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xyladecor 19.01.2006 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Sesa_Mina
Ich denk mal die Art und Weise wie der "Content" an dein Auge oder Ohr gelangt ist denen recht egal. Du konsumierst, also solltest du ehrlicherweise auch dafür zahlen. Ausserdem muss das Staatliche TV & Radioprogramm ja auch irgendwie finanziert werden... Auch Müll kostet schliesslich was ;)
ja im prinzip hast du recht, meine frage war auch rein theoretisch von interesse, und ich zahle auch dafür, aber wie so viele bin ich halt nicht damit einverstanden, was mir der ORF für das teure geld präsentiert, denn ich bin nun mal kein volksmusik/schlager/klassik-
/schnulzenfilmfreak, doch niemand anderer wird mit dem programm von ORF2 bedient.

desweiteren bin ich nicht damit einverstanden, dass sich ORF wie ein privater gibt, aber da bin ich ja bekanntlich nicht alleine....

ciao ciao

cenus 19.01.2006 17:50

Zitat:

Original geschrieben von xyladecor
gaaaanz dumme frage, wenn kein tv-tuner und kein radioempfangsgerät
im haus ist, ich aber mit dem pc z.b. FM4 über den webstream höre,
muss ich dann auch GIS entrichten?

ciao ciao

Ja!

cenus 19.01.2006 17:55

Wenn du eine Empfangsgerät hast, dann melde es einfach an.

Du mußt den GIS-Menschen nicht reinlassen, aber er kommt dann wieder mit Begleitung, die die entsprechende Befungnis zum Betreten deiner Wohnung haben und dann wird es teuer.

chrisne 20.01.2006 18:06

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Ja!
dein ja halte ich für ein gschichtl ;)

habe da vor ein paar wochen selbst einmal bei der gis angerufen und die aussage der mitarbeiterin

_nur_ empfangsgeräte müssen bezahlt werden. dazu zählt kein internet anschluss und somit kein webradio.
auch zählt kein videoabspielgerät welches keinen tuner hat.

darum habe ich extra nocheinmal nach gefragt. folgende frage:
wenn ich auf meinen computer übers internet radio höre also und ich keinen radio/fernseh empfänger habe (obwohl radio kann man auch alleine nehmen), dann brauche ich keine gis bezahlen.

antwort: ja

und wenn mir fad wäre, dann könnte ich mir jeden tag orf aufnehmen lassen und mir jeden tag orf über video anschauen und müsste nix zahlen.
nur darf kein tuner im gerät drinnen sein. also dieser ist auszubauen.

Oesi 20.01.2006 20:14

Zitat:

Original geschrieben von chrisne

und wenn mir fad wäre, dann könnte ich mir jeden tag orf aufnehmen lassen und mir jeden tag orf über video anschauen und müsste nix zahlen.
nur darf kein tuner im gerät drinnen sein. also dieser ist auszubauen.

klar die gebühr ist ja eine Rundfunkgebühr und keine ORF Gebühr - das das öffentlich rechtliche Fernsehen (ORF)einen grossen Teil der Gebühren bekommt ist zwar richtig aber nicht der Grund für diese Gebühr

unter diesem
link mal die Gebührentabelle zur Info.

Empfänger der Gebühr:

Bundesministerium für Finanzen
Länder & Bund
auch noch ne Umsatzsteuer

und natürlich der ORF


aber wie gesagt der Grund für die Gebühr ist nicht nur der ORF sondern auch die anderen Empfänger - desshalb auch die genaue "Eintreibung" der Gebühr!

sonntagsflieger 20.01.2006 23:31

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Du mußt den GIS-Menschen nicht reinlassen, aber er kommt dann wieder mit Begleitung, die die entsprechende Befungnis zum Betreten deiner Wohnung haben und dann wird es teuer.
Das halte ich für Unsinn. Wer sollte das wohl sein, der in Deine Wohnung eindringen darf?

Das darf nur die Polizei und die auch nur mit Duchsuchungsbefehl. Hat sie keinen, läßt du sie nicht rein. Aus die Maus.

So ist es in Deutschland, aber ich glaube nicht, daß das in Österreich anders ist.

fredf 20.01.2006 23:36

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Du mußt den GIS-Menschen nicht reinlassen, aber er kommt dann wieder mit Begleitung, die die entsprechende Befungnis zum Betreten deiner Wohnung haben und dann wird es teuer.
Wegen des Verdachtes der Hinterziehung der Rundfunkgebühr wird von keinem Richter einem Durchsuchungsbefehl stattgegeben, ergo falsch.

cenus 25.01.2006 14:48

Es heißt nicht Durchsuchungsbefehl, sondern hat eine andere Bezeichnung. de-facto wird deine Unterkunft nicht durchsucht, sonder in Augenschein genommen(?), aber so genau weiß ich es nicht. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

gunnarh 25.01.2006 16:27

Praktisch wird die GIS Dich schriftlich auffordern mitzuteilen, warum für Deine Wohnung keine Meldung vorliegt. Antwortest Du NICHT wird sie die Bezirksverwaltungsbehörde informieren. Antwortest Du zwar, aber nicht wahrheitsgemäß (oder die GIS vermutet zumindest es wäre nicht wahrheitsgemäß) wird vermutlich ebenfalls die BH eingeschaltet. Meldest Du Dich als Reaktion auf deren Schreiben einfach an passiert Dir vermutlich nichts. Im Endeffekt kann es also dabei sehr wohl zu einer Wohnungsbetretung durch die BH oder Polizei kommen (es wird dabei aber nur die Wohnung "begangen" und nicht durchsucht - Durchsuchen wäre ja völlig am Ziel vorbei, denn es heißt ja im RGG ausdrücklich "zum Empfang bereit gehalten".


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