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blödsinn wennst als deutscher in AT einen gröberen scheiss baust wirds dir nach D nach hause nachgeschickt. erst vorgestern einer ADAC sprecherin diesbezüglich gelauscht |
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das er nicht zahlen muss! auch vor kurzem im TV! daher werden einige dt. Fahrer kurz vor der Grenze angehalten und per computer geprüft.dann muss er sofort zahlen! so wurde es erklärt,sogar ein öster. Polizist war dabei. |
was erzählt dann der ADAC?! - zw österreich und deutschland besteht angeblich ein diesbezügliches abkommen...
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Hat man sich im Ausland ein "Knöllchen" gefangen, ohne dass man direkt vor Ort abkassiert wurde, dann hatte man bis auf wenige Ausnahmen bisher wenig zu befürchten. Ein Strafzettel, der einem nach Deutschland nachgeschickt wurde, konnte gar nicht oder nur sehr schwer beigetrieben werden. Damit soll nach einem Beschluss der EU-Justizminsister künftig Schluss sein. Künftig sollen Geldbußen ab 70,- Euro in allen anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden können. Derzeit ist die Vereinbarung noch nicht in Kraft. Die neue Regelung muss jedoch innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, so dass sie spätestens 2007 in Kraft tritt. Zwischen Deutschland und Österreich besteht allerdings bereits jetzt ein Vollstreckungsabkommen, durch das ein österreichisches Bußgeld in Deutschland beigetrieben werden kann. In anderen Fällen, wo ein solches Abkommen nicht besteht, kann es jedoch passieren, dass man bei einer erneuten Einreise in das Land zahlen muss. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über Jahre registriert. Wann eine Ordnungswidrigkeit in einem EU-Land verjährt bzw. wie lange ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid beispielsweise bei einem erneuten Besuch vollstreckt werden kann, hängt von den Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes ab. In Belgien verjähren Ordnungswidrigkeiten beispielsweise in der Regel ein Jahr nach der Tat. Die Vollstreckung einer rechtskräftigen Entscheidung beträgt bei einfachen Verstößen 1 Jahr und bei schweren Verstöße 5 Jahre. In Frankreich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach 1 Jahr, die Vollstreckungsfrist beträgt 2 Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung. Verkehrsstraftaten verjähren in 3 Jahre und können je nach Delikt bis zu 5 Jahren vollstreckt werden. In Italien beträgt die Vollstreckungsfrist einer rechtskräftigen Entscheidung in den meisten Fällen 5 Jahre. In den Niederlanden kann eine Verkehrsübertretung regelmäßig 2 Jahre verfolgt und 32 Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden. In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden. In Spanien richtet sich die Verfolgungsverjährung von Straßenverkehrsverstößen nach der Schwere des Delikts und beträgt 3, 6 oder 12 Monate. |
Das Problem ist das in Deutschland bei einer Geschwindigkeitsübertretung
der Fahrer auch auf dem Foto zu sehen sein muß. Anders als bei uns. Daran wird aber gearbeitet. Andere Delikte die in A begangen werden können sehr wohl in D/CH verfolgt werden. |
führerschein sofort wegnehemen und ned mehr hergeben. weiters würd ich dich sofort in eine rehaklinik stecken wo unfallopfer sind die durch raserei keine selbstständiges leben mehr führen können.
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ihr fahrt nicht oft in ungarn oder?
die 40iger und 60iger gibts auf jeder landstraße wo mal ein schlagloch oder so ist oder wo es keine markierungen gibt.. sprich: da fährt jeder 100 oder mehr trotz der beschrenkung.. ist schließlich landstraße.. was soll die aufregung.. im übrigen: ana der mi zuvor überholt hat ist 1min später mim auto frontal in eine betonseule gefahren.. also solche unfälle hab ich schon gesehn @ denjenigen der da bei der ff hacklt.. mfg |
Versuch die Sache mal nüchtern zu sehen:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40km/h ist sicher mit Überlegung aufgestellt worden, egal in welchem Land. Diese leicht zu überschreiten mag sogar jeder Polizist zu vermuten(vielleicht so 10%-20% auf 50-60km/h schneller ist ganz üblich, wenn auch nicht gern gesehen oder erlaubt). Aber wir reden hier von eine Erhöhung von 400%! 160 Sachen ist eine Geschwindigkeit in der die Reaktionsfähigkeit ziemlich beansprucht ist, wenn da auch nur das Geringste passiert ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass du die Kontrolle über das Auto verlierst und von mir aus dich selbst nicht schadest (gute Fahrgastzelle) aber garantiert dem Unfallopfer. |
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manche leute haben hirn und andere ned |
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Also der Schein gehört definitiv mal weg für ein Jahr mindestens! Denn schnellfahren kannst auf der Rennstrecke! Und wie in so manchen Spielen steht sollst du dich an Regeln im öffentlichen Straßenverkehr halten! Was wäre wenn du der Überholende gewesen wärest der 1 Minute später den Betonpfeiler geschnupft hat? :rolleyes: |
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