

ich würde meinen wenn der wagen pickerl tauglich ist musst die reperatur selber zahlen und wenn nicht muss der händler blechen, schliesslich hast du den wagen als fahrbereit gekauft.

Ich möchte hier ja nicht als Knofel dastehen, aber ich lese am Rand des Kaufvertrages genügend fahrbereit. Das ist ja wie in der Schule, gerade noch durchgekommen.
Und von pickerltauglich lese ich auch nichts, eher das Gegenteil wie schlecht behobene Unfallschäden, Rostschäden und abgefahrene Reifen.
Nach der Beschreibung fährt das Fahrzeug zwar aber es ist nicht sicher, das es das geradeaus tut.

Also ich würde sagen, eingfahrn mit der Gurkn, so leid es mir tut.

lg
Tellme

LouCypher 24.10.2006 17:46

Für "betriebs und zulassungsfähig" gibts sicher eine rechtliche definition, ich denke aber das dies zumindest bedeutet das der wagen für die nächsten 6 monate das pickerl bekommen sollte.

Eine klasse 3 bewertung ist bei dem alter normal.

Rotinom 24.10.2006 23:06

warum kaufen sich die leute immer gurken mit über 200tkm und erwarten dann einen wagen im neuwagenzustand?

bei 200tkm ist nun mal so ziemlich alles im popo was hin werden kann. die ganzen gummis, lager, dichtungen...

ohne ankaufstest kauft man kein auto gebraucht, egal wie schön es aussehen mag und was der händler alles verspricht.

alles, was er nicht beheben MUSS, wird er auch nicht beheben. ich glaube nicht, dass du da viel chancen hast. vielleicht hast ja einen ganz kulanten händler erwischt, aber ich bezweifle das.

wo in graz hast das auto gekauft? irgendwo in der kärntnerstraße? :D;)

Rotinom 24.10.2006 23:14

hat dir der händler nicht gesagt, dass das auto tiefergelegt ist? ok, sowas sollte man sehen... ;-)

du weißt hoffentlich, wenn du die tieferlegung nicht typisiert hast, du angehalten wirst und bei einer überprüfung ein schwerer mangel an "fahrwerk/stabilisatoren" festgestellt wird, dir a) bei gefahr im verzug die kennzeichen an ort und stelle abgenommen werden, b) du einen punkt im vormerksystem bekommst, da du wissentlich ein nicht zum verkehr zugelassenens fahrzeugt bewegt hast (keine eintragung des fahrwerks - erlöschen der betriebserlaubnis) und du c) kein pickerl bekommst (sofern du das pickerl bei einer seriösen werkstatt machen lässt)

also entweder gutachten besorgen und typisieren oder mit dem händler sprechen. ;)


gefahr im verzug hast schnell, z.b. wenn du unter 11cm bodenfreiheit hast oder ein nicht typisiertes fahrwerk in kombination mit nicht typisierter rad/reifenkombination.

rev.pragon 24.10.2006 23:45

den händler geb ich (noch nicht) bekannt.
bzgl fahrwerk: ja ich muß ehrlich sagen mir ist es am Anfang nicht wirklich aufgefallen. Freude über neues Auto eben. Erst später kams mir merkwürdig vor. Erst als ich beim Arbö aufgesessen bin und die roten Federn gesehn ahb, hats gedämmert.
Bzgl. nicht typisiert usw.... ja das weiß ich auch.
im schlimmsten fall hab ich eben pech gehabt dann muß die karre sowieso weg. Ich hoff halt eben nicht. Aber mal sehn was am Freitag raus kommt.....

Guru 25.10.2006 12:17

Zitat:

Original geschrieben von rev.pragon
den händler geb ich (noch nicht) bekannt.
bzgl fahrwerk: ja ich muß ehrlich sagen mir ist es am Anfang nicht wirklich aufgefallen. Freude über neues Auto eben. Erst später kams mir merkwürdig vor. Erst als ich beim Arbö aufgesessen bin und die roten Federn gesehn ahb, hats gedämmert.
Bzgl. nicht typisiert usw.... ja das weiß ich auch.
im schlimmsten fall hab ich eben pech gehabt dann muß die karre sowieso weg. Ich hoff halt eben nicht. Aber mal sehn was am Freitag raus kommt.....

Sollte die Tieferlegung nicht typisiert sein, so ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs weder verkehrs- noch zulassungsfähig gewesen - es kann sogar sein, dass ein Rechtsanwalt eine "arglistige Täuschung" erkennt und damit eine Rückabwicklung des Kaufs erreichen kann. Allerdings wirst Du dann für die gefahrenen Kilometer einen Abschlag hinnehmen müssen.

Guru

rev.pragon 25.10.2006 12:42

na gut sollt es soweit kommen und ich bekomm das Geld zurück, kann ich mir das auch leisten, es geht mich nur an. Mal schaun aber danke für den Tip.

rev.pragon 27.10.2006 11:08

so anwalt meint folgendes:
ich brauch mal die meinung eines kfz sachverständige. wegen der tieferlegungssache kann ich ihn auf jeden fall dran kriegen.
Jetzt hör ich mich mal um bzgl. dem SV und dann sehn wir weiter.


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