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bhoernchen 09.02.2005 16:33

wie???
ekis anfrage weiß alles

Hubman 09.02.2005 16:37

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
beim behördenjuristen vorsprechen.

würde ich auch tun oder den Anwalt deines Vertrauens befragen

was juristische Fragen betrifft, sind die Leute auf den Polizeiposten leider nur ein Haufen Halbwissende

bhoernchen 09.02.2005 16:45

wenn ich als polizist einen autofahrer anhalten würde , eine ekis-anfrage durchführen würde, und dabei würde heiaskommen das kein aufrechter versicherungsschutz besteht....fliegen die taferl.....wurscht wer drinn sitzt

maxb 09.02.2005 16:58

ich würde den fall als "grenzfall" bezeichnen. wenn z.B. pannendreieck fehlt oder die bremsen nicht funktionieren, ist ganz klar der fahrzeuglenker verantwortlich.

als nachweis für den versicherungschutz gilt im ausland die grüne karte, die allerdings auch keine garantie für eine bestehende verisicherung darstellt. vielleicht lässt sich dahingehend etwas machen, dass eine kontrolle ob die versicherung wirklich noch besteht, sehr schwierig sein kann und daher unpraktikabel ist. einem freund kann man außerdem auch vertrauen.


ich fürchte, wenn noch nocht geschehen, lässt sich soetwas nur vom VwGH klären :D :(

zed 09.02.2005 16:59

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
ekis anfrage weiß alles
bei welcher kontrolle wird sowas schon gemacht. naja egal. im vorliegenden fall wohl zutreffend.

chrisne 09.02.2005 17:03

ich fahre auch oft mit einem auto von einen freund oder aucht mit einem firmenfahrzeug.
bis dato habe ich noch nie geschaut ob eine versicherung bezahlt wurde.

man lernt nie aus :rolleyes:

maxb 09.02.2005 17:10

In den Anrainerstaaten Österreichs und den Staaten der EU ist die "Grüne Karte" grundsätzlich nicht erforderlich, weil dort das österreichische Kennzeichen die selbe Wirkung hat.

http://www.zuritel.at/versicherung/auto/faqs.php

Interessante Aussage auf der Seite von Zuritel :eek:

Wenn um EU Ausland das Kennzeichen als Versicherungsnachweis gilt, sollte dies auch für Österreich zutreffen. Die Aussage von Zuritel ist zwar unverbindlich, würde aber in diese Richtung ansetzen :rolleyes:

frazzz 09.02.2005 17:13

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
auto abmelden hat mit behörde nix zu tun...
wenn die versicherung schlammpt(schon mal einen freund passiert) dann kann es auch vorkommen das man das auto in guten glauben anmedlet kennzeichen bekommt und trotzdem nicht versichert ist, weil der versicherungsmaxl zu blöd war den akt weiterzuleiten...
pech gehabt...

nö, du bist im besitz einer vb ;)

ChRoM at 09.02.2005 17:13

Die "Frechheit" liegt wohl weniger bei der Polizei, die macht nur ihren Job. Die eigentliche Frechheit ist, dass der Kumpel Deines Sohnes ihm ein Auto borgt ohne ihn zu informieren, dass er ohne Versicherungsschutz fährt - und somit im Falle eines Unfalls auf sämtlichen Kosten sitzen bleibt.

frazzz 09.02.2005 17:16

Zitat:

Original geschrieben von ChRoM at
Die "Frechheit" liegt wohl weniger bei der Polizei, die macht nur ihren Job. Die eigentliche Frechheit ist, dass der Kumpel Deines Sohnes ihm ein Auto borgt ohne ihn zu informieren, dass er ohne Versicherungsschutz fährt - und somit im Falle eines Unfalls auf sämtlichen Kosten sitzen bleibt.
das kann so nicht korrekt sein :rolleyes:


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