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FearoftheDark 16.04.2006 13:27

geh was soll den jetzt der blödsinn? sagt doch der name schon aus was man darf und was nicht:

"nebel"scheinwerfer bei nebel (hat außerdem nicht jedes auto!)
und abblendlicht hat man tagsüber aufgedreht

ich versteh den sinn dieses gesprächs nicht ganz..

zechenkas 16.04.2006 13:36

Zitat:

Original geschrieben von maxb
genau die darfst du nicht verwenden.
doch,nur original integrierte,also keine selbst angebauten!

flocky 16.04.2006 13:53

sag mal du schizo, willst jetz mitn zuckerlschlecker auch zum diskuttieren anfangen?

maxb 16.04.2006 14:25

Re: Re: interessantes zu Licht am Tag !
 
Zitat:

Original geschrieben von pirate man
und wozu dann diese änderung? ich kenn kein auto wo die nebelscheinwerfer NICHT in der stoßstange sind
ich glaube das hängt vom aktuellen autodesign trend bzw. der lichttechnik ab.

Bei meinem jetzigen auto sind sie in den hauptscheinwerfern integriert, ist aber ein Bj 99. Bei den modellen davor und danach waren/sind sie in der schürze integriert.

FearoftheDark 16.04.2006 14:50

herst! :mad: des ist doch sowas von scheißegal wo die nebelscheinwerfer jetzt dran hängen.. wenn sie beim modell so dabei waren, dann ist das ok, wenn man die nachträglich drauftut, dann nicht.. was soll da das ewig hin und her..

im übrigen wird jeder der tagsüber das licht aufdreht logischerweise das abblendlicht aufdrehn, oder?

chrisne 16.04.2006 18:06

mir ist wurscht.
ein paar bauteile beim conrad gekauft und in den focus eingebaut.
fazit: starte ich den motor ist das licht an, auch wenn der lichtschalter aus ist.
ohne laufenden motor hat der lichtschalter die normale funktion wie immer.

mich juckt der scheiss wenig.

zechenkas 16.04.2006 21:04

Zitat:

Original geschrieben von FearoftheDark
herst! :mad: des ist doch sowas von scheißegal wo die nebelscheinwerfer jetzt dran hängen.. wenn sie beim modell so dabei waren, dann ist das ok, wenn man die nachträglich drauftut, dann nicht.. was soll da das ewig hin und her..

im übrigen wird jeder der tagsüber das licht aufdreht logischerweise das abblendlicht aufdrehn, oder?

herst kapierst du das nicht?
Wenn ich das Licht aufdrehe sind sämtliche Innenraumbeleuchtete Instrumente ebenfalls gedimmt(Kilometerzähler,Navi,Radio).
Wenn man jetzt Tagfahrlichtschaltungen einbaut,darf man ab jetzt nur die Nebellampen anschalten,ohne zusätzliche Beleuchtung.Jetzt haben viele Werkstätten eine Aktion gehabt,die das einbauten und wegen des Verbotes bei Nebelleuchten die Hauptscheinwerfer anschalteten.
Diese gehen natürlich jetzt schneller kaputt,das man mit anschalten der Nebellichter vermeiden kann.

PowerPoldi 16.04.2006 21:43

Na und? Dann gehen eben die Birndl fürs Nebellicht schneller kaputt! Ob die dann besser zum Tauschen sind?????

JetStreamer 16.04.2006 22:10

Mich wundert es ja nur, daß sich unser lieber fu in diesem Thread nicht mit seinem zweiten Nick selbst bestätigt (wie zum Beispiel im Onlinebanking-Thread). Wers nötig hat...


@Topic
1. Ich habe es mir schon lange angewöhnt, daß ich nach dem Starten das Licht aufdrehe. Ist für mich genauso selbstverständlich, wie das Zusperren.

2. Die Instumentenbeleuchtung/Navi kann ich auf 0 dimmen. Somit ist es mir ziemlich egal, ob die mitleuchtet (falls es mich überhaupt stört).

3. Abblendlicht ist (zumindest bei meinem Fahrzeug) um einiges leichter zu wechseln, als die Nebelleuchten.

4. Nebelleuchten blenden einfach mehr. Hab mich schon oft über solche Läute geärgert, die wirklich immer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren müssen.

not 16.04.2006 22:31

wenn ihr das ganze nochmals genau lesen würdet, könntet ihr wohl erkennen, dass es nicht entscheidend ist, ob nebelscheinwerfer original oder nachgerüstet sind, sondern wo sie positioniert sind. sollten sie also in die hauptscheinwerfer oder die schürze integriert sind, so ist es in ordnung.

was absolut nicht erlaubt ist, sind die sogenannten ralllye-scheinwerfer die man vorne an die stoßstange montiert.

wichtig ist dabei der 5. punkt der erläuterung:


"5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag."

darin werden explizit "an" und nicht "in" die stoßstange gebaute scheinwerfer verboten.

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