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Andre@s 30.05.2006 18:22

Ist es nicht so, dass man sich nicht einmal strafbar macht, wenn man in ein offenes Netz einsteigt? Was willst du dann dagegen unternehmen? Hingehen und "dudu" sagen?

schichtleiter 31.05.2006 20:44

natürlich macht man sich nicht strafbar wenn man ein offenes wlan nutzt. es ist höchstens, und auch das ist nicht meine ansicht, ethisch verwerflich.

ich meine das is wie wenn man einem hund eine wuascht vor die schnauze hält und sich dann darüber beschwert wenn er sie frisst. naiv und unangemessen.
das leben ist hart in den bergen => unwissenheit schützt vor strafe nicht.

RaistlinMajere 31.05.2006 23:51

Zitat:

Original geschrieben von schichtleiter
natürlich macht man sich nicht strafbar wenn man ein offenes wlan nutzt.
das ist falsch. haben genau diesen fall in einer vorlesung besprochen (der vortragende ist informatiker und jurist), selbst durch das einklinken in ein ungesichertes netzwerk macht man sich durch das klicken auf den OK-button und dem wissen, daß man sich da nicht in ein netz begibt, das zu diesem zweck geschaffen wurde, strafbar.

wird in diesem konkreten fall beim provider halt nichts bringen (wie gesagt -> sskm), denn dem ist das egal, der will nur geld für ein in anspruch genommenes service sehen. ob das jetzt vom opfer kommt, oder vom täter, von dem es sich erster holen könnte, wenn er ihn drankriegt, ist dem (zurecht) egal.

ich halte eine rückverfolgung auch für praktisch ausgeschlossen, denn alles, was man da rausfinden könnte, wäre die mac-adresse des anderen - nur da ist dann schluß, da man keine möglichkeit hat, zu sehen, wo die entsprechende NIC denn tatsächlich ist.
das einzige, was man damit u.u. anstellen könnte, ist einiger blödsinn, nur das bringt im endeffekt auch nix, nur etwas befriedigung, wenn man einen blick auf die 800€-rechnung wirft.
nur wer nicht einmal in der lage ist, ein wlan abzusichern, sollte davon dann doch besser die finger lassen, sonst tut er sich am ende noch selbst weh.

spunz 01.06.2006 09:08

Zitat:

Original geschrieben von RaistlinMajere
das ist falsch. haben genau diesen fall in einer vorlesung besprochen (der vortragende ist informatiker und jurist), selbst durch das einklinken in ein ungesichertes netzwerk macht man sich durch das klicken auf den OK-button und dem wissen, daß man sich da nicht in ein netz begibt, das zu diesem zweck geschaffen wurde, strafbar.


betriebssysteme mit minderer qualität verbinden sich automatisch in ein offenes wlan, der onu kann nix dafür.

zonediver 01.06.2006 13:10

Ich seh das wie "zed". Wer heute ungesicherte WLAN's betreibt muß auch in der Lage sein die Konsequenzen zu tragen. Wenn man sich vorher nicht schlau macht, muß man es eben auf die "harte Tour" lernen.

Sayonara

ChRoM at 01.06.2006 13:33

Wobei's durchaus noch dicker kommen kann. Wenn der heimliche Mitsurfer Illegales getrieben hat (eg Kinderpornos getauscht) kanns im dümmsten Fall sogar sein dass die Polizei mal an seine Tür klopft. Und dann muss er erst mal beweisen dass er's gar nicht war. Die Spur führt jedenfalls direkt zu ihm.

Groovy 05.06.2006 22:47

Ich hab auch zugriff auf ein offenes benachbartes WLAN Netz :D
Kaum zu glauben wie man so fahrlässig damit umgeht... *tztz*
Laut traceroute ist es eine Chello Student Connect Verbindung.
Ich dachte grad die gescheiten Studenten achten auf sowas. :rolleyes:
Ich bin selber noch Student.
Viele Leutln ohne Hochschulausbildung wissen auch dass man ein WLAN Netz absichern muss.

bAErtl 06.06.2006 00:36

Trotzdem täts mich immer noch brennend interessieren, wie da erst €800,- Kosten anlaufen konnten bis der Freund reagiert hat.
Ich selber checke z.B regelmäßig, was von meinen 2GB bereits verbraucht ist, und wenn ich drüber bin krieg ich ein mail, das mir für den zusätzlichen Traffic €19,90 pro angefangenem GB in Rechnung gestellt werden.

greetz

bAErtl


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