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lol, der preis ist ein hammer! 5800,- für so eine alte kiste mit 200t km :lol:
ich würde meinen wenn der wagen pickerl tauglich ist musst die reperatur selber zahlen und wenn nicht muss der händler blechen, schliesslich hast du den wagen als fahrbereit gekauft. |
Zitat:
Daß das ein Audileiden ist wurde mir heute auch erklärt. Daß es wieder kommt ist klar bei so nem Wagen, aber wenn du gesehen hättest wies da unten bei den Lagern und beim Träger ausschaut dann wärst auch so geschockt wie ich. Ich mein ich bin eh selber schuld das is fix. Zitat:
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Zitat:
Und von pickerltauglich lese ich auch nichts, eher das Gegenteil wie schlecht behobene Unfallschäden, Rostschäden und abgefahrene Reifen. Nach der Beschreibung fährt das Fahrzeug zwar aber es ist nicht sicher, das es das geradeaus tut. Also ich würde sagen, eingfahrn mit der Gurkn, so leid es mir tut. lg Tellme |
Für "betriebs und zulassungsfähig" gibts sicher eine rechtliche definition, ich denke aber das dies zumindest bedeutet das der wagen für die nächsten 6 monate das pickerl bekommen sollte.
Eine klasse 3 bewertung ist bei dem alter normal. |
warum kaufen sich die leute immer gurken mit über 200tkm und erwarten dann einen wagen im neuwagenzustand?
bei 200tkm ist nun mal so ziemlich alles im popo was hin werden kann. die ganzen gummis, lager, dichtungen... ohne ankaufstest kauft man kein auto gebraucht, egal wie schön es aussehen mag und was der händler alles verspricht. alles, was er nicht beheben MUSS, wird er auch nicht beheben. ich glaube nicht, dass du da viel chancen hast. vielleicht hast ja einen ganz kulanten händler erwischt, aber ich bezweifle das. wo in graz hast das auto gekauft? irgendwo in der kärntnerstraße? :D;) |
hat dir der händler nicht gesagt, dass das auto tiefergelegt ist? ok, sowas sollte man sehen... ;-)
du weißt hoffentlich, wenn du die tieferlegung nicht typisiert hast, du angehalten wirst und bei einer überprüfung ein schwerer mangel an "fahrwerk/stabilisatoren" festgestellt wird, dir a) bei gefahr im verzug die kennzeichen an ort und stelle abgenommen werden, b) du einen punkt im vormerksystem bekommst, da du wissentlich ein nicht zum verkehr zugelassenens fahrzeugt bewegt hast (keine eintragung des fahrwerks - erlöschen der betriebserlaubnis) und du c) kein pickerl bekommst (sofern du das pickerl bei einer seriösen werkstatt machen lässt) also entweder gutachten besorgen und typisieren oder mit dem händler sprechen. ;) gefahr im verzug hast schnell, z.b. wenn du unter 11cm bodenfreiheit hast oder ein nicht typisiertes fahrwerk in kombination mit nicht typisierter rad/reifenkombination. |
den händler geb ich (noch nicht) bekannt.
bzgl fahrwerk: ja ich muß ehrlich sagen mir ist es am Anfang nicht wirklich aufgefallen. Freude über neues Auto eben. Erst später kams mir merkwürdig vor. Erst als ich beim Arbö aufgesessen bin und die roten Federn gesehn ahb, hats gedämmert. Bzgl. nicht typisiert usw.... ja das weiß ich auch. im schlimmsten fall hab ich eben pech gehabt dann muß die karre sowieso weg. Ich hoff halt eben nicht. Aber mal sehn was am Freitag raus kommt..... |
Zitat:
Guru |
na gut sollt es soweit kommen und ich bekomm das Geld zurück, kann ich mir das auch leisten, es geht mich nur an. Mal schaun aber danke für den Tip.
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so anwalt meint folgendes:
ich brauch mal die meinung eines kfz sachverständige. wegen der tieferlegungssache kann ich ihn auf jeden fall dran kriegen. Jetzt hör ich mich mal um bzgl. dem SV und dann sehn wir weiter. |
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