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Tarjan 30.03.2006 00:09

Ich denke er meint die neuen Spesen für Dienste, da steht nämlich ausdrücklich dabei das alte Verträge gekündigt werden können.

ajw 30.03.2006 08:41

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was ;)
Ab 15.5.2006 gelten geänderte Entgelte für alle ONE Kunden. Die im
Folgenden angeführten Entgelte treten für Verträge, die ab 15.3.2005
geschlossen werden, mit Vertragsschluss, für Verträge, die davor
geschlossen wurden, mit 15.5.2006 in Kraft, alle übrigen
Entgeltbestimmungen bleiben unverändert aufrecht.

- Mahngebühr pro Mahnung: � 7,~
- Rücklastspesen: Es werden die von der Bank in Rechnung gestellten
Spesen sowie eine
Bearbeitungsgebühr in der Höhe von � 2,~ in Rechnung gestellt.
- SIM-Entsperren nach Sperre wegen Zahlungsverzug: � 20,�
- SIM-Sperre auf Kundenwunsch (ausgenommen bei Diebstahl): � 5,�
- SIM-Entsperren auf Kundenwunsch (ausgenommen bei Diebstahl und
Zahlungsverzug): � 5,~
- SIM-Tausch ausgenommen bei Diebstahl/Def ekt/SIM-Upgrade: � 20,�
- Wunschnummer: � 20,�
- Setzen/Aufhebung einer Ruf Umleitung über Service Team und ONE
World: � 5,�
- Neuerliche Bekanntgabe PIN/PUK-Gode (ausgenommen auf
www.one.at/kundenservice): �5,�
- Sonderleistungen für Telefonbucheinträge: Eintrag in fettgedruckten
Buchstaben:
� 174,42 pro Jahr; zusätzliche Zeichen: � 0,444/Zeichen pro Jahr;
Bearbeitungsgebühr: � 5,� pro Jahr.
- Besitzerwechsel: � 20,�


....hab ich so in einer newsgroup gefunden- wie gesagt bin ich am sektor mobiltelefonie nicht so sattelfest, darum die frage- aber offensichtlich ist da gar nix so fix geregelt- dass ich meine zwei vertraege aufloese steht fuer mich einigermassen fest- meine anfrage bezog sich lediglich auf die eventuell zu erwartenden restkosten fuer ein subventioniertes telefon, und da ist man anscheinend vom goodwill des providers abhaengig.
danke jedenfalls fuer die beitraege und beste gruesse
ajw

zechenkas 30.03.2006 11:27

Zitat:

Original geschrieben von ajw
und da ist man anscheinend vom goodwill des providers abhaengig.
danke jedenfalls fuer die beitraege und beste gruesse
ajw

eben nicht!
denn er verursacht ja den vertragsbruch,anders als wenn du nach 12 statt 24 mon. kündigst.

pc.net 01.04.2006 11:36

da es sich hierbei um keine regelmäßigen gebühren, sondern um einmal-gebühren handelt, die entweder aufgrund zahlungsverzuges oder auf ausdrücklichen kundenwunsch anfallen, sehe ich hier kein sonderkündigungsrecht ...

wäre ein eingriff in die regelmäßige tarifstruktur erfolgt, so bestünde IMHO ein sonderkündigungsrecht ...

Tarjan 01.04.2006 12:14

Es gibt das Sonderkündigungsrecht, nachzulesen bei den AGBs von One. Also kann sich hier eh keiner aufregen.

solvency 01.04.2006 22:08

Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
eben nicht!
denn er verursacht ja den vertragsbruch,anders als wenn du nach 12 statt 24 mon. kündigst.

es ist ein entgegenkommen des betreibers wenn er dich sofort kündigt und nicht erst mit in kraft treten der vertragsänderung.

sprich wenn die änderung erst in 1 monat gültig ist, der provider mich aber schon mit dem heutigen tag kündigt, ist dies ein entgegenkommen. immerhin verzichtet er auf 1 monat gebühren.


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