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frazzz 14.11.2004 19:56

mag nicht mit dir streiten :rolleyes:




...und es is doch so :p

FendiMan 14.11.2004 20:25

Ich mit Dir auch nicht, aber ich hab recht. ;)

mankra 14.11.2004 22:15

Tröstet Euch, nichteinmal die Handelskammer konnte es mir genau erklären.

Manchmal heißt es, auf die ausgetauschten Teile gibts ne neue Gewährleistung, dann heißt es wieder ab dem Kaufdatum und Ende.

Obwohl ich selber einen Cyperhome besitze, weiß ich nicht, ob er auch eine 24Mon. Garantie gibt oder nur die Gewährleistung.

@Goldeneye

Nein es heißt Garantie gegen Durchrostung. S
elbst anfällige Marken schaffen die 24 Monate ohne Durchrostung.

Woodz 15.11.2004 00:33

bevor´s euch streitets.
der händler bzw. hersteller kann die garantiebedingungen relativ frei gestalten. d.h. in den garantiebedingungen kann stehen, dass nach tausch die garantiefrist neu zu laufen beginnt oder es kann auch darin stehen, dass die garantie nach einmaligem tausch verfällt. ihr habt´s also beide recht ;)

bei der gewährleistung beginnt die frist für das reparierte oder ausgetauschte teil neu zu laufen.

@mankra verschleißteile sind nicht von der gewährleistung ausgenommen, das ist leider ein alter irrglaube.
eine sache muss die für gewöhnlich vorausgesetzen eigenschaften aufweisen.
bremsbacken sind zwar verschleißteile, doch darf ich als käufer schon erwarten, dass sie eine bestimmte anzahl von kilometern funktionieren. wenn sie dann nach z.b. 10 km schon kaputt sind, kann sich der verkäufer mit dem argument "des san jo verschleißteile" nicht von der gewährleistung befreien.
genauso beim laser. egal ob verschleißteil oder nicht, gewöhnlich voraussetzen würde ich schon, dass der laser(bzw. das laufwerk) mind. 2 jahre hält.

lg
woodz

Goldeneye 24.11.2004 20:03

CYBERHOME-Deutschland hat meine Frage wie folgt beantortet:


Sehr geehrter Kunde,

wenn Sie noch länger als 6 Monate garantie haben fällt natürlich auch das neue Laufwerk darunter. Allerdings haben Sie normalerweise 6 Monate Garantie auf das jeweilige Ersatzteil.

Wenn Sie z.B. noch zwei Monate Garantie laut Kaufbeleg haben und ihr Laufwerk ist defekt, haben Sie 6 Monate Garantie auf das neue Laufwerk. Wenn allerdings z.B. 1 Monat nach Ablauf der Garantie das Netzteil defekt ist würde dies eine kostenpflichtige Reperatur werden da dann nur noch Garantie auf dem Laufwerk wäre und nicht auf den gesamten Player.

Mit freundlichen Grüßen / with best regards

FendiMan 24.11.2004 20:27

Dann sind die sehr kulant.

garfield36 24.11.2004 20:32

Na also
 
Nun, damit hat Cyberhome ja eine eindeutige Antwort gegeben. Ist immerhin eine Orientierungsmöglichkeit.

Goldeneye 24.11.2004 22:08

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Dann sind die sehr kulant.
wieso kulant??
24 monate garantie heißt 24 monate garantie und keine gewährleistung...
wenn ein händler das anbietet ist das freiwillig und vertragsbestandteil. ist es nicht geregelt gilt das gesetz
das ist doch immer so - oder?
versteh die diskussion noch immer nicht ganz aber egal!

FendiMan 24.11.2004 23:48

Deshalb:
Zitat:

wenn Sie noch länger als 6 Monate garantie haben fällt natürlich auch das neue Laufwerk darunter. Allerdings haben Sie normalerweise 6 Monate Garantie auf das jeweilige Ersatzteil.

Wenn Sie z.B. noch zwei Monate Garantie laut Kaufbeleg haben und ihr Laufwerk ist defekt, haben Sie 6 Monate Garantie auf das neue Laufwerk.
Das ist dann eine Garantieverlängerung.

Goldeneye 25.11.2004 00:26

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Deshalb:

Das ist dann eine Garantieverlängerung.

aber nur auf das getauschte teil....
ist aber normal denk ich


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