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holzi 04.06.2006 13:03

vor gericht:
1)nötigung und körperverletzung des kindes
2)berdohung/provokation...und die selbstverteidigung geht mit einem anwalt der bissl was draufhat sehr wohl durch.

der raucher sollte es also nciht draufankommen lassen ;)

Burschi 04.06.2006 13:25

Ich bin Nichtraucher, aber das als Körperverletzung des Kindes zu bezeichnen ist doch lächerlich. Provokation ja, aber das rechtfertigt nicht den Einsatz der Fäuste. Na ja, wir sind alle keine Juristen, trotzdem glaub ichs nicht.

Außerdem fällt ma grad ein: Da ist jeder LKW-Fahrer dran, wenn er angast und Rußwolken rausbläst auf die Leute am Straßenrand. Also schön die Kirche im Dorf lassen!

PS: Ich seh bei vielen Threads im Moment nur den Quelltext. Kann das wer bestätigen?

J@ck 04.06.2006 13:55

Körperverletzung hin- oder her, is mir wurst: Es war eine Provokation und er hat unter voller Absicht den Kleinen angeraucht.
Bezahlt hab ich das eigentlich nur unter dem Druck vom Inhaber und meiner Frau - beide meinten ich hätte kein Recht gehabt einen Lokalbesitzer derartig zu "behandeln". Mal sehen ob von ihm auch was bezügl. Körperverletzung kommt.

Wie gesagt, im Nachhinein überlegt, bereue ich die Zahlung mittlerweile. Werde morgen früh hinmarschieren und mir das Geld wieder holen.

Dumdideldum 04.06.2006 13:55

Solche rücksichtlosen, primitiven, depperten Zeitgenossen wird man immer irgendwo antreffen.

Ich hoffe, die Watschen hat ordentlich gesessen, denn ein Kleinkind absichtlich mit Rauch anzublasen schreit ja förmlich nach Bestrafung.

Warum du aber die Zeche dieses Gastes bezahlt hast, ist mir schleierhaft.

jayjay 04.06.2006 14:23

du hast sogar einen rechtlichen anspruch darauf dir dein geld wieder zu holen, da du aufgrund eines irrtums die zahlung geleistet hast. es handelt sich also um einen sog. wurzelmangel - du kannst dir dein geld also zurückholen (§ 877 ABGB) - nennt sich leistungskondiktion.

mit der körperverletzung durch "anpusten" wirst dir aber sehr schwer tun. nötigung tät ich mir auch schwer das zu begründen - und ich bin wohlgemerkt überzeugter nicht-raucher. eventuell wäre zu prüfen ob es in wien diverse verwaltungsrechtliche vorschriften gibt (verordnungen für verpflichtende nichtraucherzonen usw.) - hier würde dann aber auch nur der wirt haften.

mangelder anstand ist in österreich halt nicht strafbar ;) genau deshalb wärs wohl längst an der zeit mit öffentlich-rechtlichen rauchverboten vorzugehen und so präventiv konfliktpotential zu vermeiden.

maxb 04.06.2006 17:30

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
ich hätte kein Recht gehabt einen Lokalbesitzer derartig zu "behandeln". Mal sehen ob von ihm auch was bezügl. Körperverletzung kommt.

Hast dem leicht auch eine geknallt :confused: :D

Die Watschen war auf jedenfall gerechtfertigt und Körperverletzung war das auch keine.


Vergiss das mit dem Geld, dass muss es dir schon wert gewesen sein ;)

Matchless 05.06.2006 13:16

obwohl ich raucher bin - so was würd mir nicht einmal mit drei promille einfallen. In dem Moment, wo er absichtlich ein Kind einnebelt, ist er aller Rechte verlustig. Für solche Typen gibts eigentlich nur die fünfschwänzige Nilpferdpeitsche als Benimm-Hilfe

J@ck 06.06.2006 00:05

Zitat:

Original geschrieben von maxb
Hast dem leicht auch eine geknallt :confused: :D
Im Mund war die Tschick, musste danach nurnoch die Speiseröhre runter.

War heute dort, angeblich war eine Streifeneinheit dort und hat nach mir gefragt.
Er hat gemeint er hat mich geschützt. Egal, bin raus und basta.

Alex1 06.06.2006 08:25

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Im Mund war die Tschick, musste danach nurnoch die Speiseröhre runter.
Dann stirbt er.

TONI_B 06.06.2006 09:04

Hab bis jetzt nur leicht belustigt mitgelesen - aber irgendwie kenn ich mich nicht mehr aus:
Wer hat jetzt wem eine verpasst bzw. die Zigarette schlucken lassen?
J@ck dem Raucher? Oder umgekehrt?
J@ck dem Wirt oder beiden?

Echt spannend, sollte verfilmt werden...:hammer: :hammer:


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