WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Bankengehemnis (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=201572)

oitt 19.10.2006 06:00

:eek:

also wenn du das konto auflöst, ist das afaik wie wenn du aus der kirche austrittst, und du kommst bald einen anruf oder eine zuschrift, mit bitte um aufklärung warum du das getan hast ;)
krass, hab ich noch nie gehört sowas!

pong 19.10.2006 07:13

Zitat:

Vielleicht führt das zu einer Nachschulung des Mitarbeiters.
Ist gar nicht notwendig, wenn das nicht seine erste Verfehlung dieser Art war, dann schult ihn demnächst das AMS nach

pong

rev.antun 19.10.2006 10:02

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Wegen Kontoauflösung: eine Verletzung des Bankgeheimnisses sollte doch ein Kündigungsgrund sein
na da kannst aber sicher sein, sofern nicht eines der folgenden dinge zutrifft:

Zitat:

§ 38 Bankwesengesetz

(1) Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (Bankgeheimnis). Werden Organen von Behörden sowie der Oesterreichischen Nationalbank bei ihrer dienstlichen Tätigkeit Tatsachen bekannt, die dem Bankgeheimnis unterliegen, so haben sie das Bankgeheimnis als Amtsgeheimnis zu wahren, von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.

Anmerkung: Die austria wirtschaftsservice unterliegt dem Bankwesengesetz

(2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht

im Zusammenhang mit eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber den Strafgerichten und mit eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, gegenüber den Finanzstrafbehörden;

im Falle der Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 41 Abs. 1 und 2, § 61 Abs. 1, § 93 und § 93a;
im Falle des Todes des Kunden gegenüber dem Abhandlungsgericht und Gerichtskommissär;
wenn der Kunde minderjährig oder sonst pflegebefohlen ist, gegenüber dem Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht;

wenn der Kunde der Offenbarung des Geheimnisses ausdrücklich und schriftlich zustimmt;

für allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, wenn dieses der Auskunftserteilung nicht ausdrücklich widerspricht;

soweit die Offenbarung zur Klärung von Rechtsangelegenheiten aus dem Verhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden erforderlich ist;

hinsichtlich der Meldepflicht des § 25 Abs. 1 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes;

im Fall der Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die BWA gemäß dem WAG und dem BörseG.

Anmerkung: In unseren Förderanträgen weisen wir dezitiert darauf hin, wem gegenüber Sie uns von der Verschwiegenheit entbinden: z.B.: anderen Fördergesellschaften, Behörden, ...

(3) Ein Kreditinstitut kann sich auf das Bankgeheimnis insoweit nicht berufen, als die Offenbarung des Geheimnisses zur Feststellung seiner eigenen Abgabepflicht erforderlich ist.

(4) Die Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch für Finanzinstitute und Unternehmen der Vertragsversicherung bezüglich § 75 Abs. 3 und für Sicherungseinrichtungen, ausgenommen die gemäß den §§ 93 bis 93b erforderliche Zusammenarbeit mit anderen Sicherungssystemen sowie Einlagensicherungseinrichtungen und Anlegerentschädigungssystemen.

(5) (Verfassungsbestimmung) Die Abs. 1 bis 4 können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abgeändert werden.


Rotinom 19.10.2006 23:03

hast du noch ausstehende beträge auf deinem konto? bist du umgezogen oder warum wendet sich die bank an deinen vater und nicht an dich? deine kontaktdaten solltest schon ändern.

war/ist dein vater zeichnungsberechtigt auf deinem konto?

warum hast du dein konto nicht längst geschlossen? solange du ein konto hast, wirst auch dafür zahlen, egal ob du etwas einzahlst oder nicht.

weiters wird es die bank überleben, privatkunden die seit kurzem geld verdienen und wechseln wollen, wird selten nachgeweint. :D ;)

Qsecofr 23.10.2006 22:55

es geht darum das mein vater seit meinem 18ten lebensjahr vom gesetz her grad noch den selben nachnamen hat wie ich und sonst nix!
mein leben geht ihn nur solange was an wie ich es ihm sage, und andere haben ihn nichts vertrauliches über mich zu sagen.

Zitat:

weiters wird es die bank überleben, privatkunden die seit kurzem geld verdienen und wechseln wollen, wird selten nachgeweint.
wie heißt es so schön jede stimme zählt, und ich bin schon zufrieden wenn beim nächsten bankwechsel einer von euch mal nachdenkt mooooment da war doch was mit denen!!!
abgesehen davon: egal wie groß eine bank ist in zeiten von immer stärker sinkenden vertrauen in die banken weiß ich nicht ob sich banken das trauen öffentlich mit dem verstoß gegen das bankengesetzes in verbindung gebracht zu werden!

Rotinom 23.10.2006 23:40

Zitat:

Original geschrieben von Qsecofr
es geht darum das mein vater seit meinem 18ten lebensjahr vom gesetz her grad noch den selben nachnamen hat wie ich und sonst nix!
mein leben geht ihn nur solange was an wie ich es ihm sage, und andere haben ihn nichts vertrauliches über mich zu sagen.

wenn er zeichnungsberechtigt auf deinem konto ist, sie dich nicht erreichen können, da du vielleicht inzwischen eine andere adresse hast und diese nicht bekanntgegeben hast, können sie sich natürlich an deinen vater wenden.

zahle den betrag ein, schließ einfach dein konto, schreib eine beschwerde und fertig. vergiss beim nächsten mal nicht dein konto aufzulösen, denn kontoführungsgebühren und eventuelle sollzinsen musst du trotzdem bezahlen. ;)

ich habe vertrauen in meine bank, ich hatte auch noch nie ein problem oder grund zur klage. ;)

am besten du gehst zur bank burgenland oder zur bawag :p :D ;)

xpla 23.10.2006 23:44

Re: Bankengehemnis
 
Zitat:

Original geschrieben von Qsecofr
Hi!

Habe mit meiner alten Bank ein kleines Prob und zwar, hat die heute meinen Vater angerufen das ich mich dringend bei ihnen melden soll!

1) Ich bin volljährig das heißt mein Vater geht das nichts an
2) ICh habe seine Nummer niemals bei der Bank angegeben, ergo muss sie sie aus seiner akte haben
3) vor ein paar jahren haben die schon mal meinen vater angerufen und meinen kontostand gesagt weil ich mit 50€ im minus war. (ich war 19)

Das ist doch gegen das Bankengeheimniss oder?
ich kann mich noch gut an den anruf vor 2 jahren erinnern:
Guten Tag ich habe gerade erfahren das ihre mutter vor 2 tagen verstorben ist, mein beileid, außerdem sind sie mit 50 € minus bitte ausgleichen!

hab gsd die bank gewechselt dürft aber vergessen haben das konto aufzlösen!

so long

Wenn du beim Abschluss bzw. bei der Eröffnung des Kontos minderjährig warst, musste ein Elternteil mitunterschreiben und es wurden Vereinbarungen für die Überziehung festgelegt (haftet dein Vater oder gibt es gar keinen Überziehungsrahmen). Von daher ist der Vertrag ja mit dir, deinem Vater und der Bank zu stande gekommen und so mit fällt das nicht unter das Bankgeheimnis.

Wenn du das Konto als minderjähriger ohne Unterschrift deiner Eltern eröffnet hast, naja, dann frag ich mich wie das ging ...

Wie mein Vorposter auch richtig sagte, dein Vater dürfte zu 99,99% Zeichnungsberechtigter sein und da ist es egal ob du volljährig bist oder nicht. Aja und falls du wie ich kurz gelesen habe, Umgezogen bist, dann ist es deine Pflicht, dies bekannt zu geben.

Qsecofr 24.10.2006 00:24

nur so nebenbei, mir ist das alles bewusst und ich schreibe nicht das er nicht zeichnungsberechtigt ist wenn er es ist.
konto von mir ohne jeglicher unterschrift eröffnet

Qsecofr 24.10.2006 00:24

nur so nebenbei, mir ist das alles bewusst und ich schreibe nicht das er nicht zeichnungsberechtigt ist wenn er es ist.
konto von mir ohne jeglicher unterschrift eröffnet

xpla 24.10.2006 08:43

Wenn du verzogen bist ohne dies deiner Bank bekannt gegeben zu haben und auch vielleicht noch einen Minusbetrag am Konto, dann würde ich eher meinen, sie haben dir ne Anzeige erspart. Wenn sie deinem Vater nicht über die finanzielle Situation am Konto eine Auskunft gegeben haben, sondern ledeglich wissen wollten wo du dich befindest, dann ist das auch irgendwie nachvollziehbar, oder nicht?

Wenn, das habe ich bis jetzt noch net so mitbekommen aus deinen Posts, ein Fehlbetrag am Konto war/ist, dann haben sie eher versucht das Problem unbürokratisch zu lösen, denn sonst hätten sie eine Anzeige eingebracht um mit dir in Kontakt zu treten.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:07 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag