![]() |
Zitat:
jetzt heissens jedenfalls so: http://www.orf-gis.at/pics/logo.gif |
Soweit mir bekannt ist gibt rechtlich sehr wohl die Möglichkeit die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl zu betreten. So a'la Gefahr in Verzug.
Am besten gleich dort den Antrag unterschreiben und den Mitgliedbeitrag in Zukunft entrichten. Dies hat auch den Vorteil, dass man sich als "Beitragszahler" deklarierend beim ORF z.b. bechweren kann oder sich Sachen schicken lassen kann. Ich denke, dass diese Katz' und Maus Spielen auf Dauer nicht zielführend ist. |
Zitat:
|
GIS hatten wir schon sehr oft im Forum
z.B. Gesetzliche Grundlage -> http://www.wcm.at/forum/showthread.p...ht=#post507165 Am besten nie die Tür aufmachen oder einfach anmelden ;) |
Guckst du da: www.ris.bka.gv.at
Suchst du nach: Telekommunikationsgesetzes Liest du das: § 83 und § 84 Dort steht eh alles. :D :D |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
thema verfehlt ;) |
danke euch für die info!
|
@malcolmx
Und siehst jetzt schon klarer? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:25 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag