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-   -   schon wieder Freeware bei ebay???? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=151773)

Martin Georg/EDDF 30.11.2004 18:08

Meister Ridder,

guckst Du hier: http://pages.ebay.de/help/policies/software.html

Im Detail steht dort:

Zitat:

Software auf beschreibbaren Datenträgern
Es ist verboten, Software auf beschreibbaren Datenträgern wie CD-R oder CD-RW bei eBay anzubieten. Darunter fallen z.B. Softwarezusammenstellungen sowie Freeware- oder Shareware-Programme. Auch der Handel mit rechtlich autorisierten Aufzeichnungen ist nicht erlaubt ist, da nicht erkennbar ist, ob eine Autorisierung vorliegt.

CD-Rs sind CD-Rohlinge, die zur einmaligen Aufnahme von Musik, Software oder sonstigen Dateien verwendet werden. CD-RWs sind Rohlinge, die mehrfach überschrieben werden können.

Der Verkauf von bespielten Original-Datenträgern und von unbespielten Rohlingen ist hingegen erlaubt.
Capiche? :)

Marc 30.11.2004 18:13

Zitat:

Original geschrieben von Rider99
Es ist verboten, Software bei eBay anzubieten, deren Verkauf die Rechte Dritter verletzt.

Wenn ich meine eigens entwickelte Software auf gebrannter CD verkaufe, verletze ich nicht das Recht Dritter.

Du haust Dinge durcheinander. Die Frage, wer Urheber einer Software ist, hat nicht viel mit der Frage gemeinsam, ob der Verkauf durch einen Dritten die Rechte des Urhebers verletzt.

Du kannst keinen Umkehrschluss anstellen, dass automatisch eine Rechtsverletzung vorliegt, wenn der Verkaufer nicht mit dem Urheber identisch ist. Dann dürften z.B. Verlage ja auch gar keine Gesetzesbücher drucken – die Texte haben sie ja kaum selbst geschrieben. Trotzdem dürfen sie eben doch daran verdienen...

Schau, im Bereich Computersoftware:

„Actually we encourage people who redistribute free software to charge as much as they wish or can“

http://www.gnu.org/philosophy/selling.html

Warum soll bei Freeware im Flusibereich plötzlich das genaue Gegenteil dieser herrschenden Ansicht gelten?

Sicher kann jede dieser ach-so-schlimmen „Freeware-Auktionen“ wg. des Verbots der gebrannten CDs gekippt werden. Das ist aber ein völlig anderer Schuh, und sagt überhaupt nichts darüber aus, ob solche Angebote nun unmoralisch sind, oder nicht. Dann müssten sich hier ja Leute darüber aufregen, dass nicht „Freeware“, sondern „bespielte CD-Rs bei eBay“ angeboten würden...

Rider99 30.11.2004 18:25

@Marc: natürlich nicht, aber das hab ich auch nicht behauptet. Auch MM & Co (der grosse rote) verkauft Software ohne Urheberrechte zu brechen.

I.d.R. darf ich als Firma meine eigens entwickelte Software - natürlich unter der Vorraussetzung dass beim Entwickeln schon keine Urheberrechte gebrochen werden - durchaus wann und wo ich will verkaufen.

Egal, ich hab nicht vor meine Software bei eBay zu verkaufen, darum ist es egal.

Greets!

Martin Georg/EDDF 30.11.2004 18:32

Marc,

tu bitte nicht immer so als sei Deine Ansicht (die nur eine unter veschiedenen Auffassungen zu dieser Frage ist) Gesetz. Gerade die Verwendung des Begriffs "Herrschende Ansicht" ist in dieser Hinsicht mehr als unzutreffend. Schon Dein Artikel vor zwei Aussagen war in dieser Hinsicht nichts weiter als juristische Stammtischparliererei.

Rider99 30.11.2004 18:41

Zur Vollständigkeit: ich spreche nicht vom Verkauf von gebrannter Freeware!

Bei der Rauchpause soeben kam mir folgendes in den Sinn: ist es laut eBay-AGBs rechtens, einen "Download-Link" zu verkaufen (ähnlich wie simmarket.com) und als "Sicherheitskopie" eine CD-R zu verschicken? Anmerkung: ich rede von MEINER Software, nicht kopierte Freeware...

@GNU: schöne Interpretation des Wortes "Freeware" - aber ist rechtlich natürlich vollkommen wertlos!

Greets!

Bengel 30.11.2004 18:57

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
Marc,

tu bitte nicht immer so als sei Deine Ansicht (die nur eine unter veschiedenen Auffassungen zu dieser Frage ist) Gesetz. Gerade die Verwendung des Begriffs "Herrschende Ansicht" ist in dieser Hinsicht mehr als unzutreffend. Schon Dein Artikel vor zwei Aussagen war in dieser Hinsicht nichts weiter als juristische Stammtischparliererei.

zum Glück gibt's ja Martin Georg, der allwissend die Fehler und Irrtümer seiner Mitmenschen zurechtrückt. Ein herzliches Danke schön! :engel:

Flusipilot.de 30.11.2004 19:23

Hi Leute,

hier ein Auszug aus der Readme eines Freeware Programmes. (FlusiFix2004) so oder so ähnlich steht es überall drin. Ob nun deutsch oder englisch.


Zitat:

Das Programm 'FlusiFix-2004' ist Freeware. Es darf beliebig kopiert und unentgeltlich weitergegeben werden. Änderungen an der Datei sind nicht gestattet, die Rechte am Programm verbleiben beim Autor! Kommerzielle Veröffentlichung, egal welcher Art, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Autors! NICHT gestattet sind Programmkopien, die auf beliebigen Datenträgern bei eBay, sonstigen Internet-Auktionen oder anderweitig zum Verkauf angeboten werden!
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Gruß Maik
FLUSIPILOT.DE

Marc 30.11.2004 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Flusipilot.de
hier ein Auszug aus der Readme eines Freeware Programmes. ...
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Maik, dem gesamten Urheberrecht liegt die Überlegung zugrunde, dass Nutzungsrechte individuell eingeschränkt werden können.... Es geht aber hier um die Frage, wie es prinzipiell zu verstehen ist.

„Udos-Rockband“ erlaubt, ihre erste CD frei zu kopieren... dann darf ich automatisch auch das aktuelle Album von U2 kopieren?

Es geht daran, ob ein Schlag ins Gesicht grundsätzlich eine Körperverletzung ist. Wenn ich das meinem Nachbarn erlaube, dann kann ich damit aber nicht das StGB umschreiben. Und ebenso kann der Flusifix-Autor nicht grundsätzliche Wertungen des UrhG umschreiben.

Marc 30.11.2004 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Martin Georg/EDDF
tu bitte nicht immer so ... nichts weiter als juristische stammtischparliererei.
Es ist immer das Gleiche. Sachlich und mit Quellen stelle ich etwas dar – du kannst statt mit Gegenargumenten nur persönlicher Anmache antworten.

Warum reagierst du bei einem sachlichen Thema dermaßen gereizt, dass du Kollegen und deren Arbeit vor den Lesern – ohne Begründung – durch den Dreck ziehen willst? Dir selbst tust du damit keinen Gefallen. Andere Leser sind in der Lage, sachlich über das Thema zu diskutieren.

Marc 30.11.2004 19:39

Zitat:

Original geschrieben von Rider99
Auch MM & Co (der grosse rote) verkauft Software ohne Urheberrechte zu brechen.
Das ist naheliegend! :) Das Beispiel ist aber etwas unglücklich, denn hier wird ja im Regelfall der Urheber irgendwie an den Verkäufen beteiligt. Das ist aber gerade der springende Punkt, denn der Freeware-Autor erhält ja gerade keinen Verkaufserlös. Das ist ja der so emotionalisierende Punkt hier („wie würdest du dich fühlen, wenn...“).

Deshalb habe ich das Beispiel mit den Gesetzestexten gewählt. Das BGB vom C.H.Beck Verlag ist chronisch in den Top20 der Verkaufscharts. Trotzdem verdienen die Urheber nicht daran...


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