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pc.net 27.03.2005 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Matchless
Und wenn ein Finanzler bei Deckenstreichen von der Leiter fällt und bricht sich die Hand, ist das dann ein Arbeitsunfall?
nein, bei B-KUVG-versicherten heißts nämlich dienstunfall ;)

§ 175 ASVG, § 90 B-KUVG
Zitat:

Arbeitsunfälle (Dienstunfälle) sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.

...

bei (häuslichen oder) anderen Tätigkeiten, zu denen der Versicherte durch den Dienstgeber oder dessen Beauftragten herangezogen wird

...
sprich: wenns im auftrag des arbeitgebers gemacht wird, ists auch das ein arbeits-/dienstunfall ...

zum vergleich: wenn der lehrling vom arbeitgeber um eine wurstsemmel zum lebensmittelhändler geschickt wird und dabei tut er sich was, ist das ein "unfall bei anderen tätigkeiten" ...

pc.net 27.03.2005 23:20

Zitat:

Original geschrieben von @!.-:;,-_#+
eigentlich schon.
denn schon in der lehrzeit wird einem gelehrt,das man den arbeitsplatz sauber halten muss,sprich zusammenkehren,etc.
und das wird auch als arbeitsunfall gewertet.

deckenstreichen gehört eigentlich nicht zu den "normalen" tätigkeiten eines (verwaltungs-)beamten ... daher zählts auch nicht als sauberhalten des arbeitsplatzes ...

wenn der arbeitnehmer/beamte das einfach nur unbeauftragt macht, weils ihm langweilig ist, wird es sicherlich als streitfall angesehen werden ...

nur bei beauftragung durch den dienstgeber gilts (s.o.) ...

ThomasL 27.03.2005 23:48

sowohl in unserer schule als auch beim bundesheer hamma das alles selber erledigt...


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