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-   -   wie Blanko-Wechsel ausstellen? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=181175)

chrisne 22.12.2005 16:31

kann mir einmal einer sagen was ein blanko-wechsel ist ;)

abcxyz 22.12.2005 16:39

Kommt direkt aus der Hölle! :D ;)
ebenso wie Bürgschaften...

chefkoch 22.12.2005 16:47

würde mich auch interessieren?

callas 22.12.2005 17:03

mit einem Wechsel gibts du deinem Gläubiger einen 30 jährigen pfändbaren/exekutierbaren Anspruch auf die Summe auf die der Wechsel ausgestellt ist.

Im Forderungsfall ist ein Wechsel anderen Schulden bevorrangt.

Bei einem Blankowechsel schreibt der Gläubiger die Summe rein, die ihm richtig erscheint ....

chrisne 22.12.2005 18:00

nur wenn der andere kein geld mehr hat bringt das auch nix.
aber danke. ich glaube jetzt verstehe ich es ;-)

eAnic 22.12.2005 20:18

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
nur wenn der andere kein geld mehr hat bringt das auch nix.
aber danke. ich glaube jetzt verstehe ich es ;-)

Es muß ja nicht unbedingt ,Geld sein, welches einforderbar ist. In meinem Fall wäre es ev. die Sache wofür er den Kredit beansprucht hat, welche von mir eingefordert würde.

Aber LF hat es richtig formuliert. Einen Blankowechsel zu akzeptieren grenzt an Wahnsinn und zwingt den Bezogenen dazu, möglichst nicht in die Verlegenheit kommen zu lassen seinen Forderungen nachzukommen.

Weil faktisch könnte ich diesen dann auch auf 300.000,-- EUR austellen und ihn dann einklagen. :-)

mr.red 22.12.2005 23:54

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
[b]Es muß ja nicht unbedingt ,Geld sein, welches einforderbar ist. In meinem Fall wäre es ev. die Sache wofür er den Kredit beansprucht hat, welche von mir eingefordert würde.
aber nicht mit wechsel, das wär dann faustpfand. wechsel - exekution - pfändung . und dann hängts vom exekutor ab ob er die sache versteigert oder nicht...

abcxyz 23.12.2005 00:12

*sing* Let it be *sing*

Was wenn der nix hat, was will man dann Pfänden und was hast du dann vom Wechsel?
Keine Ahnung wie das dann geht...Aber wahrscheinlich dem Geld immer hinterherlaufen musst.
Ich kenn dich ja etwas besser nun...lass dich nicht auf falsche Freunde ein bitte.
Ein Freund würde einen nie um sowas bitten, aber weiss ja nicht wie hoch die Summe ist.

OT: Ich persönlich: keine Freunde mehr und Schluss...hab schon genug mit meiner Familie zu kämpfen. Aber bin Misanthrop wie schon an andrer Stelle erwähnt, und das ist gut so für mich...

maxb 23.12.2005 00:14

Naja, ein Blanko-Wechsel ist schon ein schlagkräftiges Instrument. :ms:

Allerdings sollte man nicht vergessen, dass man z.B. beim Ableben des Bezogenen schlecht dasteht.

jayjay 23.12.2005 00:25

wie mr.red richtig schreibt kannst mit einem wechsel nur den jeweiligen betrag unabhängig vom grundlagengeschäft einfodern. andere sachen kannst aufgrund des in österreich bei beweglichen sachen geltenden faustpfandprinzips so nicht einfordern.

ab einem gewissen betrag würde ich nur faustpfand (schmuck usw.) oder hypothek (grundbuch).

nachtrag: wennst dich ein bisschen einlesen willst: http://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/bu...n=3#DerWechsel


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