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The_Lord_of_Midnight 22.12.2005 17:04

geh bitte, glaubts ihr den "durchschnittlichen" wähler dieses herrn interessiert das, wenn 40 firmen keinen internet-zugang haben ? das geht denen doch am arsch vorbei. ok, wenns die firma ist, in der sie selbst beschäftigt sind, dann kann man vielleicht nicht mehr die augen schließen. und wenns der eigene zugang wäre, dann würde man es vielleicht auch bemerken.

zed 22.12.2005 19:58

das setzt voraus, dass der durchschnittle wähler grenzdebil ist. das will nicht mal ich glauben ;)

Oli 23.12.2005 08:55

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Man kann nur hoffen, daß der Mann das nächste mal eine ordentliche Abfuhr bekommt. Aber ich glaube, der kann machen was er will. Wenn man sich die Mehrheitsverhältnisse anschaut ist alles klar :rolleyes:
Die Frage ist, ob er (der Bürgermeister) sich da nicht einen Amtsmissbrauch eingehandelt hat.

Nur - in der Praxis - wer will/kann klagen?

Ciao Oliver

The_Lord_of_Midnight 23.12.2005 20:05

Irgendwer muss geklagt haben, sonst würde es keine einstweilige Verfügung vom Gericht geben ?

Oli 24.12.2005 10:53

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Irgendwer muss geklagt haben, sonst würde es keine einstweilige Verfügung vom Gericht geben ?
Ja schon, aber ich meinte eine Amtshaftungsklage! Die einstweilige Verfügung wird ja auf einer Unterlassungsklage o. ä. beruhen.

Ciao Oliver


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