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-   -   hauskauf mit notar; auch noch anwalt? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=188176)

mr.red 24.03.2006 16:48

also irgendwie dreht sich des im kreis:lol:

PowerPoldi 24.03.2006 18:12

Also im Vertrag gibt's einen klaren Stichtag der Schlüsselübergabe aus und pasta. Termine wie bis wann alles geräumt werden soll/muss lassen sich sicher auch im Vertrag reinschreiben; aber nicht auf die Folgen vergessen, was bei Terminversämnis passieren soll, z.b. Ausräumen lassen auf Kosten des Verkäufers.

Als Sicherheit solltest Du bei Vertragsabschluß noch einen "RANGORDNUNGSBESCHEID" erwirken.
Von Vertragsabschluß bis zur Eintragung im Grundbuch vergehen bis zu 6 Monate; erst wenn Du im Grundbuch bist, bist rechtlich gesehen der Eigentümer.
Wenn jetzt in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Grundbucheintragung der Verkäufer in finanzielle Schwierigkeiten kommt, dann ist es möglich auf die Immobilie zu greifen, weil der Verkäufer noch im Grundbuch steht und Du schaust durch die Finger.

Cindy 24.03.2006 20:17

also bitte, sowas macht man NUR mit anwalt. dem notar ist das blunzen was in dem vertrag drinnen steht, der bestätigt nur, dass du das wirklich unterschrieben hast.

mann mann mann

lg
cin

Jack Ryan 24.03.2006 20:54

Stimmt nicht ganz. Auch ein Notar ist ein Jurist und sollte eigentlich Ahnung von Vertragsrecht haben (ist gerade im Grundstücksbereich normalerweise Spezialgebiet der Notare)

Eine Grundbuchseintragung dauert normalerweise keine 6 Monate sondern ist in ein paar Tagen über die Bühne, sofern alle Dokumente vorliegen. Länger dauert es normalerweise nur in Sonderfällen zB wenn Wohnungen noch im Bau sind oder wenn die Liegenschaft aus einer Versteigerung stammt.

Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall einen Treuhänder einschalten, speziell wenn Du den Hauskauf über die Bank (teil-)finanzierst.
Natürlich kostet der Geld, aber bei einer so großen Anschaffung sollte das auch nicht mehr ins Gewicht fallen und du brauchst Dich um nix zu kümmern und kannst Dich darauf verlassen, daß alles klappt...

Cindy 24.03.2006 21:03

naja ok, war überspitzt formuliert.
also ich würd auch auf alle fälle dazu raten ein treuhandkonto zu verwenden z.b. über deinen rechtsanwalt, damit dich der verkäufer nicht übers ohr hauen kann - vertrauen ist gut, kontolle ist besser. z.b. du überweist den kaufpreis auf das konto, dem verkäufer wird das geld erst vom treuhandkonto überwiesen wenn du im gundbuch stehst. (was nicht das blödeste ist ;))
belastungen im grundbuch hast du eh checken lassen?

lg
cin

mike 24.03.2006 21:05

@Jack: Klingt so als hättest noch nie mit einem Notar zu tun gehabt ;)

Meiner bisherigen Erfahrung nach würde ich nicht ohne zwei eigene Anwälte zu einem Notar gehen :rolleyes:

Insofern, wie Cindy richtig sagt: Solche Dinge NIE ohne eigenen und möglichst guten Anwalt erledigen.

Jack Ryan 24.03.2006 21:17

Persönlich noch nicht, stimmt. Aber beruflich hab ich mit Hausfinanzierungen und Grundbuchsabwicklung zu tun. Und aus meiner Erfahrung heraus würde ich zu einem Anwalt nur mit 2 guten Freunden (zB Smith&Wesson :D ) gehen ;)

wolsei 24.03.2006 22:10

Re: hauskauf mit notar; auch noch anwalt?
 
Zitat:

Original geschrieben von Michi B
ich kenne ja schon die vielseitigkeit der wcm-user ;) deshalb die frage

will mir ein haus kaufen, daß der notar alles erledigt ist klar, der ist ja unparteiisch;
ist es sinnvoll auch noch einen anwalt ins boot zu holen, der im gegensatz zum notar nur meine interessen vertritt, das honorar von anwälten ist echt ein wahnsinn :mad: (jus hätte ich studieren sollen) oder reichts wenn man eh den notar hat?

Wozu noch einen Anwalt dazu ? Willst doppelt zahlen ?

Notar erledigt alles in so einem Fall.
Und ich muss es wissen. Ich arbeite bei einem Notar !

wolsei 24.03.2006 22:13

Zitat:

Original geschrieben von Cindy
naja ok, war überspitzt formuliert.
also ich würd auch auf alle fälle dazu raten ein treuhandkonto zu verwenden z.b. über deinen rechtsanwalt, damit dich der verkäufer nicht übers ohr hauen kann - vertrauen ist gut, kontolle ist besser. z.b. du überweist den kaufpreis auf das konto, dem verkäufer wird das geld erst vom treuhandkonto überwiesen wenn du im gundbuch stehst. (was nicht das blödeste ist ;))
belastungen im grundbuch hast du eh checken lassen?

lg
cin

Auch das mit dem Treuhandkonto erledigt der Notar.
Es gibt dafür eine eigene Notartreuhandbank.

Der Notar ist sogar dazu verpflichtet dich über Belastungen im Grundbuch aufzuklären.

Michi B 24.03.2006 23:52

ja stimmt, treuhandkonto haben notare auch, der überweist natürlich erst nach eintragung ins grundbuch...
unwesentlich wären die anwaltskosten nicht, da muß man locker mit mind. 3000 und aufwärts rechnen (was ich so gehört hab)

die frage stellt sich einfach deshalb, weil es ja die gewährleistung, wie man sie von normalen produkten gewohnt ist, nicht vorhanden ist, wär natürlich blöd, wenn man nach einem jahr draufkommt, daß statt ziegeln styropor verwendet wurde :lol:


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