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Dumdideldum 10.06.2005 16:10

Die Frage ist noch unbeantwortet, vielleicht weiß es wer:
Wieviel Befugnisse haben diese Securitydepperln ?

Jemanden anzuhalten und zur Kontrolle aufzufordern grenzt ja an Nötigung und Freiheitsberaubung ?

frazzz 10.06.2005 16:24

Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
Wieviel Befugnisse haben diese Securitydepperln ?
Zitat:

Original geschrieben von frazzz
executivgewalt befindet sich noch in der hand des staats.




Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
Nötigung und Freiheitsberaubung


plus ev. körperverletzung (vorsatz?)

Dumdideldum 10.06.2005 16:56

heißt das jetzt, die dürfen dich gar nicht auffordern, sie in deine Tasche blicken zu lassen ?

Dürfen dich nicht zum Anhalten auffordern - was dürfen die denn überhaupt dann ?

Matchless 10.06.2005 16:57

rechtlich ist das eine grauzone. wenn ein verkäufer nachruft "haltet den dieb" und der hirnlose muskel haut dich auf und du hast geklaute sachen mit, dann ist er fein heraus. Aber auf verdacht und ohne grund? Allei wenn am MP3 player schon 100 Songs oben sind, ist das IMHO ein Zeichen, das der nicht neu ist. (oder verkaufens jetzt schon vorgefüllte Player?). Lustig wärs gewesen, wenn er handgreiflich wird.

Und die Moral von der Geschicht:
Geiz ist geil, Saturn ist´s nicht :D

3DProphet 10.06.2005 17:05

Zitat:

Original geschrieben von Matchless
rechtlich ist das eine grauzone. wenn ein verkäufer nachruft "haltet den dieb" und der hirnlose muskel haut dich auf und du hast geklaute sachen mit, dann ist er fein heraus. Aber auf verdacht und ohne grund? Allei wenn am MP3 player schon 100 Songs oben sind, ist das IMHO ein Zeichen, das der nicht neu ist. (oder verkaufens jetzt schon vorgefüllte Player?). Lustig wärs gewesen, wenn er handgreiflich wird.

Und die Moral von der Geschicht:
Geiz ist geil, Saturn ist´s nicht :D

Hirnloser Muskel *rofl*, naja wo du recht hast hast recht :lol: :lol:

Venkman 10.06.2005 17:21

das hast vorallem zur weihnachtszeit, hab da mal einen dvd player gekauft (billigst teil) und hab erst nachm 2. gecheckt warum der net geht > er hat immer korrekt reagiert, aber nur solang man nicht mit der tv fernbedienung meines philips tvs was gedrückt hat > dann hat das scheiss teil auf nix mehr reagiert ... habs an einem andren tv ausprobiert, da funktioniertens, hab dann einen gscheiten pioneer gekauft der toll funktioniert.

der verkäufer vom media markt war ok, aber jedesmal musste ich beim sicherheitsbeamten genau mich rechtfertigen warum ich was da mache und er hat ma auf gut österr a goschn anghängt ob i zblöd bin an dvd player zu kaufen weil i den 2x zrückbring.

und er hat immer die schachtel genau aufgmacht, angschaut usw ... voll nervig.


angeblich müssen die typen dafür haften wenn was gestohlen wird. naja was solls, diese türvorstehertypen versuchen in erster linie abzuschrecken

Gandalf 10.06.2005 17:23

soweit ich es verstehe habe die rechtlich gesehn gar kein leiber.

wie schon gesagt die executivgewalt befindet sich in der Hand des Staates. Somit kann er sich brausen gehn. Natürlich kann er dich aufhalten wenn es offensichtlich ist das du etwas geklaut hast (wie schon gesagt verkäufer ruft dir nach -Haltet den Dieb) aber das darf jeder Bürger in Österreich (zB darfst du auch einen Handtaschendieb anhalten bis die Polizei kommt)

In die Tasche/Rucksack schaun darf er auch nicht, soweit ich weis - wie gesagt keine Executive. Wegen der 350€ würd ich sagen daß das auch Schwachsinn ist. Warum sollte ich als unbescholtener Bürger 350€ dafür zahlen das mich ein Hirnloser Gorilla belästigt.

maxb 10.06.2005 18:43

Die rechtliche Basis ist das sogenannte Anhalterecht §86, Strafprozessordnung. Das gilt für alle Privatpersonen und somit auch für die Security.

Zitat:

§ 86. (1) Wer immer von einer strafbaren Handlung, die von Amts
wegen zu verfolgen ist, Kenntnis erlangt, ist berechtigt, sie
anzuzeigen. Zur Annahme der Anzeige ist nicht bloß der Staatsanwalt,
sondern es sind dazu auch der Untersuchungsrichter, das
Bezirksgericht und die Sicherheitsbehörde verpflichtet; sie haben die
Anzeige dem Staatsanwalte zu übermitteln.
(2) Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person
eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar
vorher ausgeführt habe, oder daß nach ihr wegen einer solchen
Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person
auf angemessene Weise anzuhalten.
Er ist jedoch verpflichtet, die
Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.
(BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 26)
Ein hinreichender Grund ist z.B. das es beim Verlassen des Marktes "piepst" oder das jemand beobachtet hat (meistens der Hausdedektiv mit Kamera), dass etwas eingesteckt wurde.

Das Anhalterecht kann jede Privatperson ausüben!

Auch für das durchsuchen der Tasche muss so ein hinreichender Grund vorliegen. Das mit dem Eigentumsnachweis ist sowieso lächerlich. Der Besitz ist in diesem Falle ausreichend als Eigentumsnachweis :D

frazzz 10.06.2005 18:51

auf angemessene Weise


d.h. er darf mich höflich bitten anzuhalten!

wenn ich dieser bitte nicht folge leisten möchte, hat er die konsequenzen zu tragen.


...auf beiden augen :D

HeHoHe 10.06.2005 21:53

Ein Kaufhaus, bzw. die Mitarbeiter in einen solchen haben keinerlei Recht eine Taschenkontrolle durchzuführen. Wird dabei versucht Gewalt anzuwenden, erfüllt das dann den Tatbestand der Nötigung und sollte zur Anzeige gebracht werden.


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