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Wenn du einen Unfall mit dem Auto hast, dann bist du ziemlich angeschmiert. das kann sehr teuer werden. außerdem zahlt die versicherung nichts, dh. du zahlst selber. Das ist so ähnlich, wie wenn du in einen Unfall verwickelt bist, bei dem du ansich schuldlos wärst, jedoch wenn du auch nur leicht alkoholisiert bist, hast du eine Teilschuld, weil du im nüchternen Zustand vielleicht den Unfall verhindern hättest können.
Bei jeder Verkehrskontrolle wird das Pickerl kontrolliert. Anmerken möchte ich, dass ich es nicht cool finde, wenn jemand mit einem Auto herumfährt, dessen Pickerl abgelaufen ist, denn meist sind solche Autos auch nicht mehr verkehrstüchtig. |
es ist halt teilweise schlicht und ergreifend einfacher. weil abschleppen bzw blaue taferl musst dir halt erst organisieren. das heisst aber nicht dass ich es befürworte. ganz im gegenteil!
ich bin in 5 jahren bis jetzt 2x im zuge einer verkehrskontrolle angehalten worden. beide nachts. 1x beim wegfahren einer veranstaltung. 1x so. untertags ist die chance einer verkehrskontrolle gleich null. des nächtens auch ned viel höher. in diesem unserem land kannst leider jahrelang völlig bsoffen und sonstwie fahren ohne dass du je kontrolliert wirst... |
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also polizei schaut meistens bei einer kontrolle.. einen freund habens mal aufgehalten.. waren wir alle zu fünft unterwegs.. alle bis auf den fahrer total betrunken... und bei der kontrolle dann hat ihn der polizist drauf hingewiesen, dass das pickerl in wenigen tagen abläuft... also kontrolliert wird schon.. :) |
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:roflmao: |
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:rolleyes: du mich auch :rolleyes: |
:lol:
Naja, aber recht hat er schon irgendwo :D |
:lol: find ich auch :lol:
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Re: wie mit auto zu pickerl das keines hat?
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warum ist es denn abgelaufen? bist du solange gefahren,od. hast du dir das Auto ohne gekauft? |
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PS: Meine Frage hatte übrigens nicht darauf hingezielt, es einfach drauf ankommen zu lassen - ich selbst wurde, soweit ich mich noch erinnern kann, innerhalb von knapp 30 Jahren keine 5x von der Polizei/Gendarmerie aufgehalten; und dabei hat man maximal 2x das Pickerl angeschaut..... :D |
Du täuscht Dich - ein Probefahrtkennzeichen deutet an, was der Name schon sagt - eine Probefahrt. Und da muss keine §57a Überprüfung vorliegen. Weil eigentlich bräuchtest ein Überstellungskennzeichen, um ganz genau zu sein. Aber dazu braucht es wieder ein gültiges Pickerl ;) Logo?
Guru |
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