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Zitat:
Wo ist den mein Lebensmittelpunkt, wenn ich unter der Woche in Wien bin, am WE im Burgenland, und in den Ferien ebenfalls.. das ist ungefähr 50:50 Bin ich jetzt heimatlos?? :D |
Wenn´s ums Cash geht wird man eben Kreativ. ich finde die ganzen Aktionen sowieso krank (Gewinnspiele, Studiengebühren zahlen etc. bei Hauptmeldung).
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wisst ihr wie es in euren Gemeinden aussieht???
Bei uns habens die Wiener letzte Zählung geschafft über 30 % der Leute die der Definition nach bei uns Hauptwohnsitzer sind, abzujagen, von 20000 Haushalten 7000 Hauptwohngemeldet, Schätzung 15 000. Shit Wiener |
Die Definition des Hauptwohnsitzes ist ja eher Auslegungssache:
Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes 1991 (wie auch der Information auf der Rückseite des Meldezettels zu entnehmen ist), wird der Hauptwohnsitz an jener Unterkunft begründet, an der sich jemand in der Absicht niedergelassen hat, diese Unterkunft zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen. Folgende Kriterien sprechen z. B. für einen Hauptwohnsitz: Überwiegende Inanspruchnahme der Wohnung, Überwiegender Ausgangspunkt des Weges von dieser Wohnung zum Arbeitsplatz (zur Ausbildungsstätte), Gemeinsamer Haushalt mit den übrigen (insbesondere den minderjährigen) Familienangehörigen, Wohnsitz an jenem Ort, an dem Familienangehörige einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ein Kindertagesheim, eine Schule oder eine sonstige Ausbildungsstätte besuchen, Wohnsitz an jenem Ort an dem überwiegend die Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben erfolgt. Treffen diese sachlichen Voraussetzungen auf mehrere Wohnsitze zu, so ist jener Wohnsitz als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht! Die Bewertung Hauptwohnsitz oder weiterer Wohnsitz muss nach objektiven Kriterien nachvollziehbar sein! Hauptwohnsitz und weiterer Wohnsitz dürfen daher, entgegen einer manchmal noch immer vertretenen Meinung, nicht willkürlich bestimmt werden! http://www.wien.gv.at/faq/cache/59.html fredl |
Alles für jeden und alles für nichts!
Alle Grenzen aufheben dann gibt es keine blöden Volkszählungen mehr, geschweige denn Bürokratie ! |
mich könnens am a**** lecken!
ich erzähl denen alles nur nicht die wahrheit! |
Ferry: da habe ich gute Tips für dich:
möglichst kreativ beim Ausfüllen sein (sollte aber immer die Wahrheit sein, ansonmsten strafbar) Formular vielleicht etwas ungewöhnlich falten, oder mal irrtümlich draufsetzten Zum ausfüllen Füllfeder oder keinen blauen oder schwarzen Stift verwenden (keine Ahnung ob das vorgeschrieben ist) gegen eine schlechte Handschrift kann niemand etwas sagen ;) |
und ein kleines Kuhdorf-kaff mit 10 Einwohnern würde gleich viel kriegen wie eine Marktgemeinde. Außerdem werden die Daten an Interessierte verkauft, zb. wieviel Kaufkraft durchschnittlich in einer bestimmten Region ist.
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ich lass mich ja mal überraschen, wie viele sachen ich aus datenschutzgründen nicht ausfüllen werde. personenbezogene daten kann ich ja bei einer volkszählung noch verstehen, aber alles was darüber hinausgeht, wird von mir zensiert.
btw, hat mal wer von euch ´nen link zum österreichischen und europäischen datenschutzrecht? mfg, randalica |
hy randalica
die hp der Arge-daten wird dir vermutlich weiterhelfen: http://www.ad.or.at/office/ fredl Österr. Datenschutzgesetz: http://www.austria.gv.at/regierung/VD/Dsg2000D.htm und http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm |
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