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fakeX 01.12.2004 15:07

sachen gibts, die sollte es gar nicht geben!!!

zed 01.12.2004 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Die ewige einseitige Berichterstattung nervt nur mehr.
nur wird die dumme mehrheit mit der zeit die (werbe)message der musik/filmindustrie glauben

besonders gut find ich ja auch immer im kino die vorspanne jetzt.. blöd nur, dass man auch im kino filmen darf. nur nicht den ganzen film.

Tarjan 01.12.2004 22:48

Zitat:

Original geschrieben von zed

besonders gut find ich ja auch immer im kino die vorspanne jetzt.. blöd nur, dass man auch im kino filmen darf. nur nicht den ganzen film.

Dass man im Kino filmen darf bezweifle ich. Ist schließlich kein öffentlicher Bereich, und da bestimmt die Hausordung was erlaubt ist und was nicht.

zed 02.12.2004 09:05

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Dass man im Kino filmen darf bezweifle ich. Ist schließlich kein öffentlicher Bereich, und da bestimmt die Hausordung was erlaubt ist und was nicht.
das filmen von deinen freunden und dir innerhalb euerer gruppe (und es könnte ja sein dass man dann die kamera irrtümlich auf die leinwand richtet :D) ist grundsätzlich erlaubt.

ich müsst jetzt suchen, aber es gab da vor einiger zeit ein entsprechendes urteil? oder so. auf alle fälle hab ich das outcome ganz deutlich im hinterkopf ;)


edit: nix entsprechendes gefunden. aber viell hat das ganze ja wer anderer auch aufgeschnappt. dann weiss ich wenigstens dass ich nicht vollständig gedächtnislos bin :D

Tarjan 02.12.2004 22:36

So einfach ist es sicher nicht. In gewissen Räumen ist durchaus ein Filmverbot gegeben. Und da die Kinos zu privaten Bereich gehöhren kann eine Hausordung dies auch vorgeben. Von einen Gegenteiligen Urteil habe ich bisher noch nichts gehört.

maxb 24.12.2004 01:29

Provider müssen Daten nicht herausgeben
 
Interessante Entscheidung, allerdings keine Überaschung :)


Provider müssen Daten nicht herausgeben
Landesgericht Wien sieht keine automatische Auskunftspflicht gegenüber Musikindustrie bei angeblichen Verstößen gegen das Urheberrecht | Maximales Strafmaß von sechs Monaten rechtfertigt Weitergabe nicht.

Die Ratskammer des Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun geurteilt, dass die Bekanntgabe von Stammdaten einer dynamischen IP-Adresse einer Rufdatenrückerfassung entspricht, die nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 149a ff StPO zulässig ist.

Dies darf aber laut Gesetz nur erfolgen, wenn der Strafrahmen für die Tat sechs Monate übersteigt - beim nichtgewerblichen Upload, also dem Anbieten von Musik über Tauschbörsen, beträgt dieser laut Urhebergesetz aber nur maximal sechs Monate.

Damit dürfen ISPs demnach keine Daten herausgeben, da das Urheberrechtsgesetz keine ausreichende rechtliche Basis dafür bereitstellt.



http://futurezone.orf.at/futurezone....0050&tmp=81963

zed 24.12.2004 17:41

wenigstens ein gericht scheint nicht vollständig zu pennen.


wah ich würds so gern sehen wenn AT aus der EU austritt und wir somit THEORETISCH frei von dem ganzen aktuellen schwachsinn sind.

ein "zentraleurop staatenbund" mit AT, schweiz, norditalien und bayern, das wärs :D da kann der rest von europa wirtschaftlich einpacken gehen *hrhr*

CISK 24.12.2004 17:50

:ja: dafürbin

Tarjan 01.01.2005 12:19

das sind aber auch nur feuchte Träume ;)

garfield36 01.01.2005 14:48

Wunschtraum
 
Tja, fällt wohl eher unter Wunschtraum. Obwohl, wer hat schon vor ca. 35 Jahren an eine EU in der heutigen Form gedacht.


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