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Preacher 27.07.2005 18:02

Zitat:

Original geschrieben von gms76
Nein. Ich beginne jetzt erst recht CDs zu kaufen. Ich hatte da so eine tolle Erfahrung mit einer kopiergeschützten CD und einem Autoradio, die diese nicht dem CD-Spezifikationen entsprechenden Rohling nicht abspielen wollte. Also werde ich wohl brav CDs kaufen sie 2 Tage später wieder zurückgeben (Geld zurück), weil sie mein CD-Player leider nicht abspielen kann. :p

...und Rohlinge kaufe ich natürlich auch. Aber die werde ich wohl nicht zurückgeben. :ms:

... und die Rohlinge im Ausland kaufen, weil dann die Abgabe, die in Österreich fällig ist auch nicht dabei ist :-)))

Br@in 27.07.2005 20:14

Oder sie mit dem Formular zurückfordern... ;)

http://ffs.or.at/Mitglieder/kyrah/lkv.pdf

Preacher 28.07.2005 09:02

Zitat:

Original geschrieben von Br@in
Oder sie mit dem Formular zurückfordern... ;)

http://ffs.or.at/Mitglieder/kyrah/lkv.pdf

Kann das jeder Private auch?
Wenn das so wäre, dann würd ich öffentlich dazu aufrufen, jeden einzelnen Rohling, und wenn er vom Hofer ist, da rückzufordern. Denen soll man mal anständig ans Bein pinkeln, denn das mit der Abgabe ist eine wirkliche Frechheit. Welche Künsterler in Österreich werden damit ernsthaft gefördert?

bhoernchen 28.07.2005 10:40

Zitat aus dem Artikel:
"Provider müssen Userdaten bekannt geben

Provider müssen bei Rechtsverstößen ihrer Kunden Auskunft über deren Namen und Wohnadresse geben - auch bei der Verwendung einer dynamischen IP-Adresse. Das hat der OGH am Dienstag bestätigt.


eben
und in österreich ists fraglich was ein rechtsverstoß ist????

noch sind wir in bananien

gms76 28.07.2005 13:44

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen

eben
und in österreich ists fraglich was ein rechtsverstoß ist????

noch sind wir in bananien

Naja, also afaik war es bis jetzt so, dass die Verbindungsdaten (also Zuordnung einer dynamischen IP) erst bei einem Vergehen möglich war, dass mit mindestens 12 Monaten Freiheitsentzug geahndet wird. Auf Urheberechtsverletzung stehen aber max. 6 Monate. Deshalb wurden die Daten nicht herausgegeben.

Das sharen von mp3 ist strafbar, der Download momentan nicht wirklich. Aber denen geht es ja in erster Linien um die Adressdaten, damit sie die Leute auf Schadenersatz klagen können. Der Schadenersatz für rechtswidrige Verbreitung ist natürlich deutlich größer, als für rechtswidrigen Besitz.

gms76 28.07.2005 13:49

Zitat:

Original geschrieben von Preacher
Kann das jeder Private auch?
Wenn das so wäre, dann würd ich öffentlich dazu aufrufen, jeden einzelnen Rohling, und wenn er vom Hofer ist, da rückzufordern. Denen soll man mal anständig ans Bein pinkeln, denn das mit der Abgabe ist eine wirkliche Frechheit. Welche Künsterler in Österreich werden damit ernsthaft gefördert?

JAAA, das kann jeder private auch. Nur tut sich leider kaum wer die Arbeit an.

Dies ist ein öffentlicher Aufruf: holt euch euer Geld zurück!


http://ffs.or.at/Mitglieder/kyrah/lkv.pdf


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