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frazzz 27.04.2005 13:45

austreten, eure argumente zählen vor gericht nix.

ruffy_mike 27.04.2005 14:12

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Eins frag ich mich seit längerem:

Man wird von seinen Eltern getauft, wird volljährig, die Kirche beginnt Ansprüche zu stellen, jedoch gegenüber jemandem der mit ihnen nie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Maximal mit den Eltern.
Wie können sie nun das Geld einklagen, wenn der Betreffende ab dem Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bzw. Rechtsmündigkeit nie wieder etwas bestätigt bzw. unterzeichnet hat ?

Kannst ja Regressforderungen gegenüber deinen Eltern aufstellen :lol:

maxb 27.04.2005 14:28

Zitat:

Original geschrieben von spunz
ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.

:rolleyes:

Dr. Urbanek :confused:

den bekomm' ich jedes Jahr :D

pc.net 27.04.2005 14:53

betrifft: austrittserklärung


sehr geehrte kirchengemeinschaft!

mir ist nicht bewußt, jemals der römisch-katholischen kirchengemeinschaft beigetreten zu sein. sollte dies anders sein, ersuche ich um beibringung entsprechender von mir, ab eintreten meiner für diesen belang gesetzlichen geschäftsfähigkeit, unterfertigter erklärungen.

darüber hinaus erkläre ich hiermit, ohne anerkennung irgendwelcher ansprüche ihrerseits, förmlich meinen austritt um eine allenfalls doch bestehende mitgliedschaft zu beenden.

das von ihnen für diesen belang erstellte formblatt werde ich nicht ausfüllen, da dort von einer bestehenden mitgliedschaft, die ja meiner meinung nach nicht vorliegt, ausgegangen wird.

mfg

Sony_Man 27.04.2005 16:39

einfach schulden bezahlen, weil da zieht ihr den kürzeren
dann austreten und ende....

es gibt zwar keinen vertrag aber man kann a net vor gericht klagen oder so was...ist halt ein sch*** verein!

:ms:

Chrisi99 27.04.2005 16:45

jo mei Gott die wollen mein ganzes Geld *Angst*



so schlimm is ja wirklich ned also ich hab kein Problem den Kirchenbeitrag zu zahlen....

wolsei 27.04.2005 17:28

ich hatte schon eines damit !

Die wollten alle Jahre 140€ von mir, für mich allein.


Und das bei einem damaligen monatl. Einkommen von knapp 1000 € !




Daraufhin hat es für mich nur eines gegeben: AUSTRITT !

@!.-:;,-_#+ 27.04.2005 18:03

Zitat:

Original geschrieben von spunz
ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.

:rolleyes:

eingeschrieben?
wenn nicht,dann warsy kein "echter" anwalt.

Matchless 27.04.2005 18:15

habe mich bei der Volkszählung 2001 als "afghanischer Feueranbeter" deklariert. 2011 werde ich das wieder tun. Wenn eine Sekte in Österreich 10 Jahre present ist, kann sie den antrag auf anerkennung als religionsgemeinschaft stellen (wie zB. die Zeugen Jehovas) und dann kassiere ich meine eigene Kirchensteuer.

PS bin 1991 ausgetreten, damals waren öS3000.- offen, habe ratenzahlung a´200.- vereinbart und 2x bezahlt. Bis jetzt ist nichts gekommen und kann auch nicht mehr. Ansprüche verfallen nach 3 Jahren

leatherman 27.04.2005 18:53

Warum trittst Du nicht aus? Am Zeitmangel kann es doch wirklich nicht liegen. Einfach mit dem Taufschein aufs magistratische Bezirksamt oder die BH gehen. Dauert 5 Minuten, es wird ein Stempel auf den Taufschein geknallt und Basta. Theoretisch sollte es sogar ohne Taufschein mit eingeschriebenem Brief gehen, aber da gibt es meistens Probleme. Und da gibt es ja auch Öffnungszeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten. Oder willst Du wirklich einen Grundsatzprozess führen? Ob die Taufe durch Deine Eltern die Mitgliedschaft begründet hat und die auch über die Volljährigkeit hinaus wirkt? Imho ja, weil eben Deine Eltern damals als Deine gesetzlichen Vertreter für Dich gehandelt haben. Außerdem steht ja eben im Gesetz aus dem Jahr 1869 die Diktion vom Austritt. Und austreten kann man nur, wenn man Mitglied war, was eben durch die Taufe und den Taufschein belegt ist. Du müsstest also gegen dieses Gesetz ankämpfen.Und glaub mir, die steigen Dir nicht runter. Irgendwann kommt eine Mahnklage. Der Rechtsanwalt schickt die "packelweise" ans Bezirksgericht. Dann musst Du zwangsweise Einspruch erhaben, es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit zig Tagsatzungen und Kosten und Gebühren. Wozu der Aufwand?
http://www.freidenker.at
Dort findest Du auch was über den Austritt ohne Taufschein.
lg
leatherman


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