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_m3 28.02.2005 23:43

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Zitat:

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm


Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), der 45 Vertragsstaaten angehören, hat in Österreich Verfassungsrang.

chefkoch 28.02.2005 23:53

ich hab bis jetzt beim bh noch nie ein heisl geputzt =)
und werd es auch ned tun

Potassium 01.03.2005 00:40

Zitat:

Original geschrieben von Deftones
du willst jetzt ned eine vergewaltigung mit kloputzen verweigerung gleich stellen oder ?? sorry aber deine aussage ist echt krank...
die eindeutige ironie in diesem beitrag sollte sogar für dich erkennbar sein ;)
Zitat:

Ein Verurteilung vor einem Gericht hat nix mit Schuld oder Unschuld zu tun, der hat einfach nur den Prozess verloren, Checkst dus nicht!!!
also eine verurteilung bedeutet afaik schon dass er schuldig ist...

red 2 illusion 01.03.2005 01:19

Zitat:

Original geschrieben von Potassium

also eine verurteilung bedeutet afaik schon dass er schuldig ist...
Blödsinn, bedeutet nur, dass er verurteilt wurde weil er schuldig ist.....:):ja:

Potassium 01.03.2005 01:59

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Blödsinn, bedeutet nur, dass er verurteilt wurde weil er schuldig ist.....:):ja:
im idealfall.

red 2 illusion 01.03.2005 04:17

.


Na gut du bist.

3 Empfehlungen wiegen halt schwer....haben will. ;)

Sony_Man 01.03.2005 11:31

na oida...ein so ein idiot....

jeder der beim BH war weiß das dort nur "Zivilversager" arbeiten, und halt nicht damit fertig werden wenn leute dort sind, die mehr in der birne haben als der ausbilder selbst! :D

alle die dabei waren können sicherlich einige situationen aufzählen in der man ungerecht behandelt wurde, aber da bei dem verein ja aufregen fast nix bringt...muss man da einfach durch... :ms:

es bleibt einem in so einer situation ja eh nix über.....

außerdem im nachhinein lacht man über solche sachen, und denkt sich was das nicht alles für idoten waren (ausbilder)...

ich denke mir jedesmal wenn ich nen Soldaten (fix dabei), was für ein beschränkter idiot.....

manche erwischen es leiwand beim BH andere wieder um total beschi***

so long....

ThomasL 01.03.2005 13:31

was ich häusln putzt hab, holladrio. und das ganze an der grenze auch nich wenn dann der battaillonsarzt kommt und schaut ob eh nirgends was pickt :)

naja jedenfalls ham wir dann mal soviel desinfektionsmittel verwendet dass allen schwindlig wurde die das WC besucht haben :D

Theoden 01.03.2005 15:25

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm


Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), der 45 Vertragsstaaten angehören, hat in Österreich Verfassungsrang.

Menschenrechte schön und gut, jedoch werden die in selbiger für Präsenzdiener ausgeschlossen. ;)

_m3 01.03.2005 15:47

Also ich hab diesbezgl. in der Menschenrechtskonvention nichts gefunden.


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