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Mit einem Satellitenreceiver können Daten weder gespeichert oder kopiert werden, es ist ein reines Empfangsgerät (mit welchem alleine - ohne entsprechendem Endgerät - gar nichts angefangen werden kann). So wie ein Radio oder TV-Empfänger. Wo ist hier die rechtliche Grundlage für die Pauschalgebühr? Muss ich beim Kauf eines Radios oder TV-Empfängers jetzt auch die Pauschalgebühr bezahlen? Oder bei Handys? Also wenn ich den finanziellen Background habe, würde ich sofort einen Musterprozess gegen diesen Unbug führen! Ciao Oliver |
bei kauf von sat-receivern wird ein beitrag zur künstlersozialversicherung fällig ...
ja ich stehe zur sozialversicherung, aber diese art der eintreibung ist echt schräg ... |
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Von Brillengläsern will ich ja gar nicht reden... denn könnten so halbblind - wie ich einer bin - denn diese visuelle "Kunst" genießen und Eindrücke ihrem Kopf speichern, wenn sie keine Brille aufhätten? Ebenfalls wäre ja auch auf Plastelin eine Abgabe fällig da sich ja ein Abdruck machen ließe und das Werk duplizieren... Stifte und alle Materialien worauf man etwas abbilden könnte.. Jeder spitze Stein mit welchem man etwas einritzen könnte... Ich stell in meine nächste Wohnung nichtmal einen TV geschweige denn ein Radio.. denn GIS zahl ich sicher nicht pong |
Da war ja ich noch harmlos :D ;)
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sobald eine frau schwanger wird, muss sie eien pauschale urheberrechtsabgabe abführen, da ja nunmehr ein weiteres datenspeicherndes organ (=gehirn) vorhanden ist ...
oder noch besser: männer und frauen müssen nicht nur eine monatliche urheberrechtsabgabe für ihr gehirn abführen, sondern auch für das jeweils zur hälfte vorhandene erbgut, mit dem zukünftig daten gespeichert werden _könnten_ ... |
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