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was mir ungut aufstöst sind verlogene vorgesetzte, abmachungen die ihren weg in den arbeitsvertrag nicht finden und solche sachen...
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eine kündigung eines unbefristeten arbeitsverhältnisse kann von jedem vertragspartner jederzeit und ohne angaben von gründen erfolgen ...
wär ja noch schöner, wenn man einen besser bezahlten job findet und der alte arbeitgeber sagt: "ich lass dich nicht kündigen! und du arbeitest schön brav weiter bei mir für das geringere gehalt" |
Re: Re: arbeit/auftrag-geber black-list
Zitat:
wenn ich als arbeitgeber einen einstelle,dann sicher nicht auf lebenszeit. das muss "uns" arbeitnehmern endlich klar werden. |
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artemisia |
Das Arbeitsrecht , mal zum nachlesen und fundiert diskutieren ;)
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doch, wenn du schwanger bist... |
nach der Lehrabschlussprüfung und wenn du einen Einberufungsbefehl hast....
Ausserdem gibts pragmatisierte beamte :D |
Zitat:
Außerdem würde es mich interessieren, wie das dann generell ablaufen soll hier. Denn einerseits sind das eh nur subjektive Ansichten und andererseits ist es ja nicht auf ihren Wahrheitsgehalt prüfbar. |
Zitat:
bei sittenwidrigkeit kann man die kündigung gerichtlich anfechten und für spezielle schutzwürdige gruppen gibts entsprechende bestimmungen ... sh. auch: http://www.help.gv.at/Content.Node/23/Seite.230004.html |
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