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-   -   wie mit auto zu pickerl das keines hat? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=171203)

cenus 04.08.2005 14:09

Wenn du einen Unfall mit dem Auto hast, dann bist du ziemlich angeschmiert. das kann sehr teuer werden. außerdem zahlt die versicherung nichts, dh. du zahlst selber. Das ist so ähnlich, wie wenn du in einen Unfall verwickelt bist, bei dem du ansich schuldlos wärst, jedoch wenn du auch nur leicht alkoholisiert bist, hast du eine Teilschuld, weil du im nüchternen Zustand vielleicht den Unfall verhindern hättest können.

Bei jeder Verkehrskontrolle wird das Pickerl kontrolliert.

Anmerken möchte ich, dass ich es nicht cool finde, wenn jemand mit einem Auto herumfährt, dessen Pickerl abgelaufen ist, denn meist sind solche Autos auch nicht mehr verkehrstüchtig.

zed 04.08.2005 14:13

es ist halt teilweise schlicht und ergreifend einfacher. weil abschleppen bzw blaue taferl musst dir halt erst organisieren. das heisst aber nicht dass ich es befürworte. ganz im gegenteil!

ich bin in 5 jahren bis jetzt 2x im zuge einer verkehrskontrolle angehalten worden. beide nachts. 1x beim wegfahren einer veranstaltung. 1x so.

untertags ist die chance einer verkehrskontrolle gleich null. des nächtens auch ned viel höher.

in diesem unserem land kannst leider jahrelang völlig bsoffen und sonstwie fahren ohne dass du je kontrolliert wirst...

FearoftheDark 04.08.2005 14:14

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
Täte mich jetzt interessieren, bei wem schon mal das Pickerl kontrolliert worden ist.....

also polizei schaut meistens bei einer kontrolle..

einen freund habens mal aufgehalten.. waren wir alle zu fünft unterwegs.. alle bis auf den fahrer total betrunken... und bei der kontrolle dann hat ihn der polizist drauf hingewiesen, dass das pickerl in wenigen tagen abläuft... also kontrolliert wird schon.. :)

cRyoTaNK 04.08.2005 14:14

Zitat:

Original geschrieben von FearoftheDark
du kannst es auch riskieren und die paar km so fahren.. aber nur wenn dir der schein nicht so viel wert ist.. :lol:
Und das kommt ausgerechnet von DIR - Mr. 160km/h im 40er?

:roflmao:

FearoftheDark 04.08.2005 14:37

Zitat:

Original geschrieben von cRyoTaNK
Und das kommt ausgerechnet von DIR - Mr. 160km/h im 40er?

:roflmao:


:rolleyes: du mich auch :rolleyes:

J@ck 04.08.2005 15:00

:lol:

Naja, aber recht hat er schon irgendwo :D

Cindy 04.08.2005 15:10

:lol: find ich auch :lol:

meinereiner 04.08.2005 15:12

Re: wie mit auto zu pickerl das keines hat?
 
Zitat:

Original geschrieben von rubberduck
hi
jo,wie komm ich mit einem auto zur pickerl überprüfung bei dem es schon halbes jahr abgelaufen ist.fahrzeug is noch zugelassen auf wkz.darf ich damit überhaupt in die werkstatt fahren oder muss ich mir den stress antun und hinschleppen?
wer kennt sich aus?
besten dank
greetz
rd

bekommst du überhaupt noch ein Pickerl?
warum ist es denn abgelaufen?
bist du solange gefahren,od. hast du dir das Auto ohne gekauft?

Satan_666 04.08.2005 15:17

Zitat:

Original geschrieben von zed
wie schon gesagt wurde:

- da verkehrskontrolle bekanntermassen ja sehr sehr unwahrscheinlich --> wurscht

- unfall --> nix versicherung --> grosses problem


entweder taferl ausborgen, hinschleppen lassen oder einfach "riskieren". such das aus ;)

Ich denke, unter diesen Aspekten (= ohne Versicherung einen Unfall verursachen) wird es ein blaues Taferl auch nicht machen. Denn dieses darf ja auch nur ein verkehrstüchtiges Fahrzeug drauf haben - und ein Fahrzeug ohne gültigem Pickerl ist nun mal verkehrstüchtig und dann wird wohl die Versicherung der Werkstätte auch nicht zahlen. Mit dem Unterschied, dass dann vermutlich die Werkstätte zusätzlich dran ist - und dann schon deswegen das Taferl nicht hergibt. Oder täusche ich mich....?


PS: Meine Frage hatte übrigens nicht darauf hingezielt, es einfach drauf ankommen zu lassen - ich selbst wurde, soweit ich mich noch erinnern kann, innerhalb von knapp 30 Jahren keine 5x von der Polizei/Gendarmerie aufgehalten; und dabei hat man maximal 2x das Pickerl angeschaut..... :D

Guru 04.08.2005 15:27

Du täuscht Dich - ein Probefahrtkennzeichen deutet an, was der Name schon sagt - eine Probefahrt. Und da muss keine §57a Überprüfung vorliegen. Weil eigentlich bräuchtest ein Überstellungskennzeichen, um ganz genau zu sein. Aber dazu braucht es wieder ein gültiges Pickerl ;) Logo?

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