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Meister Ridder,
guckst Du hier: http://pages.ebay.de/help/policies/software.html Im Detail steht dort: Zitat:
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Zitat:
Du kannst keinen Umkehrschluss anstellen, dass automatisch eine Rechtsverletzung vorliegt, wenn der Verkaufer nicht mit dem Urheber identisch ist. Dann dürften z.B. Verlage ja auch gar keine Gesetzesbücher drucken – die Texte haben sie ja kaum selbst geschrieben. Trotzdem dürfen sie eben doch daran verdienen... Schau, im Bereich Computersoftware: „Actually we encourage people who redistribute free software to charge as much as they wish or can“ http://www.gnu.org/philosophy/selling.html Warum soll bei Freeware im Flusibereich plötzlich das genaue Gegenteil dieser herrschenden Ansicht gelten? Sicher kann jede dieser ach-so-schlimmen „Freeware-Auktionen“ wg. des Verbots der gebrannten CDs gekippt werden. Das ist aber ein völlig anderer Schuh, und sagt überhaupt nichts darüber aus, ob solche Angebote nun unmoralisch sind, oder nicht. Dann müssten sich hier ja Leute darüber aufregen, dass nicht „Freeware“, sondern „bespielte CD-Rs bei eBay“ angeboten würden... |
@Marc: natürlich nicht, aber das hab ich auch nicht behauptet. Auch MM & Co (der grosse rote) verkauft Software ohne Urheberrechte zu brechen.
I.d.R. darf ich als Firma meine eigens entwickelte Software - natürlich unter der Vorraussetzung dass beim Entwickeln schon keine Urheberrechte gebrochen werden - durchaus wann und wo ich will verkaufen. Egal, ich hab nicht vor meine Software bei eBay zu verkaufen, darum ist es egal. Greets! |
Marc,
tu bitte nicht immer so als sei Deine Ansicht (die nur eine unter veschiedenen Auffassungen zu dieser Frage ist) Gesetz. Gerade die Verwendung des Begriffs "Herrschende Ansicht" ist in dieser Hinsicht mehr als unzutreffend. Schon Dein Artikel vor zwei Aussagen war in dieser Hinsicht nichts weiter als juristische Stammtischparliererei. |
Zur Vollständigkeit: ich spreche nicht vom Verkauf von gebrannter Freeware!
Bei der Rauchpause soeben kam mir folgendes in den Sinn: ist es laut eBay-AGBs rechtens, einen "Download-Link" zu verkaufen (ähnlich wie simmarket.com) und als "Sicherheitskopie" eine CD-R zu verschicken? Anmerkung: ich rede von MEINER Software, nicht kopierte Freeware... @GNU: schöne Interpretation des Wortes "Freeware" - aber ist rechtlich natürlich vollkommen wertlos! Greets! |
Zitat:
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Hi Leute,
hier ein Auszug aus der Readme eines Freeware Programmes. (FlusiFix2004) so oder so ähnlich steht es überall drin. Ob nun deutsch oder englisch. Zitat:
Gruß Maik FLUSIPILOT.DE |
Zitat:
„Udos-Rockband“ erlaubt, ihre erste CD frei zu kopieren... dann darf ich automatisch auch das aktuelle Album von U2 kopieren? Es geht daran, ob ein Schlag ins Gesicht grundsätzlich eine Körperverletzung ist. Wenn ich das meinem Nachbarn erlaube, dann kann ich damit aber nicht das StGB umschreiben. Und ebenso kann der Flusifix-Autor nicht grundsätzliche Wertungen des UrhG umschreiben. |
Zitat:
Warum reagierst du bei einem sachlichen Thema dermaßen gereizt, dass du Kollegen und deren Arbeit vor den Lesern – ohne Begründung – durch den Dreck ziehen willst? Dir selbst tust du damit keinen Gefallen. Andere Leser sind in der Lage, sachlich über das Thema zu diskutieren. |
Zitat:
Deshalb habe ich das Beispiel mit den Gesetzestexten gewählt. Das BGB vom C.H.Beck Verlag ist chronisch in den Top20 der Verkaufscharts. Trotzdem verdienen die Urheber nicht daran... |
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