Zitat:
Original geschrieben von bhoernchen
eben
und in österreich ists fraglich was ein rechtsverstoß ist????
noch sind wir in bananien
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Naja, also afaik war es bis jetzt so, dass die Verbindungsdaten (also Zuordnung einer dynamischen IP) erst bei einem Vergehen möglich war, dass mit mindestens 12 Monaten Freiheitsentzug geahndet wird. Auf Urheberechtsverletzung stehen aber max. 6 Monate. Deshalb wurden die Daten nicht herausgegeben.
Das sharen von mp3 ist strafbar, der Download momentan nicht wirklich. Aber denen geht es ja in erster Linien um die Adressdaten, damit sie die Leute auf Schadenersatz klagen können. Der Schadenersatz für rechtswidrige Verbreitung ist natürlich deutlich größer, als für rechtswidrigen Besitz.
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