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garfield36 09.09.2005 14:23

So wie ich das sehe, wurde hier sehr wohl grundsätzlich entschieden, dass die Abgabe für Handymasten, nicht gegen EU-Recht verstößt. Das heißt aber nicht, dass diese Abgabe in irgend einem Land eingeführt werden muss. Da aber leider unsere Regierung eine solche Landesabgabe nicht beeinsprucht, wird sie wohl auch bei uns eingeführt werden. Hoffentlich macht da Wien nicht mit. Wie dann allerdings die Berechnung der Tarife für die Kunden aussieht, würde mich schon interessieren. Die muss dann ja, je nach Bundesland, unterschiedlich aussehen. Oder nicht? :verwirrt:

mike 09.09.2005 14:47

Selbst nach dem belgischen Urteil hält meiner Einschätzung nach die Version in Niederösterreich nicht. Denn dort gings ja darum, dass ALLE zahlen müssen. Bei uns ist das eben genau nicht der Fall. Denn hier zahlen ja nur die Mobilfunkprovider. Alle anderen Sendeanlagen, selbst wenn sie genauso die Landschaft verschandeln und noch mehr strahlen zahlen nichts. Vieleicht weil viele dieser Betreiber zumindest in einem Naheverhältnis zum Land Niederösterreich stehen?

Insofern ist hier der Gleichheitsgrundsatz ja überhaupt nicht erfüllt und ein Urteil in dieser Angelegenheit unter gleichen Vorgaben müsste eigentlich komplett anders aussehen.

Aber ich gehe davon aus, dass Guru sich dieser Geschichte ausführlich im nächsten WCM annehmen wird ;)

Guru 09.09.2005 15:36

Zitat:

Original geschrieben von garfield36
Die Realität ist nun mal, dass die Abgabe nicht gegen EU-Recht verstößt. Und da unsere Regierung keinen Einspruch gegen diese Länderabgabe erheben will, wird sie wohl in den meisten Bundesländern eingeführt werden.
Ich vermute mal, dass LH Pröll in der ÖVP einfach zu stark ist, sodass sich auch der BK nicht einzuschreiten traut. Das ist allerdings nur eine persönlich Vermutung meinerseits, für die ich keinerlei Beweise habe.

Die Realität ist nun mal, dass die Abgabe nicht gegen das EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit verstößt. Ob es gegen andere EU-rechte verstößt, wurde nicht geklärt und an die nationalen Gerichte zurückverwiesen.

Was in Österreich nun gemacht oder nicht gemacht wird, werden wir am 1.1.2006 sehen.

Guru

Guru 09.09.2005 15:39

Zitat:

Original geschrieben von garfield36
So wie ich das sehe, wurde hier sehr wohl grundsätzlich entschieden, dass die Abgabe für Handymasten, nicht gegen EU-Recht verstößt. Das heißt aber nicht, dass diese Abgabe in irgend einem Land eingeführt werden muss. Da aber leider unsere Regierung eine solche Landesabgabe nicht beeinsprucht, wird sie wohl auch bei uns eingeführt werden. Hoffentlich macht da Wien nicht mit. Wie dann allerdings die Berechnung der Tarife für die Kunden aussieht, würde mich schon interessieren. Die muss dann ja, je nach Bundesland, unterschiedlich aussehen. Oder nicht? :verwirrt:
Sorry, aber das Lesen des Urteils sollte Dir weiterhelfen - Guru mag es nicht nocheinmal wiederholen... Es ist NICHT so, wie Du schreibst.

Guru

PS: Wie die Mobilfunkprovider bei einem eventuellen Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs ihre Tarifmodelle aktualisieren, hängt von deren Entscheidungen ab. Lassen wir uns überraschen...

Neo 10.09.2005 15:37

Es wird immer perverser.

Wenns wirklich um die Verschandelung der Natur ginge, wär ich ja durchaus mit der "Straf-Steuer" einverstanden.

Aber, wenn das ganze für die EVN rein zufällig nicht gilt, die Bürger von Pröll & Co. so offensichtlich verarscht werden, man den Mobilfunkprovidern zuerst Frequenzen verkauft, gleichzeitig mit der Auflage eine gewisse Netzabdeckung aufzubauen, dann überrascht tut, wenn die Betreiber für UMTS doch tatsächlich Masten umbauen und neu aufbauen müssen... :mad:

Poltiker sind Auslaufmodelle.
Wie lange leistet sich die Welt noch solch unnötige Profi-Lügner?

guvi1 11.09.2005 09:54

niemand zwang die Betreiber Frequenzen zu kaufen.
Sowie uns niemand zwingt den teuren Sprit zu kaufen,und anschliessend nach verbilligung zu schreien.

Guru 11.09.2005 10:58

Entschuldige, aber dieser Beitrag ist nicht wirklich als intelligente Antwort zu klassifizieren.

Guru

Burschi 11.09.2005 11:35

Zitat:

Original geschrieben von guvi1
niemand zwang die Betreiber Frequenzen zu kaufen.
Sowie uns niemand zwingt den teuren Sprit zu kaufen,und anschliessend nach verbilligung zu schreien.

Es zwingt dich auch niemand zu leben. Wenns einem nicht passt, kann man sich umbringen... :D

guvi1 11.09.2005 11:51

Meine Antwort bezog sich auf Neo,der die Handybetreiber in Schutz nahm,bzgl. teuer erkaufter Lizenzen.

Ich kann nicht als Käufer später auf Entgegenkommen hoffen,ausser es wurde beim Vertrag vertraglich festgesetzt.
Wenn ich heute ein Auto nach div. Gesichtspunkten kaufe,darf ich nachher nicht Leute anklagen die vielleicht den Spritpreis verteuern,und mir dadurch meine Kaufargumente nichtig gemacht wurden.
Das meinte ich,Guru.

Neo 11.09.2005 12:20

Stell dir vor, du kaufst ein Auto bei XY und im Kaufvertrag steht die Auflage, du musst bei der hauseigenen XY-Tankstelle monatlich 1.000 Liter tanken, sonst musst du das Auto zurückgeben.

Nach 2 Monaten verlangt XY auf einmal ab dem 5. mal bei jeder Fahrt zur XY-Tankstelle 500 Euro mit der Begründung, du fährst die Tankstelle zu oft an. Wenn dir das nicht recht ist, fahr halt einfach seltener zur Tankstelle, meint Firma XY.

Dein Dilemma: Tankst du brav deine 1.000 Liter (wie von XY verlangt), musst du sehr oft an die Tankstelle und zahlst zig mal 500 Euro. Fährst du aber seltener (auch wie von XY verlangt) zur Tankstelle, schaffst du deine 1.000 Liter im Monat leider nicht.

Eigentlich eine geniale Gaunerei - wenn nicht die Zeche wieder einmal der Endkunde, also wir, zahlen dürften.


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