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Guru 23.02.2006 23:01

Zitat:

Original geschrieben von kansas
also gibt es sehr wohl eine staffelung? ist diese auch gesetzlich festgeschrieben oder ist das eine ermessensfrage?

nur zur klarstellung: ich hab nicht vor ausbildung zu konsumieren und dann geplanterweise das unternehmen zu verlassen. nur drei jahre sind einfach eine lange zeit - und ich will mir da nichts verbauen.

und da der schrieb bei uns eben sehr allgemein (sprich wie wenn 100% zurückzuzahlen wären) gehalten ist, will ich da nicht einfach was unterschreiben was mir vielleicht später probleme bereitet.

3 jahre sind lang - bei der aktuellen lebenserwartung etwas mehr als ein 20igstel leben (philosophisch betrachtet ;) )

Guru schrieb, dass dies gänge Rechtspraxis beim Arbeitsgericht Wien ist. Nur genau lesen bitte...

Guru

zuckerlschlecker 24.02.2006 07:26

Zitat:

Original geschrieben von zed
@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!

defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.



es gibt unternehmen,die dich nach Kündigung eine gewissen Zeitraum nicht zu einem Mitbewerber wechseln lassen.

Finde ich auch in Ordnung,wenn man an die Betriebsspionage denkt.

Und es wäre auch unmoralisch,sich vom Unternehmen A gratis auszubilden lassen,um dann bei Unternehmen B volle Kohle abzusahnen.

pong 24.02.2006 07:39

Zitat:

wenn man bei uns eine externe fortbildung besucht, muss man unterschreiben, dass man die kosten zurückzahlt, wenn man das unternehmen innerhalb von 3 jahren auf eigenen wunsch verläßt.
Klingt ja schon fast, als ob du nur in dem Unternehmen tätig bist, damit du deine Kurse gezahlt bekommst und dich dann, aufgrund deines gehobenerm Bildungsstandards, diesem dem Rücken kehrst und von der Konkurrenz anheuern lassen willst

Und genau für sowas gibts solche Klauseln... finde ich rechtens und ok

pong

zed 24.02.2006 08:07

ich find solche klauseln nicht ok.

hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert. davor ist auch jahrzehntelang ohne diese klauseln gegangen.

da es für einen betriebswechsel (so gut wie) immer einen triftigen grund gibt sind solche klauseln imho auch unnötig.

Oli 24.02.2006 08:10

Zitat:

Original geschrieben von zed
ich find solche klauseln nicht ok.

hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert.


FALSCH! Mein erster Arbeitgeber lies mich ebenfalls eine derartige Klausel unterschreiben (3 Jahre - mit Staffelung) - und das war 1987!

Ciao Oliver

Guru 24.02.2006 08:13

Zitat:

Original geschrieben von zed
ich find solche klauseln nicht ok.

hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert. davor ist auch jahrzehntelang ohne diese klauseln gegangen.

da es für einen betriebswechsel (so gut wie) immer einen triftigen grund gibt sind solche klauseln imho auch unnötig.

Das ist seit Jahrzehnten eingebürgert, eben als diese Wechsel überhand nahmen. Und Guru findet es fair, wenn diese Regelung(en) auch fair gehandhabt wird (werden).

Guru

zed 24.02.2006 08:39

ja von beiden seiten fair. aber so ist es nicht.

wieso soll ich z.b. ein jahr lang branchenverbot haben und bei zuwiderhandeln 3 bruttomohnatslöhne zahlen?!

wenn jemand eine firma verlässt und zu einer "gleichen" firma wechselt, dann hat die zweitere offensichtlich vorteile zu bieten die die erstere nicht hat. und dann ist imho durchaus legitim einfach wechseln zu können.

Guru 24.02.2006 12:25

Zitat:

Original geschrieben von zed
ja von beiden seiten fair. aber so ist es nicht.

wieso soll ich z.b. ein jahr lang branchenverbot haben und bei zuwiderhandeln 3 bruttomohnatslöhne zahlen?!

wenn jemand eine firma verlässt und zu einer "gleichen" firma wechselt, dann hat die zweitere offensichtlich vorteile zu bieten die die erstere nicht hat. und dann ist imho durchaus legitim einfach wechseln zu können.

Es gibt kein Jahr Berufsverbot - selbst wenn es in dem Vertrag drinnen stehen sollte. Mehr als 3 bis 6 Monate sind rechtlich nicht durchsetzbar.

Und eben weil ein Unternehmer in einen Mitarbeiter investiert, möchte er nicht diesen Mitarbeiter bei der Konkurrenz wiederfinden - und das sieht Guru als legitim an.

Das mag schon sein, dass die zweite Firma Vorteile bietet - auch Dein Wunsch schnell dorthin zu wechseln ist legitim - nur gibt es halt Spielregeln: entweder Dein neuer Arbeitgeber zahlt die Strafe (wird er eh tun wenn Du so wertvoll bist) oder Du wartest die Sperrzeit ab - wenn nicht, solltest Dir halt überlegen gleich zum zweiten Arbeitgeber zu gehen ;)

Guru

chrisne 24.02.2006 12:38

bei meinem arbeitgeber gibt es keine rückzahlungsvereinbarungen.
mir wäre es aber wurscht.
denn wenn ich gehe erwarte ich mir von meinen neuen arbeitgeber eine besser stellung (gehalt etc.)

pc.net 25.02.2006 09:45

mein arbeitgeber hat mit rückzahlungsvereinbarungen angefangen, als auf einen rutsch füng mitarbeiter kurz (innerhalb von 3 monaten) nach abschluss diverser kostenintensiver aus- bzw. fortbildungen die firma verlassen haben :rolleyes: ...

allerdings: konkurrenzklauseln gibts nach wie vor nicht ...


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