Zitat:
Original geschrieben von Matchless
Und wenn ein Finanzler bei Deckenstreichen von der Leiter fällt und bricht sich die Hand, ist das dann ein Arbeitsunfall?
|
nein, bei B-KUVG-versicherten heißts nämlich dienstunfall ;)
§ 175 ASVG, § 90 B-KUVG
Zitat:
Arbeitsunfälle (Dienstunfälle) sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.
...
bei (häuslichen oder) anderen Tätigkeiten, zu denen der Versicherte durch den Dienstgeber oder dessen Beauftragten herangezogen wird
...
|
sprich: wenns im auftrag des arbeitgebers gemacht wird, ists auch das ein arbeits-/dienstunfall ...
zum vergleich: wenn der lehrling vom arbeitgeber um eine wurstsemmel zum lebensmittelhändler geschickt wird und dabei tut er sich was, ist das ein "unfall bei anderen tätigkeiten" ...
|