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Ich denke er meint die neuen Spesen für Dienste, da steht nämlich ausdrücklich dabei das alte Verträge gekündigt werden können.
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Zitat:
Folgenden angeführten Entgelte treten für Verträge, die ab 15.3.2005 geschlossen werden, mit Vertragsschluss, für Verträge, die davor geschlossen wurden, mit 15.5.2006 in Kraft, alle übrigen Entgeltbestimmungen bleiben unverändert aufrecht. - Mahngebühr pro Mahnung: � 7,~ - Rücklastspesen: Es werden die von der Bank in Rechnung gestellten Spesen sowie eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von � 2,~ in Rechnung gestellt. - SIM-Entsperren nach Sperre wegen Zahlungsverzug: � 20,� - SIM-Sperre auf Kundenwunsch (ausgenommen bei Diebstahl): � 5,� - SIM-Entsperren auf Kundenwunsch (ausgenommen bei Diebstahl und Zahlungsverzug): � 5,~ - SIM-Tausch ausgenommen bei Diebstahl/Def ekt/SIM-Upgrade: � 20,� - Wunschnummer: � 20,� - Setzen/Aufhebung einer Ruf Umleitung über Service Team und ONE World: � 5,� - Neuerliche Bekanntgabe PIN/PUK-Gode (ausgenommen auf www.one.at/kundenservice): �5,� - Sonderleistungen für Telefonbucheinträge: Eintrag in fettgedruckten Buchstaben: � 174,42 pro Jahr; zusätzliche Zeichen: � 0,444/Zeichen pro Jahr; Bearbeitungsgebühr: � 5,� pro Jahr. - Besitzerwechsel: � 20,� ....hab ich so in einer newsgroup gefunden- wie gesagt bin ich am sektor mobiltelefonie nicht so sattelfest, darum die frage- aber offensichtlich ist da gar nix so fix geregelt- dass ich meine zwei vertraege aufloese steht fuer mich einigermassen fest- meine anfrage bezog sich lediglich auf die eventuell zu erwartenden restkosten fuer ein subventioniertes telefon, und da ist man anscheinend vom goodwill des providers abhaengig. danke jedenfalls fuer die beitraege und beste gruesse ajw |
Zitat:
denn er verursacht ja den vertragsbruch,anders als wenn du nach 12 statt 24 mon. kündigst. |
da es sich hierbei um keine regelmäßigen gebühren, sondern um einmal-gebühren handelt, die entweder aufgrund zahlungsverzuges oder auf ausdrücklichen kundenwunsch anfallen, sehe ich hier kein sonderkündigungsrecht ...
wäre ein eingriff in die regelmäßige tarifstruktur erfolgt, so bestünde IMHO ein sonderkündigungsrecht ... |
Es gibt das Sonderkündigungsrecht, nachzulesen bei den AGBs von One. Also kann sich hier eh keiner aufregen.
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Zitat:
sprich wenn die änderung erst in 1 monat gültig ist, der provider mich aber schon mit dem heutigen tag kündigt, ist dies ein entgegenkommen. immerhin verzichtet er auf 1 monat gebühren. |
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