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Tarjan 16.05.2005 15:55

Kommt eben auf den Kollektivvertrag an, bei mir werden Überstunden immer mit 65% abgegolten, egal wann sie anfallen.

Alex1 16.05.2005 16:41

Zitat:

Original geschrieben von pong
Entweder ZA 1:1 oder auszahlen mit Zuschlag (zw. 50 und 200%)

pong

Ist bei uns genau so.

frazzz 16.05.2005 16:53

1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens.

pong 16.05.2005 17:16

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens.

Kenne diese Regelung nur von der Siemens AG Ö her

pong

Alex1 16.05.2005 17:59

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens.

Im öffentlichen Dienst leider nicht.

frazzz 16.05.2005 18:07

ist mir bekannt, das ag's hier gern bescheissen.
korrekt ist es jedoch nicht.

pc.net 16.05.2005 19:29

sofern eine gleitzeitvereinbarung getroffen wurde, ist prinzipiell in der rahmenzeit eine zusätzliche arbeitsstunde nur 1:1 abzugelten ...

frazzz 16.05.2005 19:46

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
sofern eine gleitzeitvereinbarung getroffen wurde, ist prinzipiell in der rahmenzeit eine zusätzliche arbeitsstunde nur 1:1 abzugelten ...

man unterscheíde: mehrstunde != überstunde

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden.

Alex1 16.05.2005 19:47

Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.

frazzz 16.05.2005 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
ist mir bekannt, das ag's hier gern bescheissen.
korrekt ist es jedoch nicht.



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