![]() |
Zitat:
ein delikt kann nicht 2x bestraft werden gilt für parksherrifs nicht. du kannst ohne weiteres ein ticket pro abgelaufener max.parkzeit bekommen... :motz: und pro beteiligter behörde zusätzliche kosten. letzteres gibz imho weltweit nur in wien :heul: |
Zitat:
Aber wer wird den gleich paranoid werden. ;) Ich hab schon 2x GPS im Auto. Einmal von Navi und 1x vom Carfinder. Ich muss mir 1984 wieder mal anschaun. :D |
Zitat:
wenn dann deine einkommensteuer nach parkzeit x stundensatz berechnet wird, schaust dumm :eek: nix schauen, lesen :D |
Zitat:
Ich steh maximal 2 Stunden pro Woche, wenn überhaupt, auf zahlungspflichtigen Parkplätzen. Nein ich muss schauen. Das Buch hab ich schon lange, die DVD hab ich erst gestern gekauft. :) |
das 5. element hat was von fortsetzung :rolleyes:
identify ! |
noch 5 vergehen gegen die stvo und ihr führerschein wird eingzogen....4,...:D
das ding fliegt dann warscheinlich bei den meisten auch aus dem fenster.... |
Zitat:
jetzt noch :D |
Zitat:
|
ursprünglich zahlten wir kfz-steuer u.a. auch dafür, ein kfz auf öffentlicher fläche abstellen zu dürfen.
heute gibt es parkmaut, autobahnmaut, bald wieder brückenmaut und zu guter letzt eine allgemeine parkabgabe/kfz :lol: |
Nicht zu vergessen die Mitgliedsbeiträge für den "Verein zur Förderung der Kapplständer" die ich dauernd zahl. ;)
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:53 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag