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frazzz 08.06.2005 12:31

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
und wie is es dann gesetzl. geregelt in meiner situation?
haette ich mit 1.4. wieder einen vollen urlaubsanteil erhalten muessen oder nicht?

lg

das sollte eigentlich im kv geregelt sein.

kansas 08.06.2005 13:02

hallo!

also so wie ich das verstehe hat dein chef nichts falsch gemacht:

du hast ab 1.4 einen neuen vertrag und gehst im september zum bundesheer. also hast du anspruch auf den aliquoten urlaub von 1.4 bis 1.9 = 5 Monate.

bei aliquot 2,08 urlaubstage pro monat sind das gerundet 11 tage die dir zustehen.

kann es sein, dass du erwartet hast, dass am 1.4 deinem urlaubskonto 25 tage gutgeschrieben werden, die du dann aufbrauchen kannst? du kannst nämlich rein rechtlich immer nur das verbrauchen was dir zusteht. sprich wenn du ein unternehmen frühzeit verläßt hast du ja auch nicht den vollen urlaubsanspruch für ein ganzes jahr - sondern es wird dann eben der aliquote teil festgestellt.

lg
andi

Satan_666 08.06.2005 13:23

Zitat:

Original geschrieben von -=[n0t mY daY]=-
und wie is es dann gesetzl. geregelt in meiner situation?
haette ich mit 1.4. wieder einen vollen urlaubsanteil erhalten muessen oder nicht?

lg

Das war einmal so - ist noch gar nicht so lange her, dass der Anspruch am Beginn des Urlaubsjahres voll zugestanden ist. Du kannst natürlich den kompletten Urlaub verbrauchen - im Gegenzug kann dann der Arbeitgeber den zu viel konsumierten Urlaub vom letzten Gehalt abziehen.

miezekatze 08.06.2005 14:59

ich hätt mir das schriftlich gebn lassn .. überhaupt bei meinem chef.. :D der hat an schadn

kansas 08.06.2005 16:01

Zitat:

Original geschrieben von klane
ich hätt mir das schriftlich gebn lassn .. überhaupt bei meinem chef.. :D der hat an schadn
@klane hoffentlich liest der hier nicht mit :rolleyes:

cenus 09.06.2005 17:44

Also ich habe die Gesetzeslage nicht genau vor Augen, aber soweit ich mich erinnern kann paßt es.

Ich gebe aber zu bedenken, wenn du jetzt auf dem Urlaub herumreitest, dass dein Chef vielleicht das Interesse am deinem weiteren Verbleib im Unternehmen nach dem Präsenzdienst verliert. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es nur eine Behaltefrist von einem Monat, wenn du vom Bundesheer zurückkommst. Und in Zeiten wie diesen gibt es mehr Arbeitsuchende als Stellenangebote, aber das wird dir sicher nicht entgangen sein.


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