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rev.antun 05.11.2005 17:29

man kann auch bim AMS arbeiten :lol:

Alex1 05.11.2005 17:29

Zitat:

Original geschrieben von guvi1
daher gleiches pensionsrecht für alle,obwohl das eh schon geregelt ist(65 u. 60 jahre),aber keiner hält sich dran!

warum eigentlich werden die kontrollore net abgewatscht?

Dann erkundige dich mal, wann das Pensionseintrittsalter bei Beamten ist (Männlein und Weiblein).

guvi1 06.11.2005 07:37

mein Vater war selber beamter bei den Verkehrsbetrieben,und der durfte erst mit 61,5 jahren in die Frühpension gehen,da er schon 47,5 versicherungsjahre hatte.

rev.antun 06.11.2005 10:38

das war jetzt ein wiederspruch in sich ...

Guru 06.11.2005 11:18

Nein, war kein Widerspruch (meintest Du doch, oder?). Das Pensionsantrittsalter für Männer ist 65, alles was vorher ist, ist Frühpension - man wollte es ja nicht anders.

Guru

rev.antun 06.11.2005 11:21

wenn man die informationen genauer durchforstet:

-> "...und der durfte erst mit 61,5 jahren in die Frühpension..."

-> "...da er schon 47,5 versicherungsjahre hatte"

nun ja da hätt ich noch gerne eine erklärung dazu, weil so kann das ned stimmen ;) das mit den 65 ok

guvi1 06.11.2005 12:46

irgendwann vor längerer zeit wurde das frühpensionsalter um 1,5 jahre verlängert.
auch eisenbahner haben das jetzt,allerdings gibts da einen stichtag,vor dem dürfen alle mit 60 gehen.(was ich auch als schweinerei finde,denn die liegen uns alle im sack)
selbiges gilt aber für alle,soweit ich weiss.

Guru 06.11.2005 13:00

Zitat:

Original geschrieben von guvi1
irgendwann vor längerer zeit wurde das frühpensionsalter um 1,5 jahre verlängert.
auch eisenbahner haben das jetzt,allerdings gibts da einen stichtag,vor dem dürfen alle mit 60 gehen.(was ich auch als schweinerei finde,denn die liegen uns alle im sack)
selbiges gilt aber für alle,soweit ich weiss.

Wenn Du schon was wiedergibst, sollte es stimmen auch. Im Zuge des Bundesbahngesetzes 1995 wurde die Dienstzeit nach einem Stufenplan bis zu 18 Monate verlängert und neue Dienstverhältnisse wurden nur mehr nach ASVG begründet.

Eisenbahner, die nach dem alten gesetz (vor 1994) eingestellt wurden und am Stichtag 1.1.2005 das 50. Lebensjahr erreicht hatten, werden noch nach dem alten Gesetz in Ruhestand versetzt, alle anderen nicht mehr.

Beschwerden kannst Du im Parlament bei der Regierungskoalition einbringen.

Guru

guvi1 06.11.2005 15:05

na dann frage einmal betroffene eisenbahner.

viele von ihnen müssen statt bis 53(mid. 35 dienstjahre) jetzt bis mind. 60 arbeiten.
und das weiss ich genau.

rev.antun 06.11.2005 15:37

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
wenn man die informationen genauer durchforstet:

-> "...und der durfte erst mit 61,5 jahren in die Frühpension..."

-> "...da er schon 47,5 versicherungsjahre hatte"

nun ja da hätt ich noch gerne eine erklärung dazu, weil so kann das ned stimmen ;) das mit den 65 ok

vergiss die 1,5 jahre. NACHRECHNEN !!!! diese g'schicht ist ein g'schicht'l ;)


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