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cenus 19.12.2005 16:54

D.h. auch wenn ich einige Gegenstände über einen längeren Zeitraum zum Verkauf anbiete, dann gilt es nicht als gewerblich. Ist das jetzt korrekt?

kikakater 21.12.2005 03:36

Re: Re: Privatverkäufe im Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von kikakater
wenn ein gewisser professioneller Rahmen vermisst wird
Kein Gewerbe.

Gewerbe: Serienanbot eines Artikels und Anbot von Unikaten mit mehr als x tausend Euro Gewinn in Summe.

Bei der Wirtschaftskammer oder beim Finanzamt erkundigen.

Unselbständig und zusätzlich gewerbliche Tätigkeit bedeutet Sofortversteuerung nach Überschreiten von mutmasslich 720 Euro (Bagatellgrenze) Gewinn (nicht Umsatz) in einem Jahr. Das Verkaufen von benutzten Gegenständen aus eigenem Besitz lässt sich auch an diesen Grundsätzen festmachen.

Ebay ist für Auflösungen meist gut, außer es handelt sich um Ausgedinge, das ethische oder logistische Fragen (Preisgerechtigkeit, Verantwortungsaufteilung, Übergabemodalitäten) aufwirft. Im Text die Umstände kurz nahebringen, dann ist es verdeutlicht und somit kein Grund für nochmalige Erklärungen gegeben.

Woodz 21.12.2005 11:12

Re: Re: Re: Privatverkäufe im Internet
 
Wieviele Stücke willst denn Verkaufen und welchen Einnahmen erwartest du dir ca.?

cenus 21.12.2005 11:45

@kikakater
Danke für die Info!


@Woodz
Ältere und nicht mehr benötigte EDV-Bücher, diverse nicht mehr benötigte Computer-Peripheriekomponenten und aus Platzmangel mehrere Jahrgänge der Zeitschrift c't, die fast ausschließlich neuwertig sind.

Ebay wollte ich nicht, da man mit legalen Mitteln keine Garantie hat einen vernünftigen Preis zu lukireren.

Marc 21.12.2005 13:32

Hallo Cenus,

vielleicht noch deutlich vorab: Es gibt keine eindeutige Grenzziehung; gerade bei schwierigen Fällen ist es kaum möglich, mit einem klaren „ja“ oder „nein“ zu antworten. Ich habe vor einiger Zeit an einer Diskussionsveranstaltung mit Experten für Online- und Markenrecht teilgenommen. Da haben sich Professoren und renommierteste Anwälte doch klar gestritten. Insbesondere der Fall, wenn jemand einen – vielleicht geerbten – Hausrat konzertiert verkauft, ist schlicht unklar in der Bewertung. In dieser Hinsicht bin ich hier mit einigen Beiträgen, die die Existenz klarerer Kriterien suggerieren, etwas unglücklich. Es bleibt einfach bei der oben genannten Definition: „planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung“ ist für den Alltag zu abstrakt. Es gibt einige Kriterien, die eine Beurteilung eindeutiger machen: Etwa wenn du regelmäßig die gleichen, oder nur in etwa der Farbe variierenden, neuen Produkte anbietest. So ein kleines bisschen ist es hier im Forum dann aber ein Denkfehler zu glauben, jeweils im Umkehrschluss läge dann kein gewerbliches Vorgehen vor: Etwa der zweifellos gewerbliche Second-Hand-Händler bietet ja auch nicht regelmäßig gleiche, neue Produkte an. Ein anderes Hilfskriterium wäre deshalb die Frage, ob du von vorne herein Dinge erwirbst, um sie weiterzuverkaufen. Aber auch hier gilt wieder, dass du nicht einfach den Umkehrschluss vollziehen darfst: Wer etwa selbst gemalte Bilder verkauft, kann problemlos auch gewerblich handeln. Es gibt einfach keine allzu handlichen Kriterien... deshalb werden Fälle wie deiner einfach immer streitig bleiben. So ließe sich etwa vertreten, „gerade wenn er schon selbst eine Internetpräsenz erstelle, spricht das für ein auf Dauer angelegtes....“


Zitat:

Original geschrieben von cenus
Wenn ich jetzt einen zu verkaufenden Gegentstand über mehrere Wochen oder Monate auf meiner Homepage anbiete, weil keiner ihn haben will oder weil keine die Website findet, dann wird davon ausgegangen, dass man gewerblich handelt?
Das ist glaube ich, einfach ein Missverständnis zwischen uns. Auf gewisse Dauer (what ever...) muss deine Handlung des Verkaufens einiger Dinge anlegt sein. Es kommt also darauf an, wie lange du so vorgehst, dass du dir Einnahmen – hier durch Verkäufe - verschaffst. Nur dass ein Kaufgegenstand auf gewisse Dauer angeboten wird, hat damit dann nicht direkt etwas zu tun.


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