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LouCypher 01.04.2005 09:48

Zitat:

Original geschrieben von Goldeneye

ICH persönlich finde das nicht illegal.

lieb

Don Manuel 01.04.2005 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Goldeneye
...
ICH persönlich finde das nicht illegal.

Aber leider entscheidest das nicht Du ;)

James020 01.04.2005 13:17

Zitat:

Original geschrieben von mtrax
hi!

kopier dir doch die CD als *.iso / *.img datei auf dem rechner und lade dir die cd mit deamon-tools.

somit hast du auch den vorteil updates für die games zu installieren...

lg mtrax

Das mache ich ja schon seit langem, doch wie schon gesagt, handelt es sich in diesem Falle um einen Laptop, der natürlich auf Reisen geht. Dabei würde ich den Platz, dass das Image belegt gerne für etwas sinnvolleres verwenden!

Daheim stöpsle ich den Schlepi ans Heimnetz und hab (fast) alles auf meinem (Knoppix/temporär) Fileserver - da hängen 2 x 160 Gig dran + 60 Gig für Backups.

Aber egal, dann bitte keine weiteren Hilfestellungen zu meiner NoCD-crack Anfrage.

Aber ich empfinde es echt als bodenlose Frechheit, was nicht an Verbote gibt, die den Umgang mit meinem Eigentum beschränken . . .

Danke für die Aufklährung
MfG James

bhoernchen 01.04.2005 13:34

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
[*]bei einem nocd-crack wird jedenfalls die start-exe verändert, um die überprüfung auf die vorhandene cd zu unterbinden/umgehen ... das ist jedenfalls illegal ...[/list]
nur so zur info für mich, wo steht das im welchen gesetz genau bitte.

Don Manuel 01.04.2005 13:37

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
nur so zur info für mich, wo steht das im welchen gesetz genau bitte.
simples Urheberrecht

bhoernchen 01.04.2005 13:57

im urheberrecht steht , das ich statt der original exe. keine eigene reinkopieren darf???
von einem spiel das ich gekauft und bezahlt habe???

Don Manuel 01.04.2005 14:00

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
im urheberrecht steht , das ich statt der original exe. keine eigene reinkopieren darf???
von einem spiel das ich gekauft und bezahlt habe???

Du kaufst ja nicht das Werk sondern dessen Nutzung mit der Verpflichtung, es dabei nicht zu verändern.

maxb 01.04.2005 14:03

...wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht(immer) mit einem Gesetzesbruch gleichzusetzen ist.

Don Manuel 01.04.2005 14:09

Zitat:

Original geschrieben von maxb
...wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht mit einem Gesetzesbruch gleichzusetzen ist.
Ja es gibt Vergehen und Verbrechen.
Das Geschrei von Verbrechen seitens der Musikindustrie ist natürlich höchst absurd.

Etienne 01.04.2005 14:15

Zitat:

Original geschrieben von maxb
...wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht mit einem Gesetzesbruch gleichzusetzen ist.
Oja weil du gegen die Urheberrechteverstosst und gegen die Lizens die du beim Installieren akzeptierst. Man kann dir deshalb eine Strafe aufhängen.
lg


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