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Kommt eben auf den Kollektivvertrag an, bei mir werden Überstunden immer mit 65% abgegolten, egal wann sie anfallen.
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1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens. |
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pong |
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ist mir bekannt, das ag's hier gern bescheissen.
korrekt ist es jedoch nicht. |
sofern eine gleitzeitvereinbarung getroffen wurde, ist prinzipiell in der rahmenzeit eine zusätzliche arbeitsstunde nur 1:1 abzugelten ...
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man unterscheíde: mehrstunde != überstunde Zitat:
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Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.
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