WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   MA 47 und Abschleppkosten ? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=181751)

Oli 29.12.2005 10:29

Zitat:

Original geschrieben von wildrotti
ausserdem fragen wir von der ma 48 keine dritten nach adressen da wir ja ohnehin die daten der kennzeichen und der polizei haben.

mfg
Wilrott

Full Ack! Ausserdem ist die MA48 eine sehr freundliche Abteilung, die haben sogar auf Ihren Abschleppautos "Sorry" draufstehen!

Ciao Oliver

pearl 29.12.2005 12:57

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
abschleppen musst nach meiner erfahrung nur zahlen wennst auch abgeschleppt wurdest. Wer abhaut zahlt nur den strafzettel.

falsch!wenn der LKW im anrollen ist musst du die Kosten löhnen.Vielleicht einiges weniger als das richtige abschleppen,aber zahlen musst.

3DProphet 29.12.2005 14:11

Anfrage meiner privaten Adresse deshalb, weil es ein Firmenauto ist und nur meine Fa. weiß wer damit gefahren ist.

J@ck 29.12.2005 14:28

Sag gleich dass du mit dem Firmenwagen unterwegs warst, dann ist alles klar.

Auch wennst keine Strafe zahlen musst fürs Abschleppen, registriert wirst wohl werden.

maxb 29.12.2005 15:14

Zitat:

Original geschrieben von 3DProphet
Anfrage meiner privaten Adresse deshalb, weil es ein Firmenauto ist und nur meine Fa. weiß wer damit gefahren ist.
Zitat:

Die Kosten für die Abschleppung dürfen grundsätzlich nur dem/der Zulassungsbesitzer/in vorgeschrieben werden, ganz gleich, ob er/sie das Fahrzeug auch tatsächlich gelenkt hat
http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/unrecht.htm

Wozu wollen die dann deine Privatadresse?

Bezüglich Kosten einer nichterfolgter Abschleppung müsste man eventuell einen Verkehrsjuristen fragen.

wildrotti 29.12.2005 16:33

falsch!wenn der LKW im anrollen ist musst du die Kosten löhnen.Vielleicht einiges weniger als das richtige abschleppen,aber zahlen musst.

-------------------------------------------
-------------------------------------------

pearl du irrst, in wien verrechnen wir nur dann die abschleppung wenn diese auch wirklich erfolgt ist,das heisst das fz muss mit allen rädern am lkw plato stehen und der kran abgesengt bzw schon deaktiviert und arretiert sein.ansonsten blecht der steuerzahler.bei unternehmen die von privatgründen (supermarktparkplätze) abschleppen siehts natürlich anders aus.

mfg
Wilrott

pearl 29.12.2005 16:57

aha!?
wien ist wirklich anders.aber er stand ja in einer ladezone,ist die nicht fast privat?

pirate man 29.12.2005 17:31

Zitat:

Original geschrieben von pearl
aha!?
wien ist wirklich anders.

warum? eher tät ich sagen wien is normal
ich doch normal dass er zahlen wenn der abschlepper wegen ihm gerufen worden is, er hat ihn zwar ned abgschleppt aber gfahren is er trotzdem

pearl 29.12.2005 17:48

Zitat:

Original geschrieben von pirate man
warum? eher tät ich sagen wien is normal
ich doch normal dass er zahlen wenn der abschlepper wegen ihm gerufen worden is, er hat ihn zwar ned abgschleppt aber gfahren is er trotzdem


ist das kein widerspruch sich selbst?
ich war auch der meinung das in wien,wenn einmal der abschlepper unterwegs ist,dies zu zahlen sei.
aber der user vor mir hat gesagt das es in wien eben nicht so sei.

pirate man 29.12.2005 17:50

Zitat:

Original geschrieben von pearl
ist das kein widerspruch sich selbst?
ich war auch der meinung das in wien,wenn einmal der abschlepper unterwegs ist,dies zu zahlen sei.
aber der user vor mir hat gesagt das es in wien eben nicht so sei.

sorry, hab mich verlesen :hammer:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:54 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag