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niceguymarty 15.05.2006 13:35

So leid's mir um Dich tut, aber die "Krod muaßt Du fressn"!!

Ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen, und würde als Dein Geschäftspartner genauso reagieren.

Also: Geld retour, furchtbar ärgern und in Zukunft bei ebay Verkauf nur mehr Versand als Paket (weil da gibts dann einen Aufgabeschein) anbieten. Der Käufer zahlt eh den Postversand !!

holzi 15.05.2006 13:38

Zitat:

Original geschrieben von Stunned
...du musst vorweisen können das du das paket versendet hast !

kannst du in dem fall nicht -> deine schuld

ohne einschreiben oder paket versendet man nix (schon alleine wegen den postlern ...)

...

war ja kein Paket, sondern ein Brief, da gibts nun mal keine Bestätigungen - die Versandart war dem Käufer bekannt, somit ist es Risiko des Käufers.
Wenn der Käufer nun sogar bestätigt (so wie es porli gesagt hat), dass der Brief vom Postler zurückgeschickt würde (da der Käufer offensichtlich aus Eigenverschulden falschen Empfänger/Adresse angegeben hat), sehe ich keine Schuld bei porli (einzig die angabe, dass er den absender vergessen hat ist nicht so vorteilhaft).

@porli: ich würd ebenfalls die Sache ebay melden (incl. mailverkehr)

boeing2707 15.05.2006 13:43

Also wegen 17 Euros würde ich keinen Rechtsstreit anzetteln.
Da sich der MP3-Player nicht in Luft aufgelöst haben kann, besteht durchaus die Möglichkeit, dass dieser wieder auftaucht. Die Post kann anhand der Beschreibung des verlorenen Gegenstandes den Empfänger ermitteln. Ich hatte mal einen Schmalfilm zur Entwicklung an ein Labor gesandt. Die Filmdose samt Inhalt fiel aus dem Kuvert und beide Teile wurden getrennt. Als der Film nach einigen Wochen immer noch nicht bei mir war, gab ich eine Verlustanzeige mit einer ungefähren Beschreibung des Filminhaltes auf. Nach einigen Wochen kam der entwickelte Film bei mir an.
Die deutsche Post ist also sehr zuverlässig. Ob dies bei österreichischen Post ebenfalls zutrifft, kann ich nicht allerdings beurteilen.

grizzly 15.05.2006 13:53

Net böse sein, konnte nicht widerstehen, aber mit so einem Produkt da hättest kein Problem ein zweites nachzuschicken :D

Stunned 15.05.2006 14:11

Zitat:

Original geschrieben von holzi
war ja kein Paket, sondern ein Brief,
ja schon klar

aber entweder man schreibt den brief ein oder man gibt es als paket auf

alles andere ist einfach zu riskant !

"wert" brief bei den heutigen postlern :lol:

holzi 15.05.2006 15:59

naja, bei 10euro kann mans risikieren, is ja kein weltuntergang.
auch kann die post wenig dafür - wenn ein absender draufgestanden wär, hättest den brief wahrscheinlich schon wieder zurück.

evtl. bittest du den käufer noch ein paar tage zu warten, vielleicht findet sich der brief ja doch...ansonsten musst dus halt drauf ankommen lassen oder zahlen

Stunned 15.05.2006 16:04

bei 10 euro mit anwalt etc. zu drohen ist sowieso lächerlich :roflmao:

falls es nicht auftaucht würd ich ihm die hälfte zurücküberweisen und punkt.

LouCypher 15.05.2006 16:13

Dass mit dem risiko liegt beim empfänger kauf ich euch nicht ab. Sonst könnte ich ja bei jedem verkauf gar nichts wegschicken und dann behaupten die post hats verschlampt. IMHO porli, musst das geld zurücküberweisen, noch dazu wo du keinen absender draufgeschrieben hast was imho fahrlässig ist.

Wär interessant mal zu hören wie das gesetzlich tatsächlich geregelt ist. Wenn das wirklich stimmt, verkauf ich sofort 1000 mp3 player um € 10,- und sag die post hats verloren und leider hab ich auch den absender "vergessen". :hammer:

Boot 15.05.2006 16:21

Das "Versandrisiko" kann, meines Wissens nach, auf den Käufer abgewälzt werden. Allerdings sollte man als Verkäufer auch nachweisen können, daß man versendet hat, egal wie.

Er kann es aufgrund des email-Verkehrs.

Ob dies ausreicht, kann nur ein Richter klären, ob der es wegen 17€ oder so auch tut - keine Ahnung. Rechtaanwaltkosten und Gerichtskosten etc, da kostet die Suppe wesentlich mehr als das Fleisch ;-)

holzi 15.05.2006 17:07

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
Dass mit dem risiko liegt beim empfänger kauf ich euch nicht ab. Sonst könnte ich ja bei jedem verkauf gar nichts wegschicken und dann behaupten die post hats verschlampt. IMHO porli, musst das geld zurücküberweisen, noch dazu wo du keinen absender draufgeschrieben hast was imho fahrlässig ist.

Wär interessant mal zu hören wie das gesetzlich tatsächlich geregelt ist. Wenn das wirklich stimmt, verkauf ich sofort 1000 mp3 player um € 10,- und sag die post hats verloren und leider hab ich auch den absender "vergessen". :hammer:

das kann man auch in die andere richtung spielen - der käufer bekommts und sagt er hats nicht bekommen. da der käufer die versandart wähen kann, ist es imho auch sein risiko.

1000mp3 player zu verkaufen und nicht zu liefern ist etwas anderes - da im falle einer gerichtlichen entscheidung kaum ein richter einen fehler der post glauben würde. bei einem verkäufer, der durchweg positive bewertungen hat (und auch nur einen artikel davon versteigert), ist wohl eher anzunehmen, das es auch tasächlich abgeschickt wurde, va. da es sich ja um einen artikel mit geringem wert handelt und eine betrugsabsicht unwahrscheinlich ist.

btw. würde mich aber nun mittlerweile interessieren, was ein echter jurist dazu sagen würde;)


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