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Ciao Oliver |
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falsch!wenn der LKW im anrollen ist musst du die Kosten löhnen.Vielleicht einiges weniger als das richtige abschleppen,aber zahlen musst. |
Anfrage meiner privaten Adresse deshalb, weil es ein Firmenauto ist und nur meine Fa. weiß wer damit gefahren ist.
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Sag gleich dass du mit dem Firmenwagen unterwegs warst, dann ist alles klar.
Auch wennst keine Strafe zahlen musst fürs Abschleppen, registriert wirst wohl werden. |
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Wozu wollen die dann deine Privatadresse? Bezüglich Kosten einer nichterfolgter Abschleppung müsste man eventuell einen Verkehrsjuristen fragen. |
falsch!wenn der LKW im anrollen ist musst du die Kosten löhnen.Vielleicht einiges weniger als das richtige abschleppen,aber zahlen musst.
------------------------------------------- ------------------------------------------- pearl du irrst, in wien verrechnen wir nur dann die abschleppung wenn diese auch wirklich erfolgt ist,das heisst das fz muss mit allen rädern am lkw plato stehen und der kran abgesengt bzw schon deaktiviert und arretiert sein.ansonsten blecht der steuerzahler.bei unternehmen die von privatgründen (supermarktparkplätze) abschleppen siehts natürlich anders aus. mfg Wilrott |
aha!?
wien ist wirklich anders.aber er stand ja in einer ladezone,ist die nicht fast privat? |
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ich doch normal dass er zahlen wenn der abschlepper wegen ihm gerufen worden is, er hat ihn zwar ned abgschleppt aber gfahren is er trotzdem |
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ist das kein widerspruch sich selbst? ich war auch der meinung das in wien,wenn einmal der abschlepper unterwegs ist,dies zu zahlen sei. aber der user vor mir hat gesagt das es in wien eben nicht so sei. |
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