Satan_666 |
19.01.2005 11:43 |
Zitat:
Original geschrieben von zed
jede anzeige wird mal sofort beeinsprucht wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin dass das ein kiberer war der mich aufgeschrieben hat. somit schaust als anzeiger a bissl durch die finger. theorie und praxis ;)
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das glaube ich kaum: wenn ich jemanden anzeige und der angezeigte beeinsprucht die anzeige, dann werde ich zu einer sachverhaltsdarstellung vorgeladen. dort behaupte ich, dass ich mich gefährdet gefühlt habe und deswegen einen guten schritt zurück springen musste.
letztendlich wird es ein ordentliches strafverfahren, mitunter vor gericht geben. dort wird dann der richter entscheiden, wer recht hat. und glaube mir: der richter wird sich fragen, welchen grund ICH hätte, irgend jemanden grundlos anzuzeigen. somit hast du dann als autofahrer eher die schlechteren karten!
Zitat:
Original geschrieben von zed
ja ich weiss, aber was hat dir das bis jetzt gebracht.
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bislang habe ich diesen schritt auch nur ein einziges mal gesetzt - weil ich damals wirklich zurückspringen musste, um nicht über'n haufen gefahren zu werden. künftig wird es halt öfter passieren - die anzeigerei. weil jeder sch***-autofahrer weniger ist ein bisserl mehr freiheit für die fussgänger! :p
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