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Phantomias 11.05.2005 16:56

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
SV-beiträge sind nur zu zahlen, wenn die monatliche bezahlung über der geringfügigkeitsgrenze liegt (2005: € 323,46) ...
stimmt..

allerdings hab ichs noch nie geschafft bei einem Ferialjob unter der Geringfügigkteitsgrenze zu bleiben.. :D

pc.net 11.05.2005 19:01

man kanns ja so probieren: den "ferialjob" offiziell auf einen zeitraum von 6 monaten "erstrecken" ... tatsächlich 2 monate arbeiten und die bezahlung entsprechend "ausdehnen" :rolleyes: ...

midas 11.05.2005 21:39

Also mein sogenannter Arbeitgeber ist Finanzberater, als der wird schon wissen wie er das macht, keine Sorge.

pc.net 11.05.2005 22:22

na dann lass dich mal beraten ... moment, lieber doch nicht, sonst geht ja gleich dein verdienst wieder als beratungshonorar retour :D

solvency 12.05.2005 13:19

wieviel man im Jahr verdienen darf um unter der Lohnsteurpflichtigen grenze zu bleiben hängt ganaz davon ab ob man z.b. beihilfen oder ein stipendium.

arbeitet man als freier dienstnehmer und kommt über die grenze muß man eine einkommenssteuererklärung machen.

ist man in den ferien in einem angestelltenverhältnis und bleibt unter der grenze kann man einen jahresausgleich machen und bekommt die lohnsteuer zurück.

genauer infos findet ihr unter

help.gv.at

Jaguar 14.05.2005 11:10

Zitat:

Original geschrieben von pong
Ja würde ich auch meinen. IT KV SD1 passt zu deiner Ausbildung zwar nicht wirklich, aber in Anbetracht dessen, dass du schon länger dort mitarbeitest und auch etwas "besseres" auf die Beine stellst angemessen.

pong

Vorsicht!! IT KV gilt nur in Unternehmen die auch in dieser Branche arbeiten. (Eingetragen bei der WKO)
Es gilt immer der KV für jene Branche in welcher der Arbeitgeber tätig ist! Auch wenn du jetzt dort einen IT Job machst. Den richtigen KV muß dir jeder Arbeitgeber nennen bzw. auch Einsicht gewähren.

midas 16.05.2005 19:00

OK, mich würde jetzt konkret eine Zahl interessieren: 1000 oder 1500 oder was ist da angemessen.

pong 16.05.2005 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Jaguar
Vorsicht!! IT KV gilt nur in Unternehmen die auch in dieser Branche arbeiten. (Eingetragen bei der WKO)
Es gilt immer der KV für jene Branche in welcher der Arbeitgeber tätig ist! Auch wenn du jetzt dort einen IT Job machst. Den richtigen KV muß dir jeder Arbeitgeber nennen bzw. auch Einsicht gewähren.

Wir redeten hier von einer Schätzung, und da der KV allgegenwertig ist passt auch die Einstufung hin... dass er diesen nicht annimmt ist sowieso klar, aber einen Richtwert reichts allemal

pong


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