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Guru |
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es gibt unternehmen,die dich nach Kündigung eine gewissen Zeitraum nicht zu einem Mitbewerber wechseln lassen. Finde ich auch in Ordnung,wenn man an die Betriebsspionage denkt. Und es wäre auch unmoralisch,sich vom Unternehmen A gratis auszubilden lassen,um dann bei Unternehmen B volle Kohle abzusahnen. |
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Und genau für sowas gibts solche Klauseln... finde ich rechtens und ok pong |
ich find solche klauseln nicht ok.
hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert. davor ist auch jahrzehntelang ohne diese klauseln gegangen. da es für einen betriebswechsel (so gut wie) immer einen triftigen grund gibt sind solche klauseln imho auch unnötig. |
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FALSCH! Mein erster Arbeitgeber lies mich ebenfalls eine derartige Klausel unterschreiben (3 Jahre - mit Staffelung) - und das war 1987! Ciao Oliver |
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Guru |
ja von beiden seiten fair. aber so ist es nicht.
wieso soll ich z.b. ein jahr lang branchenverbot haben und bei zuwiderhandeln 3 bruttomohnatslöhne zahlen?! wenn jemand eine firma verlässt und zu einer "gleichen" firma wechselt, dann hat die zweitere offensichtlich vorteile zu bieten die die erstere nicht hat. und dann ist imho durchaus legitim einfach wechseln zu können. |
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Und eben weil ein Unternehmer in einen Mitarbeiter investiert, möchte er nicht diesen Mitarbeiter bei der Konkurrenz wiederfinden - und das sieht Guru als legitim an. Das mag schon sein, dass die zweite Firma Vorteile bietet - auch Dein Wunsch schnell dorthin zu wechseln ist legitim - nur gibt es halt Spielregeln: entweder Dein neuer Arbeitgeber zahlt die Strafe (wird er eh tun wenn Du so wertvoll bist) oder Du wartest die Sperrzeit ab - wenn nicht, solltest Dir halt überlegen gleich zum zweiten Arbeitgeber zu gehen ;) Guru |
bei meinem arbeitgeber gibt es keine rückzahlungsvereinbarungen.
mir wäre es aber wurscht. denn wenn ich gehe erwarte ich mir von meinen neuen arbeitgeber eine besser stellung (gehalt etc.) |
mein arbeitgeber hat mit rückzahlungsvereinbarungen angefangen, als auf einen rutsch füng mitarbeiter kurz (innerhalb von 3 monaten) nach abschluss diverser kostenintensiver aus- bzw. fortbildungen die firma verlassen haben :rolleyes: ...
allerdings: konkurrenzklauseln gibts nach wie vor nicht ... |
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