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mido 19.12.2005 14:56

@hellcat

kenn mich damit wirklich nicht aus...

...aber wenn ich etwas von jem. bekomme dessen adresse nicht zu dem account passt würde ich es auf jeden fall als ÜBERTRAGEN DES KONTOS ansehen

des weiteren halte ich es für eine frechheit meine persönliche daten an mehrere dritte weiterzugeben ohne mich vor dem kauf darauf hinzuweisen

Lucky333 20.12.2005 08:38

es gibt sogenante verkaufsagenten, das ist erlaubt. muss aber in der artikelbeschreibung stehen dass er ein verkaufsagent ist.
auf alle fälle ebay melden, ich hatte auch mal ein problem aber das dauerte bis es gelöst war.

Fragender 20.12.2005 11:00

Würde mich aber freuen wenn du posten könntest, was nun ebay dazu sagt. Auf alle Fälle würde ich das in seiner Bewertung vermerken.

mido 20.12.2005 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Fragender
Würde mich aber freuen wenn du posten könntest, was nun ebay dazu sagt. Auf alle Fälle würde ich das in seiner Bewertung vermerken.
diese mail hab ich von ebay bekommen

vielen Dank fuer Ihre Mitteilung. Mein Name ist ---. Sie haben
uns darueber informiert, dass ein eBay-Mitglied moeglicherweise gegen
die eBay-Grundsaetze verstoesst. Ich danke Ihnen fuer diesen wertvollen
Hinweis.

Wir werden die Aktivitaeten des Mitglieds ueberpruefen.

Was wir in diesem Fall konkret gegen das Mitglied unternehmen werden,
duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gruenden nicht mitteilen.
Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese
Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Seien Sie jedoch versichert: Wenn ein Verstoss gegen die Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen von eBay oder die eBay-Grundsaetze vorliegt,
werden wir das Mitglied verwarnen oder es sogar gaenzlich vom Handel bei
eBay ausschliessen.

Vielen Dank, fuer Ihre aktive Mithilfe. Sie tragen damit
erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln bei eBay moeglich
ist. Ich wuensche Ihnen, dass Sie Ihre #Artikel bald erhalten.

tolles standardformular....:hammer:

aber egal... der verkäufer hat sich entschlossen sich alle dvds zusenden zu lassen und mir dann in einem packet um 5€ zu schicken....

ist sehr merkwürdig und es unterstreicht meine vermutung dass er alle dvds besitzt und sich die versandkosten behalten hätte

chaoten 25.12.2005 17:14

Hallo Ebaygeschädigte!

Ich habe bei Ebay von CAE Computertechnik eine Grafikkarte gekauft.
Beim Auspacken der gekauften Grafikkarte sah ich das 2 Kondensatoren abgebrochen waren. Also schickte ich die Grafikkarte sofort am nächsten Tag zurück.
In der Email versprach mir der Händler das die Grafikkarte sofort ausgetauscht werden sollte.
Nun sind über vier Wochen vergangen und nichts ist passiert.
Emails und Anrufe werden in überheblicher und unverschämter Art beantwortet.
Bei Ebay hab ich auch schon angerufen, die boten mir nur Standart-Käuferschutz an, d.h. ich hätte eine Menge Geld verloren!

Habt ihr Tipps für mich?

mido 26.12.2005 15:23

event. persönlich vorbeischauen und auf alle fälle eine schlechte bewertung

Lucky333 26.12.2005 22:26

Zitat:

Original geschrieben von chaoten
Hallo Ebaygeschädigte!

Ich habe bei Ebay von CAE Computertechnik eine Grafikkarte gekauft.
Beim Auspacken der gekauften Grafikkarte sah ich das 2 Kondensatoren abgebrochen waren. Also schickte ich die Grafikkarte sofort am nächsten Tag zurück.
In der Email versprach mir der Händler das die Grafikkarte sofort ausgetauscht werden sollte.
Nun sind über vier Wochen vergangen und nichts ist passiert.
Emails und Anrufe werden in überheblicher und unverschämter Art beantwortet.
Bei Ebay hab ich auch schon angerufen, die boten mir nur Standart-Käuferschutz an, d.h. ich hätte eine Menge Geld verloren!

Habt ihr Tipps für mich?

anwalt einschalten! nicht nur mit einem drohen sondern auch wirklich machen und ebay auch gleich einen brief vom anwalt schicken, immerhin schreien die ja immer rum wie toll alles bei ihnen ist und wie fair.

cenus 27.12.2005 11:39

Hm, also ich würde einmal sagen, es kommt einmal auf die Höhe des Streitwerts an. In dem Fall die Kosten der Grafikkarte. Wenn der Streitwert zu gering ist, wird sich wahrscheinlich nichts tun. Sofern man nicht eine Rechtschutzversicherung hat, würde ich mich vorher erkundigen was der Anwalt kostet.

Ich würde mich einmal an den Verein für Konsumentenschutz wenden und fragen, was man da machen kann und ob es da Chancen gibt. Im schlimmsten Fall hat der User 'chaoten' Lehrgeld bezahlt und die Erkenntnis gewonnen in Zukunft vorsichtiger zu sein.

Mir persönlich ist ebay zu riskant, teurere Sachen zu ersteigern, außer ich kenne den Verkäufer sehr gut.


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